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Grafschaft Hanau-Lichtenberg – Wikipedia

Grafschaft Hanau-Lichtenberg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wappen
Wappen

Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Sie ging aus der Herrschaft Lichtenberg und einem Teil der Grafschaft Hanau hervor. Nach dem Aussterben der Grafen von Hanau fiel sie an Hessen-Darmstadt. Ihr Zentrum lag im unteren Elsaß mit der Hauptstadt Buchsweiler.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entstehung der Grafschaft

[Bearbeiten] Die Lichtenberger Erbschaft

1452 starb nach nur einjähriger Regierungszeit Reinhard III. von Hanau (* 1412; † 1452). Erbe war sein erst vier Jahre alter Sohn Philipp I., der Jüngere (* 1449; † 1500). Aus Angst um den Fortbestand der Familie einigten sich die Verwandten und andere wichtige Entscheidungsträger der Grafschaft, das Primogeniturstatut der Familie von 1375, eines der ältesten in Deutschland, nicht anzuwenden und dem Onkel des Erben und Bruder des verstorbenen Reinhard III., Philipp I. dem Älteren (* 1417; † 1480), das Amt Babenhausen aus dem Bestand der Grafschaft Hanau als eigene Grafschaft zukommen zu lassen. Diese Ausstattung ermöglichte ihm eine standesgemäße Heirat, das Zeugen erbberechtigter Nachkommen und erhöhte so die Sicherheit für den weiteren Bestand des Grafenhauses. Philipp I. der Ältere nannte sich nun von Hanau-Babenhausen.

Philipp d.Ä. heiratete 1458 Anna von Lichtenberg (* 1442; † 1474), eine der beiden Erbtöchter Ludwigs V. von Lichtenberg (* 1417; † 1474). Nach dessen Tod 1473 erhielten Anna und Philipp I. d.Ä. die Hälfte der Herrschaft Lichtenberg im unteren Elsaß mit der Hauptstadt Buchsweiler. Hieraus entstand die Linie und Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Philipp I. (der Jüngere) von Hanau und seine Nachkommen nannten sich in Unterscheidung dazu künftig „Grafen von Hanau-Münzenberg“.

[Bearbeiten] Die Zweibrücker Erbschaft

1570 kam es zum nächsten großen Erbfall: Graf Jakob von Zweibrücken-Bitsch (* 1510; † 1570) und sein schon 1540 verstorbener Bruder Simon V. Wecker hinterließen nur jeweils eine Tochter. Die Tochter von Graf Jakob, Ludovica Margaretha von Zweibrücken-Bitsch (*1540; † 1569), war mit Philipp V. von Hanau-Lichtenberg (* 1541; † 1599) verheiratet. Zu dem Erbe zählte die zweite – nicht bereits durch Hanau-Lichtenberg regierte – Hälfte der Herrschaft Lichtenberg, die Grafschaft Bitsch und die Herrschaft Ochsenstein. Formal waren die Grafschaft Bitsch und das Amt Lemberg Lehen des Herzogtums Lothringen. Lehen waren im Prinzip nur im Mannesstamm vererbbar.

Zunächst entspann sich nach dem Erbfall ein Streit zwischen den Ehemännern der beiden Cousinen, Graf Philipp I. von Leiningen-Westerburg und Graf Philipp V. von Hanau-Lichtenberg [1]. Letzterer konnte sich zwar gegen Philipp I. durchsetzen, machte sich aber durch die sofortige Einführung der Reformation mit lutherischem Bekenntnis das mächtige und katholische Herzogtum Lothringen zum Feind. Dieses zog die Lehen daraufhin ein. Im Juli 1572 besetzten lothringische Truppen die Grafschaft. Da Philipp V. der lothringischen Übermacht nicht gewachsen war, wählte er den Rechtsweg. Beim anschließenden Prozess vor dem Reichskammergericht konnte sich Lothringen aber darauf berufen, dass zum einen erhebliche Gebiete von Zweibrücken-Bitsch 1302 von Lothringen ertauscht worden waren und zum anderen, dass die Leininger Grafen 1573 ihre Erbansprüche an Lothringen verkauft hatten.

Erst 1604 und 1606 kam es zu einer vertraglichen Regelung zwischen Hanau-Lichtenberg und Lothringen. Der Kompromiss beinhaltete eine Teilung: Die Grafschaft Bitsch fiel an Lothringen zurück und das Amt Lemberg wurde Hanau-Lichtenberg zugeschlagen. Das war inhaltlich vernünftig, da es in etwa auch den konfessionellen Gegebenheiten der Territorien entsprach.

