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Römische Republik – Wikipedia

Römische Republik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel bezieht sich auf die Antike; zu Römischen Republiken der Neuzeit siehe Römische Republik (Begriffsklärung).

Als Römische Republik (res publica - Staat, wörtlich: „öffentliche Sache“) bezeichnet man die Staatsform des römischen Staates in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (509 v. Chr., der letzte König Tarquinius Superbus wurde vertrieben) und der Errichtung des römischen Kaisertums am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats. Sie lässt sich am ehesten als eine aristokratische Staatsform mit gewissen demokratischen Elementen bezeichnen.

Im übertragenen Sinne steht der Begriff „Römische Republik“ für die Geschichte des Römischen Reiches in dieser Zeit. Im antiken Sprachgebrauch hingegen bezeichnete res publica allgemein den römischen "Staat", weshalb man den Begriff auch in Kaiserzeit und Spätantike noch in diesem Sinne benutzte; die Zeit vor 27 v. Chr. nannte man dann teils die der res publica libera, also der "freien Republik".

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verfassung

Schematische Darstellung des Staatsaufbaus der römischen Republik
Schematische Darstellung des Staatsaufbaus der römischen Republik

Eine regelrechte geschriebene Verfassung (Verfassung im formellen Sinn) existierte allerdings nicht. Die Regularien der Republik bildeten sich auch erst im Laufe der Jahrhunderte heraus, wobei sich mit der Zeit für das Regierungssystem der römischen Republik fünf Prinzipien von besonderer Bedeutung herauskristallisierten, die schließlich auch fixiert wurden:

  • alle Ämter (die so genannten Magistrate) durften nur für ein Jahr ausgeübt werden (Annuität)
  • eine direkt anschließende zweite Amtszeit war ausgeschlossen (Iterationsverbot)
  • alle Ämter – mit Ausnahme der Diktatur – wurden von mindestens zwei Personen gleichzeitig besetzt (Kollegialität), die sich über das Interzessionsrecht gegenseitig kontrollierten: Jeder Inhaber eines Amtes besaß das Recht, Entscheidungen seines Kollegen zu verhindern.
  • die Ämter mussten in einer bestimmten Reihenfolge ausgeübt werden (cursus honorum)
  • zwischen zwei Ämtern musste ein ämterloser Zeitraum von zwei Jahren liegen (Bienniat)

In der klassischen Zeit der Republik war ihr höchstes Amt das Konsulat. Die zwei Konsuln waren verantwortlich für die oberste Heeresführung, Rechtsprechung, Finanzwesen sowie die Leitung von Senat und Komitien (Volksversammlungen); sie besaßen das so genannte imperium maius und hatten unbeschränkte Amtsgewalt.

Um das Konsulat zu bekleiden, musste man vorher den Cursus honorum durchlaufen haben. In aufsteigender Folge waren dies folgende Ämter:

  • Quästor: Untersuchungsrichter, Verwaltung der Staatskasse und des Staatsarchivs (Amtsgewalt potestas)
  • Ädil: Polizeigewalt, Marktaufsicht, Festaufsicht, Tempelfürsorge, Ausrichtung von Spielen (Amtsgewalt potestas)
  • Prätor: Rechtsprechung, Vertretung der Konsuln (Amtsgewalt imperium minus)

In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen Diktator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, d. h. ihm unterstanden alle Ämter, während nur die Volkstribunen eine vergleichbare „sakrosankte“ Stellung hatten.

Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen. Censoren, Konsul, Prätoren und der Pontifex Maximus wurden von der Comitia Centuriata gewählt. Die unteren Ämter (Ädilen, Quästoren und die vigintisex viri) wählte die Comitia Populi Tributa. Daneben gab es noch die Comitia curiata, der jedoch hauptsächlich die Funktion zukam, die Magistrate in ihrem Amt formal zu bestätigen und in Sachen Familienrecht zu urteilen. Das Concilium Plebis schließlich wählte die Volkstribunen und die plebejischen Ädilen.

Kontrolliert wurden die Amtsträger vom Senat und den Volksversammlungen, die auch für die Gesetzgebung zuständig waren. Die Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern von den Censoren ernannt und behielten ihr Amt gewöhnlich auf Lebenszeit (sie konnten von einem Censor aber auch wieder aus dem Senat ausgeschlossen werden). Ursprünglich war der Senat nur Patriziern vorbehalten, später konnten aber auch Plebejer über den Cursus honorum in die senatorische Nobilität aufsteigen.

