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Creative Commons – Wikipedia

Creative Commons

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Logo der Creative Commons
Logo der Creative Commons

Creative Commons (englisch, „schöpferisches Gemeingut, Allmende“) ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Szene bekannte GPL, sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entwicklung

Schild an einem Lokal im spanischen Granada, in dem nur CC-lizenzierte Musik zu hören ist, Aufnahme 2006
Schild an einem Lokal im spanischen Granada, in dem nur CC-lizenzierte Musik zu hören ist, Aufnahme 2006

Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons wurden 2001 in den USA entwickelt, maßgeblich von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford Law School. Den traditionellen eher restriktiven Urheberrechten wird ein Modell gegenüber gestellt, das sich an den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe orientiert. Kreativen, Kultur- und Medienschaffenden sowie Wissenschaftlern wird damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um selbst bestimmen zu können, was sie mit ihren Werken machen und wie sie diese verwerten wollen. Mit modulartigen Lizenzen unter dem Motto „some rights reserved“ – zwischen strengem Copyright „all rights reserved“ und public domain „no rights reserved“ – können Urheber bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen sie ihre Werke veröffentlichen und weiter verwendbar machen wollen.

Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert; Project Lead für den deutschen Rechtsraum sind seit Februar 2007 die Europäische EDV-Akademie des Rechts und das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Creative Commons Austria ist im Aufbau, ebenso Creative Commons Switzerland.

Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung konnte man sich ursprünglich drei Entscheidungsfragen stellen lassen:

Daraus ergaben sich zwölf Lizenzmöglichkeiten. Antwortete man mit „nein“ auf die erste Frage und auf die zweite und dritte mit „ja“, so gibt man sein Werk in die Public Domain. Antwortet man auf die erste und zweite Frage mit „ja“ und auf die dritte mit „nur bei Verwendung derselben Lizenz“ erhält man etwas sehr Ähnliches zur GPL.

Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer Pflicht.

[Bearbeiten] Die Rechte-Module

Icon Kurzform Name des Moduls Erklärung (stark verkürzt)
  by Namensnennung Der Name des Autors muss genannt werden.
  nc Nicht kommerziell Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, womit nach EU-Recht auch der Verkauf zum Selbstkostenpreis verboten wird.
  nd Keine Bearbeitung Das Werk darf nicht verändert werden.
  sa Weitergabe unter gleichen Bedingungen Das Werk muss – auch nach Veränderungen – unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

[Bearbeiten] Die sechs aktuellen Lizenzen

Icons Kurzform Bedeutung Lizenztext
  by Namensnennung Version 3.0
    by-sa Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
(ähnlich zur GFDL, allerdings derzeit noch inkompatibel)
Version 3.0
    by-nd Namensnennung, keine Bearbeitung Version 3.0
    by-nc Namensnennung, nicht kommerziell Version 3.0
      by-nc-sa Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Version 3.0
      by-nc-nd Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung Version 3.0

Comic zur Erklärung (englisch)

[Bearbeiten] Neuere Lizenzen

Icons Kurzform Bedeutung Lizenztext
    Sampling Plus Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt Version 1.0
      NonCommercial Sampling Plus Namensnennung, abgeleitete Werke nur in Form von Sampling oder Mashups erlaubt, nicht kommerziell Version 1.0
      Music Sharing Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung Version 3.0

[Bearbeiten] Sampling-Lizenzen

Die Sampling-Lizenzen (angepasst für die Vereinigten Staaten und Brasilien) wurden in Zusammenarbeit mit Gilberto Gil, Minister für Kultur in Brasilien und bekannter Musiker, entwickelt.

Die Nutzung zu Werbezwecken wird von allen drei Varianten ausgeschlossen.

[Bearbeiten] Music Sharing License

Die Music-Sharing-Lizenz erlaubt Musikern, ihre Musik, für die sie das Copyright behalten, für den Download, zum File Sharing und für Webcasting freizugeben, aber nicht zu verkaufen, erweitern oder irgendeinen sonstigen kommerziellen Nutzen daraus zu ziehen.

