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Hebamme – Wikipedia

Hebamme

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine Hebamme (althochdeutsch Hev(i)anna: „Großmutter, die das Neugeborene vom Boden aufhebt“), ist eine Geburtshelferin.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufgabengebiete

Der Hebammenberuf umfasst die eigenverantwortliche Betreuung, Beratung und Pflege der Frau von Beginn der Schwangerschaft, bei der gesamten Geburt, im Wochenbett und in der gesamten Stillzeit.

Zu ihrem Tätigkeitsfeld vor der Geburt gehört die Aufklärung und Beratung zu den Methoden der Familienplanung, die Feststellung der Schwangerschaft, die Schwangerschaftsvorsorge der normal verlaufenden Schwangerschaft mit deren notwendigen Untersuchungen sowie Veranlassung von Untersuchungen, Vorbereitung auf die Elternschaft und Geburtsvorbereitung. Ihr Tätigkeitsfeld bei der Geburt ist die eigenverantwortliche kontinuierliche Betreuung der Gebärenden und Überwachung des Fötus mit zu Hilfe nahme geeigneter Mittel (Geburtshilfe) bei Spontangeburten (Entbindung) und das eigenverantwortliche Erkennen von Regelwidrigkeiten sowie weiters die Hilfeleistung bei Geburten in Notfällen, auch bei Kaiserschnittgeburten. Das Tätigkeitsfeld nach der Geburt umspannt die Beurteilung des Neugeborenen, die Pflege und erforderliche Untersuchungen von Mutter und Neugeborenem unmittelbar nach der Geburt, Pflege und Überwachung im gesamten Wochenbett Wochenbett von Wöchnerin und Kind: Überwachung der Rückbildungsvorgänge, Hilfe beim Stillen /Stillberatung, Rückbildungsgymnastik und Beratung zur angemessenen Pflege und Ernährung des Neugeborenen. Zum Tätigkeitsgebiet der Hebamme im Krankenhaus gehören auch Hilfeleistung und Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen, Fehl- und Totgeburten dazu.

Eine Hebamme leitet die regelrechte Geburt ab Wehenbeginn völlig selbstständig ohne Arzt (nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Hebammengesetz (HebG/D) und nach §3 Abs. 1-2 Hebammengesetz (HebG/Ö). Nach diesen Gesetzen besteht die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme, das heißt, ein Arzt darf nur im Notfall eine Geburt ohne Hebamme durchführen.

Hebammen arbeiten frei praktizierend in Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten und Wochenbettbetreuung und Stillhilfe oder angestellt in Kliniken. Außerdem kann die freiberufliche Hebamme als Beleghebamme tätig sein. Dabei arbeitet sie, vergleichbar mit Belegärzten in einer Klinik. Ein stetig wachsender Arbeitsbereich ist die Schwangerschaftsvorsorge z. T. in Kooperation mit Frauenärztinnen und -ärzten in einer Praxisgemeinschaft. Weiterhin bestehen Geburtshäuser, von Hebammen betreute selbstständige außerklinische Einrichtungen.

Seit 1987 dürfen in Deutschland auch Männer den Beruf einer Hebamme ausführen; deren offizielle Berufsbezeichnung lautet dann Entbindungspfleger. In Österreich aber ist die Berufsbezeichnung Hebamme auch für Männer gesetzlich vorgesehen.

Viele Hebammen wenden heutzutage alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Lasertherapie zur Schmerzbehandlung, Beschwerdenbehandlung vor, während oder nach der Geburt an, um Mutter und Kind zu schonen.

Da die Geburt und das Mutter-Kind-Verhältnis eine sehr tiefgreifende Veränderung im Leben einer Frau bzw. eines Paares ist, die zu vielseitigen Änderungen und auch Problemen führen kann, ist es empfehlenswert und oft notwendig, dass Frauen eine umfassende frühzeitige Betreuung durch die Hebamme in Anspruch nehmen. Einfühlsame, stärkende und gefühlvolle Betreuung gehören zu den Aufgaben der Hebamme.