Von einer Gewaltenteilung im heutigen Sinne kann keine Rede sein. Vielmehr handelte es sich hier um eine Gewaltenverschränkung, in der Exekutive und Judikative untrennbar miteinander verknüpft waren.

[Bearbeiten] Geschichte der Republik

[Bearbeiten] Entstehung der Republik

Ein genaues Datum für die Entstehung der Römischen Republik lässt sich nicht angeben. Es wird berichtet, im Jahre 510 v. Chr. sei der letzte römische König Lucius Tarquinius Superbus vertrieben worden und Lucius Tarquinius Collatinus und Lucius Iunius Brutus seien zu den ersten Konsuln gewählt worden (siehe: Liste der römischen Konsuln). Wahrscheinlich wurde die Republik aber erst um 475 v. Chr. gegründet und erlangte im Verlauf der folgenden 200 Jahre ihre „klassische“ Form. Die Königsherrschaft jedenfalls wurde von den Römern nun unisono als Tyrannei empfunden und dementsprechend abgelehnt.

Im 5. Jahrhundert v. Chr. stand für den römischen Stadtstaat die Auseinandersetzung mit den Etruskern im Vordergrund. Etwa in der Mitte des 5. Jahrhunderts wurde das für römische Bürger geltende Recht auf zwölf Tafeln aufgezeichnet.

Rom hatte wohl schon vor dem 6. Jahrhundert v. Chr. eine bedeutende Rolle in der Landschaft Latium gespielt. Nach der Etablierung der Republik begann man mit einer Expansionspolitik, die sich anfangs meist aus der militärischen Abwehr einer vermeintlichen Bedrohung von außen ergab und zuletzt mit dem Sieg über die Angreifer endete. Bei den anschließenden Friedensverhandlungen erwiesen sich die Römer meist als sehr flexibel und schlossen mit den gerade besiegten Gegnern in der Regel Bündnisse zu annehmbaren Bedingungen. Auf diese Weise wuchs durch die neu gewonnenen Bündnispartner unter den italischen Stämmen in Mittelitalien die römische Macht kontinuierlich. Jedoch nutzte man auch die erkannte Schwäche einer Stadt oder eines Gebietes aus, um sie zu erobern und dem römischen Machtgebiet einzugliedern, wie z.B. bei der etruskischen Stadt Veji. Dabei behandelte man die besiegten Gegner weitaus rücksichtsloser, versklavte die Bevölkerung und verteilte ihren Besitz unter die römischen Bürger (wobei die reicheren und angeseheneren Römer natürlich den Löwenanteil erhielten). Nach gut hundert Jahren Expansion erlitt die Republik im Jahre 387 v. Chr. einen schweren Rückschlag, als Rom von den Kelten eingenommen und geplündert wurde. Bald darauf expandierte Rom jedoch wieder nach Süden und Norden. Die Samniten konnten in (auch wieder als Abwehrkämpfen verstandenen) harten und langwierigen Kämpfen zwischen 343 und 290 v. Chr. bezwungen und ihr Territorium in den so genannten Samnitenkriegen in das römische Machtgebiet eingegliedert werden. Die Etrusker hingegen, die zuvor v. a. das Gebiet nördlich Roms beherrschten und deren Macht im Niedergang begriffen war, wurden in kaum verhohlenen Angriffskriegen der römischen Macht unterworfen.

In Rom erkämpften sich die Plebejer im Laufe der Zeit immer mehr Rechte und auch Zugang zu den verschiedenen Ämtern. Bezeichnend ist, dass diese Ämter den jeweiligen Personen die Möglichkeit boten, Ansehen zu erwerben, gleichzeitig aber verlangt wurde, die persönlichen Ambitionen in Bahnen zu lenken, die auch dem Gemeinwesen nützlich waren. Der „Hunger nach Ansehen“ vieler Römer kann als ein Merkmal der römischen Republik gelten, was sich vor allem in der Krisenzeit der Republik als schwere Belastung erweisen sollte.

