Laie
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Laie (griechisch. λαός laós „Volk“ über λαϊκός laikós „zum Volk gehörig“ und kirchenlateinisch laicus „der (kirchliche) Laie“) steht für
- im allgemeinen Sprachgebrauch jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat, siehe Profi
- im kirchlichen und religiösen Sprachgebrauch jemand, der nicht Geistlicher ist, siehe Laie (Religion)
- in der Rechtspflege eine nicht rechtskundige Person, die in einem Gerichtsverfahren als Entscheidungsorgan auftritt (Laienrichter), siehe Ehrenamtlicher Richter
Lāʻie bezeichnet außerdem:
- einen Ort auf Oʻahu, Hawaii, siehe Lāʻie (Hawaii)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |