Johann von Hanau-Lichtenberg (außerehelich)

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Johann von Hanau (nachgewiesen in der Mitte des 15. Jahrhunderts) war ein außerehelicher Sohn des Grafen Philipp I. (des Älteren) von Hanau-Lichtenberg.

Johann von Hanau war Geistlicher. Seine Lebensdaten sind nicht bekannt. Da er aber 1463 um den päpstlichen Dispens für die Einnahme einer Pfarrstelle am Altar des Heiligen Georg in Orffal(l) (einer Wüstung westlich von Erfurt) nachsucht[1], entstammt er wohl einer vorehelichen Verbindung seines Vaters, der vor der Teilung der Grafschaft Hanau 1458, die ihn erst in den Stand setzte, heiraten zu können, unverheiratet leben musste. Die Mutter ist uns unbekannt, ihr Name nicht überliefert.

Außereheliche Söhne von Adeligen im geistlichen Stand unterzubringen war üblich, so etwa auch einen weiteren außerehelichen Sohn des Grafen Philipp I. des Älteren, Propst Reinhard Hanauer von Neuweiler, oder einen Sohn des Grafen Philipp I. (des Jüngeren) von Hanau-Münzenberg, eines Großneffen des Grafen Philipp I., des Älteren, der ebenfalls Johann von Hanau hieß und Pfarrer in Ober-Roden war.

[Bearbeiten] Literatur

Ludwig Schmugge, Patrick Hersperger, Béatrice Wiggenhauser, Die Supplikenregister der päpstlichen Pönitentarie aus der Zeit Pius’ II. (1458 – 1464), Tübingen 1996, S. 193.

[Bearbeiten] Verweise

  1. Repertorium Germanicum. Verzeichnis der in päpstlichen Registern und Kameralakten vorkommenden Personen und Orte des Deutschen Reichs ..., Bd. 8.1, Tübingen 1993, Nr. 2999 v. 26. März 1463