[Bearbeiten] Aufstieg zur Großmacht

In der Zeit nach 340 v. Chr. gelang es den Römern, die meisten Städte in der Region Latium in den Latinerkriegen unter römische Kontrolle zu bringen. Etwa ab 280 v. Chr. unterwarfen die Römer auch Süditalien, wo sich bereits Jahrhunderte zuvor Griechen niedergelassen hatten (siehe auch Tarentinischer Krieg, verbunden mit den Kämpfen gegen den epirotischen König Pyrrhus). Zur Sicherung ihrer Herrschaft legten die Römer mehrere Kolonien an. Des Weiteren etablierte Rom ein Bündnissystem mit mehreren Städten und Stämmen, so auch mit den Samniten, die in harten Kämpfen unterworfen worden waren (siehe oben).

So gab es:

  1. römische Vollbürger (aus der Stadt Rom, den Kolonien oder eingegliederten Stämmen)
  2. Gemeinden mit römischen Bürgerrecht, aber ohne Stimmrecht und
  3. Bundesgenossen, die ihre innere Autonomie bewahren konnten.

Dieses Bündnissystem wurde zum Eckpfeiler der Republik.

In der Zeit zwischen 264 v. Chr. und 146 v. Chr. führte der römische Staat die drei Punischen Kriege, durch die der Stadtstaat schließlich zur Großmacht aufstieg. Der Erste Punische Krieg (264–241 v.Chr.) entstand aufgrund der expansionistischen Politik Roms gegenüber der Handelsrepublik Karthago. Rom war gezwungen, eine Flotte auszubauen. 241 v. Chr. vernichteten die Römer die karthagische Flotte bei den Ägadischen Inseln. Karthago zahlte Kriegsentschädigungen und verzichtete auf Sizilien, behielt aber seine Einflusssphäre in Hispanien und Sardinien, wobei sie letzteres drei Jahre später verlor. Hier errichteten die Barkiden ein neues karthagisches Kolonialreich.

Mit dem Ersten Illyrischen Krieg begann 229 v. Chr. Roms Engagement im Osten. Im Zweiten Illyrischen Krieg erwirbt die Republik ihre ersten Besitzungen an der östlichen Adriaküste.

Der karthagische Stratege Hannibal stieß von Spanien aus 218 v. Chr. im Zweiten Punischen Krieg (218–201 v. Chr) gegen Rom vor. Er überschritt die Alpen und trug den Krieg ins römische Kernland. Nach mehreren Niederlagen der Römer (vor allem 216 v. Chr. bei Cannae) schien es so, als würde Rom fallen. Doch gelang es Hannibal nicht, das römische Bündnissystem aufzubrechen. Auch ein Bündnis mit Philipp V. von Makedonien 215 v. Chr. brachte nicht die erhoffte Entlastung. Die Römer griffen die barkidischen Besitzungen in Hispanien an und landeten 204 v. Chr. in Nordafrika, wo sie 202 v. Chr. das karthagische Heer bei Zama besiegten. Karthago verlor alle Besitzungen und die Flotte. Im Dritten Punischen Krieg (149–146 v. Chr.) wurde auch der karthagische Reststaat beseitigt und die Provinz Africa errichtet.

Bereits 200 v. Chr. hatte Rom in Griechenland zu Gunsten der Klein- und Mittelmächte und zum Nachteil von Makedonien interveniert, wo die Nachfahren der Diadochen Alexanders des Großen, die Antigoniden, versucht hatten, eine Hegemonie im griechischen Mutterland zu errichten. 196 v. Chr. wurde Griechenland für frei erklärt, doch blieb Rom Protektoratsmacht. Die weiterhin unruhige Lage zwang die Römer immer wieder zur Intervention. 192–188 v. Chr. kämpfte Rom im Römisch-Syrischen Krieg gegen den Seleukidenkönig Antiochos III. Die Seleukiden wurden aus Kleinasien zurückgedrängt und Pergamon wurde zur römischen Klientelmacht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war Rom die Vormacht im östlichen Mittelmeerraum und kontrollierte dessen westliche Hälfte.

[Bearbeiten] Die gereizte Weltmacht

Rom nutzte seine Hegemonie nun voll aus. So schaltete es 171–168 v. Chr. Makedonien endgültig als Machtfaktor aus, welches 148 v. Chr. gar römische Provinz wurde; zwei Jahre später wurde auch Griechenland der römischen Provinz Makedonien zugeschlagen (27 v. Chr. in die Provinz Achaea umgewandelt) und Karthago zerstört. Die „gereizte Weltmacht“ (Klaus Bringmann) wurde nach der Vernichtung Karthagos und der Eroberung Griechenlands zum Beherrscher der bekannten westlichen Welt.

Im Osten stellte es sich 168 v. Chr. schützend vor das schwache Ägypten der Ptolemäer und hielt die Seleukiden davon ab, deren Schwäche auszunutzen (siehe Tag von Eleusis). 133 v. Chr. wurde auf dem Boden des Reiches von Pergamon die Provinz Asia errichtet. Doch zeigte das Fundament erste Risse: 136 v. Chr. begann der Sklavenkrieg auf Sizilien. 113–101 v. Chr. kam es zum Zug der Kimbern und Teutonen, in dessen Verlauf sich der spätere Anführer der Popularen, Marius, einen Namen machte. 111 v. Chr. entbrannten Kämpfe in Numidien. 91–89 v. Chr. kam es zum Bundesgenossenkrieg, in dessen Verlauf sich die römischen Bundesgenossen schließlich das volle Bürgerrecht erkämpften.

88 v. Chr. begann der Kampf gegen Mithridates VI. von Pontos, der in einer Nacht mehrere Tausend römische Siedler umbringen ließ (Vesper von Ephesus). Im Osten wurde 64/63 v. Chr. von Pompeius eine Neuordnung vorgenommen: Die Provinz Syria wurde auf dem Boden der Überreste des Seleukidenreiches errichtet, um die Parther in Schach halten zu können, die im Osten die seleukidischen Besitzungen erobert hatten. Doch während der Jahre 133 v. Chr. und danach kam es zu einer schweren und andauernden Krise der Republik – der Revolutionszeit und der Zeit der Bürgerkriege.

[Bearbeiten] Krise der Republik - Die Gracchen, Marius und Sulla

Der Aufstieg Roms zur Großmacht brachte für den Staat neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Problemen. Als entscheidend erwiesen sich die Agrarfrage und die eng damit verbundene Frage der Militärverfassung. Die Gegensätze führten schließlich zu einem Jahrhundert der Bürgerkriege, das mit dem Untergang der Republik endete.

Das traditionelle Milizsystem, bei dem alle Bürger der Stadt an der Verteidigung und Kriegführung beteiligt waren und dabei ihre militärische Ausrüstung selbst bezahlten, erwies sich angesichts der vielen durch die Expansion notwendig gewordenen Feldzüge als nicht mehr praktikabel. Einerseits waren viele römische Kleinbauern verarmt, da sie durch die Vielzahl an Feldzügen immer weniger zur Erfüllung ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeiten kamen und ökonomisch durch die gewonnenen Kriege eher verloren; andererseits waren sie zunehmend weniger konkurrenzfähig gegenüber den Ländereien patrizischer Großgrundbesitzer, die es verstanden, sowohl die ehemaligen Besitztümer der besiegten anderen Völker, die in den Besitz der Res publica übergingen, zu privatisieren, als auch die ehemaligen Güter römischer Kleinbauern, die durch die langandauernden Kriegszüge verarmt waren, in ihren Besitz zu bringen, und auf diese Weise große Latifundien bilden konnten. Als diese gesellschaftlichen Entwicklungen zu einer erkennbaren Schwächung der römischen Militärkraft führten, wurden sie zwar von den Gracchen erkannt. Deren Reformversuche scheiterten jedoch an der Uneinsicht und Habgier der besitzenden römischen Kreise, die jeden tiefgreifenden Reformversuch zu ihren Ungunsten verhinderten. Als nach den Niederlagen im Jugurthinischen Krieg und gegen die Kimbern und Teutonen der Zerfall der traditionellen römischen Militärverfassung nicht mehr zu leugnen war, setzte schließlich der römische Feldherr Marius eine Reform der Militärverfassung durch. Durch seine Einführung einer Berufsarmee von besoldeten, gut ausgebildeten und länger dienenden Soldaten, die er gerade aus der neu entstandenen besitzlosen römischen Unterschicht rekrutierte, und die dafür nach Beendigung ihrer Dienstzeit auf besondere Privilegien hoffen konnten, war er in der Lage, den Verlust der traditionellen Milizarmee militärisch mehr als auszugleichen.

