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Philipp I. (Hanau-Lichtenberg) – Wikipedia

Philipp I. (Hanau-Lichtenberg)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Philipp I. (der Ältere) von Hanau (* 8. November 1417 in Windecken; † 10. Mai 1480 in Ingweiler, heute: Ingwiller) war Graf von Hanau und regierte nach einer Landesteilung zwischen ihm und seinem Neffen, Graf Philipp I. (dem Jüngeren), den Hanau-Lichtenberger Landesteil.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Die Zeit vor der Landesteilung

Graf Philipp I. (der Ältere) von Hanau wurde am 8. November 1417 in Windecken als Sohn des (späteren) Grafen Reinhard II. von Hanau und seiner Frau, Gräfin Katharina von Nassau-Beilstein, geboren und zwei Tage später dort getauft. Zu Paten standen dabei:

  • Johann Trier Komtur des deutschen Ordens in Frankfurt und
  • die Frau des Philipp von Frankenstein, Tochter des Frank von Kronberg
Ahnentafel Graf Philipp I. von Hanau-Lichtenberg
Urgroßeltern

Ulrich III. (* 1310; † 1370)

Gräfin Adelheid von Nassau-Wiesbaden (* 1327; † 1344)

Graf Eberhard von Wertheim (* ?; † 1373)

Burggräfin Katharina von Nürnberg-Hohenzollern (* ?; † nach 1373)

Graf Heinrich I. v. Nassau-Beilstein (* ?; † 1378/80) ∞
Meyna von Westerburg (* ?; † 1388)

Arnold von Randerode

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Großeltern

Ulrich IV. von Hanau (* ca. 1330; † 1380)

Gräfin Elisabeth von Wertheim (* 1347; † 1378)

Graf Heinrich II. von Nassau-Beilstein (* ?; † 1412)

Katharina von Randerode (* ?; † 1415)

Eltern

Graf Reinhard II. von Hanau (* 1369; † 1451)

Gräfin Katharina von Nassau-Beilstein (* ?; † 1459)

Philipp I. (der Ältere)

Zur Familie vgl. Hauptartikel: Herren und Grafen von Hanau

Ursprünglich war für ihn – als nachgeborenem Sohn – eine geistliche Karriere geplant. Dazu kam es aber aus unbekannten Gründen nicht. Vielmehr finden wir ihn in der Mitte des 15. Jahrhunderts mit einer Militärkarriere beschäftigt. 1448 befindet er sich im Lager des Herzogs von Cleve bei dessen Streit mit dem Erzbischof von Köln. Im Jahr 1451 starb sein Vater. Nachfolger wurde sein Bruder, Graf Reinhard III. von Hanau.

[Bearbeiten] Landesteilung

[Bearbeiten] Ausgangssituation

1452 starb nach nur einjähriger Regierungszeit auch Graf Reinhard III. Erbe war dessen Sohn, der erst vier Jahre alte Graf Philipp I. (der Jüngere) von Hanau-Münzenberg.

Dass ein Vierjähriger die Grafschaft erbte, brachte die Familie in einen Konflikt, sich zwischen den beiden Zielinteressen jedes dynastisch begründeten Gemeinwesens entscheiden zu müssen:

  • Entweder wurde die seit 1375 in der Herrschaft (seit 1429: Grafschaft) Hanau zu beachtende Primogenitur befolgt. Dies bedeutete abzuwarten, ob Graf Philipp I. (der Jüngere) das Erwachsenenalter erreichte, Nachkommen zeugte und die Dynastie fortsetzte. Diese Variante hatte den Vorteil, dass Besitz, Bedeutung und Macht der Familie in einer Hand erhalten wurde. Sie hatte aber den Nachteil, dass, sollte Graf Philipp I. (der Jüngere) versterben, ohne dass er Nachkommen gezeugt hatte, die Dynastie aussterben würde. Dies war bei der damaligen Kindersterblichkeit ein nicht gerade unwahrscheinliches Ereignis.
  • Oder die Familie missachtete das Primogeniturgebot, erlaubte dem nächsten Agnaten – und das war Graf Philipp I. (der Ältere) – zu heiraten. Das hatte den Vorteil, die Chancen für einen Fortbestand der Dynastie erheblich zu erhöhen, aber den Nachteil, dass die Grafschaft dazu geteilt werden musste. (In der zeitgenössischen Vorstellung war eine reine Apanagierung eines Nachgeborenen, also eine finanzielle Ausstattung ohne dass zugleich Territorium zugewiesen wurde, noch nicht vorstellbar.) Auch bei diesem Modell drängte die Zeit: Graf Philipp I. (der Ältere) war zu diesem Zeitpunkt knapp 40 Jahre alt, als es schließlich zur Teilung kam, hatte er die 40 bereits überschritten. Er war damit weit über dem damals üblichen Alter für eine erste Heirat hinaus.