Mitunter kann es mit der Geburt zu einem Wiederaufbrechen verdrängter Traumata bei den Müttern kommen. Hier wird von der Hebamme viel Fingerspitzengefühl verlangt. Bei einem gestörten Verhältnis zur eigenen Mutter sehen viele Frauen in der Hebamme eine Art Ersatzmutter und zugleich engsten Freundin, was für die Hebamme eine Abgrenzung nicht immer leicht macht. Oft muss auch analysiert werden, warum es zu Schreikindern kommt, und von der Hebamme erwartet man eine Ersteinschätzung, ob hier eine Weiterbehandlung durch eine Schreiambulanz notwendig ist.

Auch auf dem Gebiet der Ernährungsberatung nimmt die Bedeutung der Hebamme immer mehr zu. Die vielseitigen Erfahrungen durch den Besuch unterschiedlichster Familien ermöglichen eine gute Beratung der Frauen.

Als spezielles Aufgabengebiet für Hebammen gibt es die Betreuung von Familien mit medizinischen und /oder sozialen Risikofaktoren. Diese Hebammen nennen sich dann "Familienhebammen" und betreuen ausschließlich minderjährige Mütter, Familien mit Gewaltproblematik, Familien mit Suchtproblemen, psychisch kranke Mütter etc. Diese Hebammen werden seit 2006 in Fortbildungslehrgängen (auf Bundesländerebene) auf ihre zusätzlichen Aufgaben vorbereitet. Sie sind bei Gesundheitsämtern, Trägern freier Wohlfahrtspflege, Stiftungen etc. angestellt oder arbeiten freiberuflich auf Honorarbasis als Mitarbeiterinnen des Jugendamtes.

[Bearbeiten] Vertragsverhältnis zu den Kostenträgern in Deutschland

Das Vertragsverhältnis zu den Kostenträgern in Deutschland ist im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V geregelt. Vertragspartner sind die beiden Hebammenverbände Deutschlands (Bund Deutscher Hebammen e. V. in Karlsruhe und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. in Frankfurt/Main) einerseits und die Spitzenverbände der Krankenkassen andererseits. Die neueste Version dieses Vertrags ist vom 1. August 2007.

Er regelt:

  • die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten mit abrechnungsfähigen Leistungen der Hebammenhilfe
  • die Vergütung der Hebammenleistungen
  • die Abrechnung von Hebammenleistungen
  • eine Vereinbarung über den Einsatz und die Vergütung von Materialien und Arzneimitteln
  • die Teilnahme der Hebammen an diesem Vertrag

Er gilt für alle Hebammen, die Mitglied in einem der beiden Verbände sind, sowie für Nichtmitglieder, wenn sie eine Beitrittserklärung zum Vertrag abgegeben haben.[1]

[Bearbeiten] Ausbildung

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich erfolgt im Zuge des Bologna-Prozesses die Umstellung auf eine Ausbildung an der Hochschule mit akademischem Abschluss. Im Wintersemester 2006 starten an der FH Joanneum, der Fachhochschule Salzburg und an der Fachhochschule Krems die ersten Jahrgänge, die im Sommer 2009 mit dem Bakkalaureat abschließen werden.

[Bearbeiten] Deutschland

Es gibt in Deutschland 58 Hebammenschulen, die jeweils an eine Klinik angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Der schulische Theorieteil besteht u. a. aus Geburtshilfe, Anatomie, Physiologie und Pädiatrie. Der praktische Teil der Ausbildung findet hauptsächlich in der Klinik im Kreißsaal, auf der Wochenstation, in der Kinderklinik und im Operationssaal statt. Einer Krankenschwester oder einem Krankenpfleger ist es möglich, die Ausbildung auf zwei Jahre zu verkürzen.

Die Ausbildung endet mit dem staatlichen Examen. Dieses Examen besteht aus je einer mündlichen, schriftlichen und einer praktischen Prüfung (unter anderem der Examensgeburt). Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung oder die mittlere Reife. Dies sind allerdings nur die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, in der Praxis haben sehr viele Hebammenschüler und Hebammenschülerinnen Abitur.

Im Jahr 2010 wird Deutschland sich an die EU angleichen müssen. Dies bedeutet, dass die Hebammenausbildung dann nicht mehr wie bisher stattfinden könnte, sondern dass der theoretische Unterricht von den beruflichen Schulen auf die Fachhochschulen übergehen könnte. Dies bedeutet dann nicht nur ein längere Ausbildungs- oder Studienzeit von neun Semestern, sondern auch einen höheren Theorieanteil der Ausbildung als bisher.

Zurzeit laufen von Seiten der Hebammen Bestrebungen, die Ausbildung auf Hochschulniveau anzuheben.

Die Arbeit einer freiberuflichen Hebamme lernen die Auszubildenden bisher nur in einem zwei- bis vierwöchigen Externat kennen. Deshalb wird häufig ein Praktikum bei einer selbstständigen Hebamme nach der Ausbildung empfohlen, insbesondere, wenn Hausgeburten angeboten werden sollen. Über den genauen Ausbildungsverlauf und die Vergütung, die sich nach den gültigen Tarifverträgen richtet, informieren Arbeitsämter und Hebammenschulen

[Bearbeiten] Schweiz

Die Hebammenausbildung in der Schweiz wird ab Herbst 2008 auf Hochschulstufe angeboten. Ausbildungsorte werden Bern, Genf, Lausanne und Winterthur sein. Wer das Bachelorstudium erfolgreich absolviert, ist berechtigt, den Titel Bachelor of Science Hebamme zu tragen. Das Bachelordiplom ist eidgenössisch anerkannt, europakompatibel und gilt international als Hochschulabschluss.

[Bearbeiten] Geschichte

Das erste Hebammenlehrbuch wurde um 117 von einem gewissen Soranos in Ephesos verfasst. Dieses Lehrbuch wurde um 220 vom griechischem Arzt Moschion erneut herausgegeben. Das wohl um die Mitte des 2. Jh. nach Chr. verfasste Protevangelium des Jakobus berichtet anlässlich der Geburt Jesu, dass eine der beiden anwesenden Hebammen, Salome, die Jungfräulichkeit Mariae überprüfen wollte, wobei ihre Hand verdorrte, aber bei der Berührung der Windeln Jesu wieder verheilte - ein Motiv, das auch in der Kunst dargestellt wurde, z.B. um 543/553 auf einem Elfenbeinrelief an der Maximians-Kathedrale in Ravenna oder von Robert Campin um 1420/30[2].

Darstellung aus dem 16. Jahrhundert (aus Eucharius Rösslins "Der schwangeren Frauen und Hebammen Rosengarten")
Darstellung aus dem 16. Jahrhundert (aus Eucharius Rösslins "Der schwangeren Frauen und Hebammen Rosengarten")

Während der frühen Neuzeit riskierten Hebammen mehr als andere Personen, Opfer der Hexenverfolgung zu werden. Seit 1310 wird die Hebamme von der Kirche zur Taufe verpflichtet. 1452 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung erlassen. 1491 folgte Ulmer Hebammenordnung, die eine Zulassung erst nach Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt: "Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen; auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen." Das bedeutendste Hebammenbuch des 17. Jahrhunderts wird 1690 von Justine Siegemundin veröffentlicht und in mehreren Auflagen gedruckt. Der englische Arzt P. Chamberlan († 1631) erfand um 1600 die Geburtszange. Die Erfindung war ein Familiengeheimnis und wurde mit der Zeit vergessen. 1721 erfand der belgische Chirurg J. Palfyn (1650-1730) aus Gent die Geburtszange erneut.

1818 wird in Sachsen durch die erste Hebammenordnung das Hebammenwesen geregelt. Am 22. September 1890 fand der erste deutsche Hebammentag mit über 900 Frauen in Berlin statt. Hierbei ging es hauptsächlich um das Einkommen. Denn seitdem ab 1850 in Preußen für die Ärzte die Geburtshilfe ein Pflichtfach wurde, verdienten die Hebammen nur einen Hungerlohn. Auch forderte die Versammlung eine gründliche Desinfektion in Kreißsälen und Geburtszimmern. Kontaktinfektionen mit Bakterien durch die ungewaschenen Hände der Ärzte, die das gefährliche Kindbettfieber hervorrufen, wurden zwar schon 1846 durch Ignaz Semmelweis nachgewiesen, seine Erkenntnisse aber jahrzehntelang nicht anerkannt. Das Reichshebammengesetz von 1938 verfügt die staatliche Anerkennung der Hebammen und gibt - bedingt durch die nationalsozialistische Ideologie - der Hausentbindung den Vorzug. Daher kann man zwar davon ausgehen, dass die Nationalsozialistische Herrschaft die Hausgeburt popularisierte, hierfür sprachen zum damaligen Zeitpunkt allerdings andere Argumente als heute.