Allerdings führte der Umbau der Heeresverfassung in einer Zeit, in der die militärische Schlagkraft einer Gesellschaft sehr bedeutsam war, zu ganz neuen, ungeahnten gesellschaftlichen Veränderungen: Die neue Militärverfassung führte zur so genannten Heeresclientel, der engeren Bindung der Soldaten an ihren jeweiligen Feldherrn. Für die meist besitzlosen Soldaten war der Kriegsdienst nun nicht mehr eine Pflicht neben ihrem normalen Beruf, sondern der einzige Broterwerb. Die Söldner erwarteten deshalb von ihren Feldherrn Beute und darüber hinaus nach ihrer Entlassung eine Versorgung mit Landbesitz. Die Versorgung der Veteranen wurde nun zu einem Thema, das die politische Diskussion in Rom immer wieder beeinflusste.

Die enge Bindung der Truppen an einzelne Feldherren erwies sich jedoch auch in einer anderen Hinsicht als schwere Belastung der politischen Verfassung. Denn für die Feldherrn ergab sich nun die Möglichkeit, mit den ihnen ergebenen Truppen eigene Interessen auch gegen den Willen von Senat oder Volksversammlung durchzusetzen. Das Zeitalter der Bürgerkriege ist von diesen "privaten" Armeen ehrgeiziger Politiker geprägt. Zusätzlich ergab sich ein Strukturproblem: Von Römern in Militär oder Staatsdienst wurde eine erfolgreiche Karriere erwartet; gleichzeitig erwartete man aber auch, dass sie sich anschließend wieder in die Hierarchie einreihten, was langfristig nicht funktionierte und spätestens mit der Expansion des Imperiums über den gesamten Mittelmeerraum immer mehr Probleme aufwarf.

Tiberius Gracchus wird Volkstribun
Tiberius Gracchus wird Volkstribun

Etwa ab dem Jahr 133 v. Chr. standen sich in Rom die Optimaten und Popularen gegenüber. Die Popularen wollten die sozialen Gegensätze in Rom durch eine umfassende Agrarreform verändern. Die Versuche des Tiberius Sempronius Gracchus im Jahre 133 v. Chr. und seines Bruders Gaius zehn Jahre später scheiterten jedoch (Gracchische Reformen). Marius, der Held der Feldzüge gegen die Kimbern und Teutonen, unternahm 107 v. Chr. eine Heeresreform und wurde infolge der Versorgung seiner Veteranen und der damit verbundenen Landproblematik zu einem Führer der Popularen.

Die beiden Parteien standen sich denn auch weiterhin feindlich gegenüber. Nach dem Tod des Marius übernimmt Lucius Cornelius Cinna die Führung, auf der anderen Seite stand der ehrgeizige Sulla, der Konkurrent des Marius und erfolgreiche Befehlshaber im Krieg gegen Mithridates VI., der siegreich blieb und sich zum Diktator aufschwingen konnte (82–79 v. Chr.). Er entmachtete die Volkstribune und stärkte die Stellung des Senats und errichtete eine kurzfristige Terrorherrschaft, trat jedoch später freiwillig zurück. Nach seinem Tod wurden viele seiner Anordnungen zurückgenommen.

[Bearbeiten] Pompeius, Crassus und Caesar

In Folge der Krise der späten Republik kam den erfolgreichen Feldherren eine besondere Bedeutung zu. Gnaeus Pompeius Magnus, der in jungen Jahren unter Sulla gedient hatte, errang großen Ruhm in Spanien und im Osten, wo er das Reich der Seleukiden beseitigte und 64/63 v. Chr. die Provinzen neu ordnete. Sein Bündnis mit Gaius Iulius Caesar und Marcus Licinius Crassus (erstes Triumvirat 60 v. Chr.) ist ein deutliches Indiz für die strukturelle Schwäche der späten Republik, deren Institutionen sich der Krise nicht gewachsen zeigten. Die außerordentlichen Imperien (das erste 67 v. Chr.) des Pompeius gaben ihm eine Machtfülle in die Hand, die kein römischer Feldherr vor ihm besessen hatte. In gewisser Weise sollte Augustus an diese Praxis – und nicht die Caesars – anknüpfen.

Caesar unterwarf 58–51 v. Chr. ganz Gallien bis an den Rhein und überflügelte damit Pompeius. Nach dem Tod des Crassus standen sich diese beiden Männer nun jedoch im Kampf gegenüber, wobei Pompeius vor allem die konservativen Senatskreise auf seiner Seite hatte, die um ihre republikanische Freiheit fürchteten. 49 v. Chr. kam es schließlich zum offenen Krieg und Caesar marschierte auf Rom, welches Pompeius räumte. Pompeius wurde 48 v. Chr. bei Pharsalos von Caesar geschlagen und bald darauf in Ägypten ermordet. Caesar war nach weiteren Kämpfen gegen die Republikaner in Ägypten, Afrika und Spanien der de facto alleinige Herrscher des Römischen Reiches. Doch führte dies nur zum Zusammenschluss seiner Feinde, die ihn am 15. März 44 v. Chr. (Iden des März) im Senat ermorden. Doch war die Idee der Neuordnung der Republik nicht gestorben. Caesars enger Vertrauter Marcus Antonius und sein Neffe Octavian schlossen sich zusammen und vernichteten die Republikaner im Oktober/November 42 v. Chr. in der Schlacht bei Philippi in Griechenland.

[Bearbeiten] Das Ende der Republik und die Begründung des Prinzipats

Nun schien sich die Situation von 49 v. Chr. zu wiederholen: Marcus Antonius und Octavian standen sich gegenüber (der eine im Osten, der andere im Westen). Es kam 40 v. Chr. zum Vertrag von Brundisium, in welchem die Interessensphären geteilt werden (Octavian im Westen, Antonius im Osten). Doch blieben die Spannungen bestehen. Marc Antonius und seine neue (und Caesars ehemalige) Geliebte Kleopatra träumten von einem Großreich, dessen Zentrum der Osten sein sollte. Es war schließlich Octavian, der zum Schlag ansetzte und den Senat dazu brachte, Ägypten den Krieg zu erklären. Octavian besiegte Antonius 31 v. Chr. in der Seeschlacht von Actium. Antonius und Cleopatra starben bald darauf in Ägypten, das als Provinz direkt Octavian unterstellt wurde. Rom beherrschte nun uneingeschränkt das Mittelmeer und in Rom herrschte Octavian.

Octavian wurde so zum Alleinherrscher Roms. Er inszenierte die Übergabe der republikanischen Amtsvollmachten auf seine Person und begründet damit den Prinzipat (27 v. Chr.). Er erhielt den Ehrennamen Augustus und wurde so zum Stammvater des römischen Kaiserreiches. Die Illusion einer republikanischen Regierungsform blieb bestehen, doch lag die Macht von nun an nur noch in den Händen des Princeps („erster Bürger“).

[Bearbeiten] Kunst und Geist der Römischen Republik

Markant ist der demokratische Grundzug der römischen Republik, das Individuum wird betont. Dies zeigt die enge Verknüpfung von griechischem mit römischem Geist. Auch die Kunst jener Zeit repräsentiert genau diese Geisteshaltung. Während der republikanischen Zeit des Römischen Reiches sind die etruskischen bodenständigen Einflüsse auf dessen Kunst und Lebenseinstellung noch besonders stark ausgeprägt. So wurde auch das wichtigste Kunstwerk aus der Zeit der Römischen Republik, die Statue eines Redners, der so genannte Arringatore, ein Paradebeispiel für die römische Portraitplastik, höchstwahrscheinlich von einem Etrusker geschaffen. In ihm zeigen sich hellenistische Einflüsse und der demokratische Zeitgeist.

Religion und Moral wurden betont und orientierten sich an die griechische Philosophie. Sie wurden auch im Privatleben gepflogen, man verehrte Ahnen und Hausgötter im eigenen Heim. Im Gegensatz zu den griechischen Poleis machten die ständig wachsenden Ausmaße und die andauernd sich vergrößernde Macht Roms stadtstaatliche Verwaltungsreformen wirkungslos. Erst mit dem augusteischen Zeitalter und mit der Einläutung des Römischen Kaiserreiches sollte die Macht des römischen Bürgers ihr Ende finden.

Von Anfang an waren die Römer praktisch veranlagt und interessierten sich für Gegenwärtiges, nur eine kleine Oberschicht beschäftigte sich mit Stoffen der Mythologie. Die Paradebeispiele für das historische Relief finden sich jedoch erst an den Triumphsäulen ab dem 1. Jahrhundert nach Christus, deren plastische Bildgeschichten beim Volk sehr beliebt gewesen sein dürften.

Ursprünglich brauchten die Römer für ihre Natur-, Haus- und Ahnengeister keine Gotteshäuser. Später kam es zum Aufbau eines geordneten Götterhimmels und somit entstanden auch eigene Tempel, freilich gemäß griechischen Vorbildern.

Zu betonen ist auch die römische Wölbungsarchitektur, die aber erst mit dem Pont du Gard um 19 v. Chr., einem beeindruckenden Aquädukt, grandios wird. Der Gewölbebau wurde durch Entwicklung des römischen Ziegels ermöglicht, der sehr flach, aber relativ groß war und mit dem sich durch keilförmige Mörtelfugen ausgezeichnet wölben ließ. Die römische Erfindung des Mörtelbaus des 3. bis 1. vorchristlichen Jahrhunderts sollte bis in unsere Zeit von Bedeutung bleiben.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

(Auswahl)

  • Heinz Bellen: Grundzüge der römischen Geschichte. Von der Königszeit bis zum Übergang der Republik in den Prinzipat. 2. Auflage, Darmstadt 1995.
  • Jochen Bleicken: Geschichte der römischen Republik, 4. Aufl., München 1992. (Oldenbourg Grundriss der Geschichte Bd. 3)
    (Knappe Darstellung mit Forschungsteil und umfangreicher Bibliographie.)
  • Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik. 7. Auflage, Paderborn 1995.
    (Standardwerk)
  • Klaus Bringmann: Geschichte der römischen Republik. München 2002.
    (Solide und flüssig geschriebene Darstellung.)
  • Thomas Robert Shannon Broughton: Magistrates of the Roman Republic. Bd. 1: 509 B.C.–100 B.C. Bd. 2: 99 B.C.–31 B.C. American Philological Association, New York 1951–1952. Nachdruck Scholars Press, Atlanta 1986, ISBN 0-89130-812-1.
  • Karl Christ: Krise und Untergang der römischen Republik. 5. Auflage, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2007, ISBN 978-3-534-20041-2.
    (Detailstudie mit zahlreichen weiteren Literaturangaben zur Krise der Republik.)
  • Tim J. Cornell: The Beginnings of Rome: Italy and Rome from the Bronze Age to the Punic Wars. London/New York 1995.
    (Wichtige Darstellung bzgl. der römischen Frühgeschichte.)
  • Harriet I. Flower (Hrsg.): The Cambridge Companion to the Roman Republic. Cambridge 2004.
  • Gary Forsythe: A Critical History of Early Rome. From Prehistory to the First Punic War. Berkeley 2005.
  • Erich S. Gruen: The last generation of the Roman Republic. 2. Aufl., Berkeley 1994.
  • Herbert Heftner: Der Aufstieg Roms. Vom Pyrrhoskrieg bis zum Fall von Karthago (280–146 v. Chr.). 2. Aufl., Regensburg 2005.
  • Herbert Heftner: Von den Gracchen bis Sulla. Die römische Republik am Scheideweg (133–78 v. Chr.). Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2006, ISBN 3-7917-2003-1.
  • Tom Holland: Die Würfel sind gefallen. Der Untergang der Römischen Republik. Berlin 2004.
    (Populärwissenschaftliche, aber gut geschriebene Darstellung des Untergangs der Republik.)
  • Martin Jehne: Die römische Republik. Von der Gründung bis Caesar. München 2006.
    (Knappe Einführung)
  • Nathan Rosenstein, Robert Morstein-Marx (Hgg.): A Companion to the Roman Republic. Blackwell, Oxford 2006.
  • Uwe Walter: Memoria und res publica – Zur Geschichtskultur im republikanischen Rom. Frankfurt a. M. 2004.


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