[Bearbeiten] Kampf um die Teilung

Die Auseinandersetzung um die Teilung der Grafschaft Hanau ist relativ gut dokumentiert. Hinsichtlich der beiden genannten Positionen bildeten sich nun in der Grafschaft und in der regierenden Familie Parteien. Für Graf Philipp I. (den Jüngeren) bestand aufgrund seiner Minderjährigkeit eine Vormundschaft. Diese nahm zunächst sein Großvater mütterlicherseits, Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach, seine Großmutter väterlicherseits, Gräfin Katharina von Nassau-Beilstein, und sein Onkel, Graf Philipp I. der Ältere wahr. Dies gilt für die Zeit vor und während der Landesteilung. Danach wurde Philipp I. (der Ältere) zum alleinigen Vormund bestellt, die Großeltern schieden aus der Vormundschaft aus. Graf Philipp I. (der Jüngere) wurde 1467 volljährig.

Die Partei, die die Interessen Philipps I. (des Älteren) vertrat, hatte zunächst das Nachsehen. Pfalzgrafen Otto I. von Pfalz-Mosbach war gegen die Teilung. Er stützte damit die Position seiner Tochter, Pfalzgräfin Margarethe von Pfalz-Mosbach, der Witwe des Grafen Reinhard III. und Mutter des Grafen Philipp I. (des Jüngeren). Er suchte die Stellung seines Enkels als alleinigem Erben und Stammhalter in der Grafschaft Hanau zu erhalten, indem er Graf Philipp I. (den Älteren) so weit wie möglich von der Teilhabe an der Grafschaft ausschloss.

Der älteren Gräfin-Witwe, Katharina von Nassau-Beilstein, konnte es dagegen gleichgültig sein, ob ihr zweitgeborener Sohn, Graf Philipp I. (der Ältere) oder ihr Enkel, Graf Philipp I. (der Jüngere) die Linie fortsetzte. Sie schätzte die Gefahr für den Bestand des Hauses Hanau geringer ein, wenn dem nachgewiesenermaßen[1] zeugungsfähigen Grafen Philipp I. (dem Älteren) schnellstmöglich die Heirat ermöglicht würde, statt einzig auf das Kind, Graf Philipp I. (den Jüngeren), zu setzen.

Die Partei Philipp I. (des Älteren) versuchte deshalb gegen den Pfalzgrafen Druck aufzubauen. Sie organisierte eine abgestimmte Aktion aller Verwandten der gräflichen Familie, der wichtigsten Kooperationen ihrer Untertanen – vor allem die vier Städte der Grafschaft: Hanau, Windecken, Babenhausen und Steinau –, der Verbände der Burgmannen der Burg Babenhausen und der Pfalz Gelnhausen und der Vasallen des Grafen von Hanau, die alle an den Pfalzgrafen Otto I. von Pfalz-Mosbach schrieben und darum baten, dass auch er einer Heirat des Grafen Philipp I. (des Älteren) zustimmen möge. Die Schreiben werden noch heute im Hessischen Staatsarchiv Marburg aufbewahrt.

[Bearbeiten] Teilungsvertrag von 1458

Aber erst als Pfalzgräfin Margarethe von Pfalz-Mosbach 1457 starb, erlosch das Interesse von Pfalzgrafen Otto I., die Teilung zu verhindern. In dieser Situation fiel die Risikoabwägung zugunsten einer Heirat des Grafen Philipp I. (des Älteren) und einer Landesteilung aus. Unverzüglich, schon im Januar 1458, wurde ein Familienvertrag besiegelt, der alle Teile der Grafschaft, die südlich des Mains lagen, vor allem also die Ämter Babenhausen und der hanauische Anteil an Umstadt, dem Grafen Philipp I. (dem Älteren) zusprach. Gemildert wurde der Nachteil einer Teilung der Grafschaft also dadurch, dass Graf Philipp I. (der Ältere) nicht einfach die Hälfte der Grafschaft Hanau erhielt, sondern lediglich die genannten, viel geringeren Teile. Ebenso erhielt er durch den Familienvertrag das Recht zu heiraten. Davon macht er auch im gleichen Jahr noch Gebrauch. In jeder der Teilgrafschaften wiederum sollte fortan die Primogenitur gelten.