[Bearbeiten] Entwicklungsländer

Die neueste Lizenz ist die „Developing Nations License“, welche Entwicklungsländern Veränderungen und Verarbeitungen (Derivate) jeder Art erlaubt. Entwicklungsländer sind in diesem Zusammenhang solche, die von der Weltbank nicht als „high-income economy“ eingestuft werden. Benutzer aus Industriestaaten sind von diesen Rechten ausgeschlossen, ihnen steht nur das Leserecht zu. (gilt als eingestellt)

[Bearbeiten] Ältere Lizenzen

In neueren Lizenzen ist eine Namensnennung (cc-by) zwingend notwendig. In älteren Lizenzen (Version 1.0) war das noch nicht so. Weiters wurden die Lizenzen eingestellt, die nicht-kommerzielle Kopien verbieten. Dazu gehören die Sampling und die DevNations Lizenz.

Diese Lizenzen sind weiterhin gültig. Neue Werke sollten jedoch nicht mehr unter diesen Lizenzen lizenziert werden.[1]

  Icons   Kurzform Bedeutung Lizenztext Grund für die Einstellung
  nd Keine Bearbeitung Version 1.0 keine Nachfrage
    nd-nc keine Bearbeitung, nicht kommerziell Version 1.0 keine Nachfrage
  nc Nicht kommerziell Version 1.0 keine Nachfrage
    nc-sa Nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Version 1.0 keine Nachfrage
  sa Weitergabe unter gleichen Bedingungen (ähnlich zur GPL, allerdings inkompatibel) Version 1.0 keine Nachfrage
    DevNations Namensnennung erforderlich, gilt nur in Entwicklungsländern Version 2.0 keine Nachfrage, erlaubt keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung
     Sampling Namensnennung erforderlich, verbietet Vervielfältigen des Werkes, Wiederverwendung von Teilen des Werkes(bei Film oder Musik) oder als Teil eines neuen Werkes (bei Bildern) erlaubt Version 1.0 keine Nachfrage, erlaubt keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung

[Bearbeiten] Lizenzbedingungen

Die Lizenzbedingungen der gewählten Creative-Commons-Lizenz werden in drei Dokumenten bereitgestellt:

  • Kurzversion für Laien, welche die maßgeblichen Grundgedanken der „Version für Juristen“ enthält (international gleich).
    Eine Laien-Version gibt es deswegen, damit ein normaler Benutzer prägnant den rechtmäßigen Rahmen seiner Nutzung schnell erfassen kann. Nicht jedem Benutzer einer Tauschbörse ist es zuzumuten, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Allein rechtlich maßgeblich ist jedoch die „Langversion“.
  • Langversion der Lizenz, als juristischer Volltext.
    Diese Juristen-Version ist allein maßgebend und entsprechend auf die nationalen Rechtsordnungen (Vereinigte Staaten, Deutschland, Frankreich etc.) angepasst. Alle auf die jeweiligen staatlichen Rechtssystem angepasste Versionen werden jedoch von den gleichen Grundgedanken getragen. Diese sind in der Kurzversion zusammengefasst. Folglich ist die Kurzversion immer gleich, egal welche Staatsversion gilt.
  • Metadaten im RDF-Format, sodass die Lizenz von Suchmaschinen erkannt wird (international gleich).

Es wird ein Set von verschieden CC-Lizenzen bereitgestellt:

  1. Die Lizenz gilt für ein bestimmtes Werk. Dadurch kann auf die spezifischen Besonderheiten des Werks (Homepage, also Text; Audio, Video, Bild) eingegangen werden. Die Lizenz ist damit sicherer, kann rechtlich nicht so leicht angegriffen werden.
  2. Die Lizenz ist auf ein bestimmtes Rechtssystem angepasst. Ist das Werk amerikanisch, so wird die amerikanische Version angewandt. Ist das Werk deutsch, so wird das deutsche Recht angewandt. Alle staatlichen Versionen der gleichen Lizenz werden vom gleichen Inhalt getragen. Diese sind unter anderem Veränderbarkeit, Erlaubnis der kommerziellen Nutzung oder nicht, etc. Dieses Vorgehen ist nötig, da es kein weltweit einheitliches Urheberrecht gibt.
  3. Die Lizenz ist abgestuft. Je nachdem, was der Urheber freigeben will, ist die Lizenz ausgestaltet. Beispielsweise könnte der Urheber etwas dagegen haben, dass sein Buch von einem fremden Verlag millionenfach verkauft wird, ohne dass er auch nur einen Cent vom Verlag erhält. Dann kann er per Lizenz die kommerzielle Nutzung seines Werks ausschließen.

[Bearbeiten] (Inter-)Nationalisierung

Da Urheberrecht in vielen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird, existieren für viele CC-Lizenzen auf das lokale Rechtssystem zugeschnittene Versionen.

Seit 4. Juni 2004 existieren Lizenzversionen für Brasilien, am 11. Juni und 18. Juni folgten Umsetzungen für Deutschland und die Niederlande.

Seit dem 26. Mai 2006 ist auch eine Schweizer Version der CC-Lizenzen verfügbar.

[Bearbeiten] Projekte

[Bearbeiten] BBC-Archiv

Das derzeit größte Projekt unter Verwendung einer CC-Lizenz plant die BBC mit einem riesigen Filmarchiv – Creative Archive ([1]), das online zugänglich gemacht werden soll. Das Archiv gibt es inzwischen, aber noch ohne BBC-Inhalte. Dabei hilft Lessig beim Entwickeln des Lizenzgerüsts: Britische Fernsehgebührenzahler werden die Filme im nicht-kommerziellen Rahmen bearbeiten und weiterverteilen dürfen.

[Bearbeiten] Open Choice

Durch den Umbruch der Open-Access-Initiative, der freien Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten im Internet, bietet der Springer-Verlag seinen Autoren die Möglichkeit ihre Werke gegen eine Pauschale von 3000 Dollar im Volltext freizuschalten und unter eine CC-Lizenz zu stellen [2].

[Bearbeiten] CC Plus

CC+ Lizenzfeld
CC+ Lizenzfeld

CC+ ist ein Protokoll, das die Erteilung von zusätzlichen Rechten, die über die Creative-Commons-Lizenz hinausgehen, maschinell abhandeln kann. Das Projekt soll den Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen im kommerziellen Bereich erleichtern. Eine Möglichkeit wäre die kommerzielle Nutzung eines nur für nicht-kommerziellen Nutzen freigegebenen Werks oder eine Implementierung des Street Performer Protocols. CC+ benutzt ccRel, ein etabliertes Verfahren zur Kennzeichnung von CC-lizenziertem Inhalt.

[Bearbeiten] CC Zero

CC0 ist ein Protokoll zum Veröffentlichen von gemeinfreien Werken. Anwender sollen prüfen können, ob ein Werk gemeinfrei ist, oder können ihre eigenen Werke in die Gemeinfreiheit überführen. Dieses Projekt soll als Ersatz für die derzeitige Public Domain Lizenzierung verwendet werden und befindet sich seit 16. Januar 2008 in der Beta-Phase [3]

[Bearbeiten] Founders’ Copyright

Neben den Lizenzen stellt Creative Commons eine besondere Möglichkeit des amerikanischen Rechts zur Verfügung: Das so genannte „Founders’ Copyright" (gilt nur für die amerikanische CC-Lizenz). Es ist ein noch anwendbares US-Copyright der Vereinigten Staaten von 1790. Daraus folgt eine Wirkungsdauer von 14 Jahren, die um nochmals 14 Jahre verlängert werden kann. Dann gilt das Werk als gemeinfrei. (Zum Vergleich: das heutige Urheberrecht gilt lebenslang plus 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Des Weiteren gibt es in den Vereinigten Staaten für Firmen die Möglichkeit, ein Copyright über 95 Jahre zu besitzen.)[4]

[Bearbeiten] Auszeichnungen und Events

  • Creative Commons wurde 2004 beim Prix Ars Electronica mit der Goldenen Nica in der Kategorie „Net Vision“ ausgezeichnet.

[Bearbeiten] Kritik und Vorurteile

Es gibt einige Kritikpunkte, aber auch Vorurteile an Lizenzen des Creative-Commons-Projektes:

  • Laien-Kurzfassung reicht zum Verständnis nicht aus. Um die gewährten Rechte (zum Beispiel Veränderung, Weitergabe) des Werks umfassend verstehen zu können, bedarf es weiterer Lektüre, die dann viele Benutzer nicht mehr wahrnehmen.
  • Fehlende Verträglichkeit zu anderen Copyleft-Lizenzen: Problem ist hierbei die Klausel, dass veränderte Versionen nur unter derselben Lizenz (ggf. unter jeweils höherer aktueller Version der Lizenz) veröffentlicht werden dürfen. Dieses Verfahren nennt sich üblicherweise „Copyleft" (in CC-Terminologie jedoch „Share Alike“) und dient dazu, die Freiheit veränderter Versionen zu bewahren. Hat man jedoch zwei Werke unter verschiedenen Copyleft-Lizenzen (etwa GNU GPL und Creative Commons), so ist es unmöglich, diese Werke zu etwas Neuem zu rekombinieren und das Resultat rechtmäßig zu verbreiten. Jede Lizenz für sich beansprucht ihre alleinige Geltung und schließt die andere Lizenz aus. Eine mögliche Lösung wäre, dass der Bearbeiter, der die beiden Werke zusammenführt, ein Wahlrecht hat, welche der alternativen Lizenzen gelten soll. Jedoch sind GNU FDL und CC in ihrem Anwendungsbereich nicht deckungsgleich. GNU FDL schließt bestimmte Rechte aus, die in CC eingeschlossen sind und umgekehrt.
  • Verträglichkeitsprobleme auch innerhalb von Creative Commons: Beim „Share-Alike“-Attribut (sa) kann es auch innerhalb von Creative-Commons-Projekten zu Problemen kommen, wenn gewisse verwendete Inhalte kommerzielle Nutzung nicht ausschließen (also etwa „by-sa“), aber das Gesamtprojekt kommerzielle Nutzung ausschließt (oder umgekehrt), denn „Share Alike“ impliziert dass jeweils exakt dieselben Attribute für das Endprodukt auch wieder gelten. Inhalte die „by-sa“ bzw. „by-nc-sa“ sind, lassen sich somit nicht einfach mischen.
  • No Derived Work nicht trivial zu verstehen: Obwohl schon für nicht mit Creative Commons getaggte Musik, eine gewisse Meinung herrscht, dass diese im Sinne der Schaffung eines neuen Gesamtwerkes, für die Vertonung von Filmen unter gewissen Umständen nutzbar sein kann, schließt das „No Derived Work“-Attribut (nd) diese Rechte explizit aus. Eine Unterscheidung zwischen dem Modifizieren des Liedes und der Verwendung für die Vertonung von Filmen, ist durch Creative-Commons-Attribute dabei nicht möglich. Bei Verwendung der Sampling-Lizenzen ist dieser Kritikpunkt allerdings nicht anwendbar.
  • Die Free Software Foundation erkennt CC-BY v2.0 and the CC-BY-SA v2.0 als freie Lizenz (für andere Werke als Software oder dessen Dokumentation) an. [5]. Jedoch wurde das Projekt von Richard Stallman heftig kritisiert, da Lizenzen veröffentlicht wurden die keine globale nicht-kommerzielle Vervielfältigung zuließen. (CC-Sampling, CC-DevNations) [6] Creative Commons stellte daraufhin die in Frage kommenden Lizenzen ein.[7]

[Bearbeiten] Urteile

Adam Curry, ein Pionier des Podcasting, veröffentlichte in der Web 2.0 Community Flickr Fotos seiner Familie unter der Lizenz „Non-commercial Share Alike (by-nc-sa)“ (nur nichtkommerzielle Zwecke). Das niederländische Boulevardmagazin Weekend verwendete die Fotos für einen Bericht über Currys 15-jährige Tochter. Am 9. März 2006 erkannte ein Gericht in Amsterdam eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte das Magazin bei weiteren Verstößen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro je Bild, zu zahlen an Curry. [8] Obwohl die Strafe relativ gering ausfiel, wurde erstmals die Gültigkeit von Creative Commons bestätigt (LJN: AV4204, Rechtbank Amsterdam, 334492 / KG 06-176 S).

Ein weiteres Urteil wurde in Spanien gefällt. Dort hatte die spanische Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores gegen einen Barbesitzer geklagt. Da dieser aber nur Musik spielte, die unter CC-Lizenz stand, bekam er Recht (Artikel auf Deutsch und Urteil auf Spanisch). Die Rechte der Verwertungsgesellschaften erstrecken sich daher nicht auf nicht-proprietäre Inhalte.

Neben den Urheberrechten ist zusätzlich noch (in Deutschland) das Recht am eigenen Bild zu prüfen, vgl. Kommerzielle Verwendung von Flickr-Bildern.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. offiziell als Eingestellt geltende CC Lizenzen(englisch)
  2. „Springer Open Choice License“ (by-nc 2.5)
  3. Öffentliche Diskussion über CC Zero
  4. Founders’ Copyright
  5. Erklärung der FSF für die Lizenzierung von anderen Werken als Software oder Dokumentation
  6. Free Software Foundation blog
  7. http://creativecommons.org/weblog/entry/7520
  8. Weblogkommentar

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Offizielle Websites

[Bearbeiten] Standpunkte

[Bearbeiten] Erklärungen

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