[Bearbeiten] Zur Namensbildung

In Zuge einer geschlechtergerechten Sprache wird immer wieder auf diesen Beruf Bezug genommen, da er eine der wenigen Bezeichnungen trägt, die nicht nur ein generisches Femininum tragen, sondern von denen sogar kein Maskulinum existiert. Das Wort steht althochdeutsch heb(i)ana, mittelhochdeutsch heb(e)amme, von hevan „heben“ und anaAhnin“, und bezeichnet die Großmutter des Neugeborenen.[3]

In Deutschland wurde daher 1987 Entbindungspfleger als Maskulinum eingeführt. Der §1 Hebammengesetz in Österreich schreibt aber ausdrücklich Hebamme auch für männliche Berufsausübende vor: „Die Berufsbezeichnung Hebamme wird daher für beide Geschlechter gelten“ (S. 20 Erl.RV zum HebG), und beruft sich dabei auf Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes („Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen") und auf die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die deutsche Bezeichnung Entbindungshelfer(in) oder -pfleger wird als „zu eng“ beurteilt, weil sie „die sehr wesentlichen Aufgaben der Hebamme in der pränatalen Beratung und Betreuung und in der postpartalen Versorgung von Mutter und Kind nicht berücksichtigt.“ (S. 20 Erl.RV)[4] Formen wie „Hebammer“ sind nicht zulässig.

[Bearbeiten] Literatur

Zum Berufsbild heute:

  • Angelica Ensel: Hebammen im Konfliktfeld der pränatalen Diagnostik - zwischen Abgrenzung und Mitleiden. 2002, ISBN 3934021107
  • Angelika Ensel, Silke Mittelstädt: Pränataldiagnostik und Hebammenarbeit. Ethische Fragen und Konfliktfelder in der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen. 1999
  • Shirley R. Jones: Ethik und Hebammenpraxis. 2003, ISBN 3456839316
  • Eva M. König: Pränatale Diagnostik. Eine Arbeitshilfe für Hebammen und alle, die Schwangere beraten. Hebammengemeinschaftshilfe Karlsruhe e.V., 2000
  • Christine Lammert: Psychosoziale Beratung in der Pränataldiagnostik. Ein Praxishandbuch. 2002, ISBN 3801716457
  • Barbara Maier: Ethik in Gynäkologie und Geburtshilfe. Entscheidungen anhand klinischer Fallbeispiele. 2000
  • Caroline Oblasser, Ulrike Ebner, Gudrun Wesp (Fotos): Der Kaiserschnitt hat kein Gesicht. Fotobuch, Wegweiser und Erfahrungsschatz aus Sicht von Müttern und geburtshilflichen ExpertInnen. U.a. empfohlen vom Bund Deutscher Hebammen und vom Österreichischen Hebammengremium. edition riedenburg, Salzburg 2007. ISBN 978-3950235708
  • E. Schneider: Familienhebammen. Die Betreuung von Familien mit Risikofaktoren. Mabuse 2006.

Historische-kulturelle Auseinandersetzung:

  • Silke Amberg: Hebammenordnungen in deutschen Städten um 1500, Freiburg 2003 (Webdokument, PDF, 680 kB) – Eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Hebammen und der Hebammenordnungen um 1500.
  • Sibylla Flügge: Hebammen und heilkundige Frauen: Recht und Rechtswirklichkeit im 15./16. Jahrhundert. 2000, ISBN 3-86109-123-2
  • Rosalie Linner: Immer unterwegs. Erinnerungen einer Landhebamme. 1993
  • Angela Gehrke da Silva: Als Hebamme in Brasilien. ISBN 3-8251-7418-2

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Deutschland) (PDF)
  2. Marlies Buchholz: "Anna selbdritt". Königstein i. Taunus 2005, S. 58-70
  3. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 31, S. 1168; nach Allmer
  4. § 1 HebG, kommentiert von Gertrude Allmer, auf: Medizinrecht-Pflegerecht www.pflegerecht.at


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