Retrospektiv war die Entscheidung richtig, nicht weil Graf Philipp I. (der Jüngere) vorzeitig gestorben wäre, sondern weil es Graf Philipp I., dem Älteren, und seinen Nachkommen durch vorteilhafte Heiraten gelang, eine eigene ansehnliche Grafschaft, die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, zu bilden. Das übrige Territorium, das den ganz überwiegenden Teil der Grafschaft Hanau darstellte, verblieb bei Graf Philipp I. (dem Jüngeren).

[Bearbeiten] Benennung

Um die beiden Hanauer Grafschaften unterscheiden zu können, wurde der Teil, der von Graf Philipp I. (dem Älteren) regiert wurde, nach der Lichtenberger Erbschaft 1480 als Grafschaft Hanau-Lichtenberg bezeichnet. Zutreffend müsste Philipp I. (der Ältere) eigentlich bis dahin von Hanau-Babenhausen heißen. Das aber hat sich in der Literatur nie durchgesetzt. Für den Teil der Grafschaft, der von Graf Philipp I. (dem Jüngeren) regiert wurde, wird seit 1496 offiziell von der Grafschaft Hanau-Münzenberg gesprochen. Um die beiden Grafschaften und ihre Regenten in der Zeit zwischen 1458 und diesen Daten unterscheiden zu können, werden durchgängig seit 1458 die Bezeichnungen Grafschaft Hanau-Münzenberg und Grafschaft Hanau-Lichtenberg verwendet.

[Bearbeiten] Familie

Graf Philipp I. (der Ältere) heiratete am 6. September 1458 in Hanau Anna von Lichtenberg, (* 25. Oktober 1442; † 24. Januar 1474) Erbtochter der Herrschaft Lichtenberg. Ihre gemeinsamen Kinder waren:

Grabplatte des Johann von Hanau-Lichtenberg in der Stadtkirche Babenhausen (Hessen)
Grabplatte des Johann von Hanau-Lichtenberg in der Stadtkirche Babenhausen (Hessen)
  1. Johann (* ca. 1460; † 4. September 1473), bestattet in der Stadtkirche St. Nikolaus in Babenhausen
  2. Philipp II. von Hanau-Lichtenberg
  3. Margarethe (* 15. Mai 1463, Lichtenberg; † 26. Mai 1504), verheiratet mit Graf Adolf III. von Nassau-Wiesbaden
  4. Ludwig von Hanau-Lichtenberg (* 23. August 1464; † 30. Dezember 1484, Trient)
  5. Anna (*?; † 1491), Nonne im Kloster Marienborn
  6. Dieter (ca. 1468; † 25. Februar 1473[2]), bestattet in der Stadtkirche St. Nikolaus in Babenhausen
  7. Albrecht (* vor 1474; † 24. Juni 1491), bestattet in Buchsweiler

Darüber hinaus hatte Graf Philipp I. (der Ältere) mindestens ein außereheliches Verhältnis – mit wem ist nicht überliefert – aus dem oder aus denen ebenfalls Kinder hervorgingen:

  1. Johann von Hanau (Lebensdaten nicht bekannt, erwähnt 1463), geistlich
  2. Reinhard Hanauer (Lebensdaten nicht bekannt, erwähnt 1512), Propst zu Neuweiler

[Bearbeiten] Regierung

Zunächst übernahm Graf Philipp I. (der Ältere) nach 1458 die alleinige Vormundschaft für seinen Neffen, Graf Philipp I. (den Jüngeren). Die Grafschaft(en) blieb(en) also bis zu dessen Volljährigkeit 1467 vereint. Anschließend residierte Philipp I. (der Ältere) im Schloss in Babenhausen, das er für sich und seine Familie ausbaute: 1460 wurde der Ostflügel errichtet.

Wir finden ihn in diesen Jahren bei dynastisch-politischen Aktivitäten bei Landgraf Heinrich III. von Hessen, Kurfürst Friedrich I., von der Pfalz, dem Grafen von Henneberg und bei Kurfürst-Erzbischof Ruprecht von Köln aus dem Haus der Kurfürsten der Pfalz.

1468 bestimmte er, dem Primogeniturgebot aus dem Teilungsvertrag von 1458 für seine Teilgrafschaft folgend, dass von seinen Söhnen nur einer weltlich bleiben solle. Nach wie vor setzte er also auf das mittelalterliche Konzept, nachgeborene Söhne in den geistlichen Stand treten zu lassen, um den ungeteilten Erhalt der Grafschaft in einer Hand sicherzustellen. Soweit das feststellbar ist, scheint er spätmittelalterlicher Frömmigkeit – wie schon sein Vater – sehr zugetan gewesen zu sein.

Militärisch beteiligte er sich bei den Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich um Burgund an der Seite Kaiser Friedrichs III. und an einem Feldzug gegen die Türken.

1480 erbte er für seine Kinder über seine vorverstorbene Frau mit dem Tod von deren kinderlos verstorbenen Onkel, Jakob von Lichtenberg, ebenso wie ihre Schwester, die mit Graf Simon Wecker von Zweibrücken verheiratet war, eine Hälfte der Herrschaft Lichtenberg, größtenteils im Elsaß gelegen. Dieser territoriale Zugewinn ließ aus der bis dahin bescheidenen Grafschaft Hanau-Babenhausen eine der Münzenberger Landeshälfte vergleichbare Grafschaft werden. Die Zimmerische Chronik[3] kommentierte die Erbschaft folgendermaßen: „In was großem ansehen und macht die freiherren von Liechtenberg im Elsäs gewesen, das mag zu unsern zeiten bei denen großen güetern, darvon die baide geschlechter Bitsch und Hanow reich worden, wol abgenomen werden.“

[Bearbeiten] Tod

Stadtkirche Babenhausen (Hessen), Grabplatte von Philipp I., dem Älteren, von Hanau-Lichtenberg
Stadtkirche Babenhausen (Hessen), Grabplatte von Philipp I., dem Älteren, von Hanau-Lichtenberg
Epitaphien von Philipp I., dem Älteren, von Hanau-Lichtenberg, seiner Frau, Anna von Lichtenberg, und den Söhnen Johann und Dieter in der Stadtkirche Babenhausen (Hessen)
Epitaphien von Philipp I., dem Älteren, von Hanau-Lichtenberg, seiner Frau, Anna von Lichtenberg, und den Söhnen Johann und Dieter in der Stadtkirche Babenhausen (Hessen)

Graf Philipp I. (der Ältere) starb am 10. Mai 1480, nur einen Tag nachdem das Teilungsabkommen mit Graf Simon Wecker von Zweibrücken unterzeichnet worden war. Er wurde in der Stadtkirche St. Nikolaus in Babenhausen beigesetzt. Die Epitaphien von ihm und seiner Familie aus rotem Sandstein sind erhalten [4].

[Bearbeiten] Literatur / Quellen

  • Reinhard Dietrich: Die Landesverfassung in dem Hanauischen = Hanauer Geschichtsblätter 34. Hanau 1996. ISBN 3-9801933-6-5
  • Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. und Hessen. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 32. S. 63 ff.
  • J. G. Lehmann: Urkundliche Geschichte der Grafschaft Hanau-Lichtenberg im unteren Elsasse. 2 Bde., o.O. 1862 (?). ND Pirmasens 1970.
  • Sebastian Scholz: Die „Ewige Anbetung“ Philipps I. von Hanau-Lichtenberg und seiner Familie. Ausdrucksformen adeliger Memoria und Frömmigkeit im Spätmittelalter. In: Beiträge zur Geschichte der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Herausgegeben zum 20-jährigen Jubiläum der Partnerschaft zwischen den beiden ehemaligen gräflichen Residenzstädten Babenhausen und Bouxwiller = Babenhausen einst und jetzt 31 (2004), S. 19ff.
  • Sebastian Scholz: Die Inschriften der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau = Die deutschen Inschriften Bd. 49 = Mainzer Reihe Bd. 6. Hrsg. v. der Akademie der Wissenschaften Mainz. Wiesbaden 1999.
  • Reinhard Suchier: Genealogie des Hanauer Grafenhauses. In: Festschrift des Hanauer Geschichtsvereins zu seiner fünfzigjährigen Jubelfeier am 27. August 1894. Hanau 1894.
  • Ernst J. Zimmermann: Hanau Stadt und Land. 3. Auflage, Hanau 1919. ND 1978.

[Bearbeiten] Verweise

  1. Philipp I. (der Ältere) hatte damals schon mindestens einen außerehelichen Sohn, Johann von Hanau.
  2. Abweichend 3. März 1474: Sebastian Scholz, S. 67, Nr. 45
  3. Band 1, S. 467
  4. Sebastian Scholz



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