[Bearbeiten] Vereinigung mit Hanau-Münzenberg

1642 starben die Grafen von Hanau-Münzenberg in der männlichen Linie aus. In Hanau-Lichtenberg regierte zu dieser Zeit der erst neunzehnjährige Graf Friedrich Casimir (* 1623; † 1685). Noch herrschte der Dreißigjährige Krieg, die Verwandtschaftsbeziehung zu dem verstorbenen letzten Hanau-Münzenberger Grafen war nur weitläufig, der Herrschaftsantritt keineswegs gesichert. Auf Schleichwegen und inkognito wurde Graf Friedrich Casimir von seinem Vormund, Freiherr Georg II. von Fleckenstein-Dagstuhl (* 1588; † 1544) nach Hanau gebracht. Dort musste er zunächst gegenüber dem Patriziat der Neustadt eine Reihe von Zugeständnissen vertraglich zusichern, bevor er die Herrschaft antreten konnte. Dazu zählte vor allem die Religionsfreiheit für die reformierte Konfession – die „Staatsreligion“ in Hanau-Münzenberg –, denn die Grafschaft Hanau-Lichtenberg war lutherisch geblieben und Graf Friedrich Casimir war Lutheraner. Im darauf folgenden Jahr gelang es mit Hilfe der Landgräfin Amalie Elisabeth (* 1602; † 1651) von Hessen-Kassel, einer geborenen Gräfin von Hanau-Münzenberg, die Ansprüche des Grafen Friedrich Casimir auch gegenüber dem Erzbischof von Mainz durchzusetzen. Im Gegenzug dazu schloss er mit der Landgräfin einen Erbvertrag des Inhalts, dass, sollte das Haus Hanau aussterben, Hanau-Münzenberg an Hessen-Kassel fallen solle. 1647 heiratete Friedrich Casimir die um zwanzig Jahre ältere Witwe seines Hanau-Münzenberger Vorgängers, Sibylle Christine von Anhalt-Dessau (* 1603; † 1686). Der Schritt war wohl der prekären Finanzlage der Grafschaft geschuldet: So sparte man sich die Dotation für die Gräfin-Witwe. Allerdings blieb die Ehe auch kinderlos.

1680 fielen die im Elsass gelegenen Teile der Grafschaft unter die Oberhoheit Frankreichs.

Das Erbe des kinderlos verstorbenen Grafen Friedrich Casimir traten die beiden Söhne seines Bruders Johann Reinhard II. von Hanau-Lichtenberg (* 1628; † 1666), die Grafen Philipp Reinhard (* 1664; † 1712) in Hanau-Münzenberg und Johann Reinhard III. (* 1665; † 1736) in Hanau-Lichtenberg an. Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg war also wieder selbständig. Als Graf Philipp Reinhard ohne direkte Erben starb, erbte Graf Johann Reinhard III. auch den Hanau-Münzenberger Landesteil erbte und die Grafschaft Hanau nochmals vereinigte.

[Bearbeiten] Nachfolge

1736 starb mit Graf Johann Reinhard III. siebzigjährig der letzte männliche Vertreter des Hauses Hanau. Aufgrund des Erbvertrags von 1643 fiel der Hanau-Münzenberger Landesteil an Hessen-Kassel, aufgrund der Ehe der einzigen Tochter des letzten Hanauer Grafen, Charlotte (* 1700; † 1726) mit dem Erbprinzen Ludwig (VIII.) (* 1691; † 1768) von Hessen-Darmstadt die Grafschaft Hanau-Lichtenberg nach dort. Jahrzehnte lang umstritten blieb zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt die Zugehörigkeit des Amtes Babenhausen zum Münzenberger oder Lichtenberger Erbteil. Dieser Streit wurde erst nach 40 Jahren durch eine Realteilung beigelegt.

1803 kam das inzwischen so genannte Hanauerland rechtsrheinisch an das Großherzogtum Baden, linksrheinisch zum größten Teil an Frankreich. Nur das Gebiet um Pirmasens fiel 1815 an Bayern.

[Bearbeiten] Literatur

  • Reinhard Dietrich: Die Landesverfassung in dem Hanauischen = Hanauer Geschichtsblätter 34. Hanau 1996. ISBN 3-9801933-6-5
  • Hans-Walter Herrmann: Die Grafschaft Zweibrücken-Bitsch. In: Hans-Walter Herrmann / Kurt Hoppstädter (Hrsg.): Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes. Band 2: Von der fränkischen Landnahme bis zur französischen Revolution. Saarbrücken 1977, S. 323-332.
  • Johann Georg Lehmann: Urkundliche Geschichte der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Mannheim 1862.

[Bearbeiten] Siehe auch

Pays de Bitche
Zweibrücken-Bitsch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Zimmerische Chronik, Band 2, S. 251[1].
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