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Schwarzburg-Rudolstadt – Wikipedia

Schwarzburg-Rudolstadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Schwarzburg-Rudolstadt
Wappen Flagge
Wappen von Schwarzburg-Rudolstadt Flagge von Schwarzburg-Rudolstadt
Lage im Deutschen Reich
Lage Schwarzburg-Rudolstadts im Deutschen Kaiserreich
 
Landeshauptstadt Rudolstadt
Regierungsform Monarchie, Republik
Staatsoberhaupt Fürst (bis 1918)
Dynastie Haus Schwarzburg
Bestehen 1599 - 1920
Fläche 941 km² (1910)
Einwohner 100.702 (1910)
Bevölkerungsdichte 107 Einwohner/km²
Entstanden aus Grafschaft Schwarzburg
Aufgegangen in Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen SR
Karte
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt

Schwarzburg-Rudolstadt ist der Name eines Fürstentums in Thüringen, das 1599 zunächst als Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt gebildet wurde und ab 1697 bis 1918 ein Fürstentum war.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die Geschichte des Fürstentums geht auf das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg zurück, die erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt wurden. Durch verschiedene Erbteilungen und Erwerbungen veränderte die Grafschaft bis zum 16. Jahrhundert häufig ihre Gestalt. Nach dem Tod von Graf Günther XLI. im Jahr 1583 teilten seine beiden Brüder die Grafschaft Schwarzburg und bildeten ab 1584 die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt. Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt und die beiden Grafschaften und späteren Fürstentümer erhielten ihre Gestalt, die bis 1920 im Wesentlichen unverändert blieb.

1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. 1816 trat die erste Verfassung des Landes im Kraft. 1835 fand der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.

1848 gab es auch im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Unruhen, welche zur Folge hatten, dass Bürgerwehren gebildet wurden und im Herbst des Jahres Reichstruppen einrückten. Das neue Wahlrecht mit einem allgemeinen, gleichen und indirekten Wahlsystem wurde erst 1854 durch ein neues Wahlgesetz für den Landtag mit Dreiklassenwahlrecht, die liberalen Gesetze von 1848 und ein neues Grundgesetz für das Fürstentum außer Kraft gesetzt.

Nachdem 1866 Schwarzburg-Rudolstadt gegen die von Österreich im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Seit dem 18. Januar 1871 gehörte das Land dann dem Deutschen Reich an.

Nach wiederholter Zurückweisung von Steuererhöhungen durch den Landtag war Schwarzburg-Rudolstadt 1870 in einer Staatskrise und musste beim Bundespräsidium seine Insolvenz anzeigen. Das Bürgertum war zu finanziellen Mehrbelastungen nur bei gleichzeitig größeren politischen und wirtschaftlichen Freiheiten bereit. Kosteneinsparungen durch Einschränkung der Ministerialbürokratie und des Hofstaates waren dem Ministerium nicht möglich, so dass durch den Landtag Ende 1870 eine Wahlrechtsreform erreicht wurde. Danach setzte sich der Landtag aus vier Abgeordneten der Höchstbesteuerten und 12 Abgeordneten zusammen, die aus allgemeinen gleichen Wahlen der männlichen Staatsangehörigen in 12 Wahlbezirken hervorgingen. Das fortschrittliche Landtagswahlrecht bewirkte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine hohe Anzahl von Landtagsabgeordneten der SPD, welche 1911 erstmals die absolute Mehrheit im Landtag besaß und mit Franz Winter den ersten sozialdemokratischen Landtagspräsidenten in Deutschland stellte.

Die französischen Kriegsentschädigungen, höhere Steuereinnahmen durch einen Wirtschaftsaufschwung sowie ein neues Einkommensteuergesetz von 1876 beendeten die Krise der Staatsfinanzen, änderten aber nichts an den 1910 mit 48 Mark pro Einwohner höchsten Staatsschulden in Thüringen.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dankte mit zwei Wochen Verspätung am 23. November 1918 Fürst Günther Victor, der in Personalunion auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen regierte, als letzter deutscher Monarch ab. Ohne Änderung der Verfassung, meinte er, lasse sich die Monarchie nicht abschaffen - ein Argument, dem sich auch die SPD-Mehrheit im Landtag nicht verschließen mochte. Ende November 1919 entstand der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt, der 1920 im neuen Land Thüringen aufging.

1925 starb der kinderlose Fürst Günther Victor. Nachfolger als Chef des Hauses Schwarzburg wurde der 1896 als erbberechtigt erklärte Prinz Sizzo von Leutenberg, aus einer morganatischen Ehe des 1867 verstorbenen Fürsten Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt mit Helene Gräfin von Reina stammend. Als dessen Sohn Friedrich Günther im Jahr 1971 kinderlos starb, erlosch das Haus Schwarzburg. Es existiert noch ein Namensträger (Erwachsenenadoption). Weiterhin besteht eine morganatische Seitenlinie des Hauses Schwarzburg-Sondershausen mit mehreren Namensträgern in Österreich und Ungarn.

[Bearbeiten] Weitere Daten

Orte mit über 2000 Einwohnern im Jahr 1910:

Ort Einwohner
1. Dez. 1910
Rudolstadt 12.937
Bad Frankenhausen 6.566
Stadtilm 3.798
Bad Blankenburg 3.450
Königsee 3.209
Schlotheim 3.104
Neuhaus am Rennweg 2.553
Oberweißbach 2.117
Meuselbach 2.049

Gesamtbevölkerung:

  • 1871: 75.523 Einwohner
  • 1900: 93.059 Einwohner
  • 1910: 100.702 Einwohner

Etwa 98,5 % bekannten sich zur evangelisch-lutherischen Kirche.

[Bearbeiten] Oberherrschaft

Siehe auch: Schwarzburger Oberherrschaft

[Bearbeiten] Unterherrschaft

Fürst Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt (1793–1867)
Fürst Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt (1793–1867)
Fürst Albert von Schwarzburg-Rudolstadt (1798–1869)
Fürst Albert von Schwarzburg-Rudolstadt (1798–1869)

[Bearbeiten] Regierende Grafen und Fürsten

Mit der Teilung der schwarzburgischen Ländereien 1599 bildet sich die Hauptlinie Schwarzburg-Rudolstadt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks


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