Deutsche Sängerschaft
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Die Deutsche Sängerschaft verbindet circa 20 farbentragende und fakultativ schlagende Sängerschaften (Studentenverbindungen) mit insgesamt etwa 3.000 ausschließlich männlichen Mitgliedern an 20 Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Sängerschaft ist Mitglied im Convent Deutscher Korporationsverbände und im Convent Deutscher Akademikerverbände sowie im Deutschen Chorverband. Die Farben der DS sind schwarz-grün-gold.
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[Bearbeiten] Charakter
Per Satzung hat sie sich die Wahrung deutschen Kulturgutes, die Pflege der Musik und des Chorgesanges zur Aufgabe gemacht. Gemeinsames Singen und Musizieren sollen das Zusammenleben und die Gemeinschaftsbildung innerhalb der Einzelkorporationen und des Verbandes fördern.
Die Deutsche Sängerschaft ist weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden. Die Staatsbürgerschaft ist kein Kriterium für eine Mitgliedschaft. Die Deutsche Sängerschaft erwartet von ihren Angehörigen eine den kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Aufgaben der Zeit gegenüber aufgeschlossene Lebenshaltung.
Die Mitgliedsbünde der Deutschen Sängerschaft sind farbentragend und fakultativ schlagend, d. h. sie stellen es ihren Mitgliedern frei, ob sie eine Mensur schlagen wollen oder nicht.
[Bearbeiten] Geschichte
- 1816: Gründung eines Gesangvereines innerhalb der Urburschenschaft. Mit der Auflösung der Jenaischen Burschenschaft erlischt auch dieser erste rein studentische Gesangsverein.
- 1822: Gründung der ersten Sängerschaften zu St. Pauli Leipzig und Leopoldina Breslau, als Universitätsgesangsverein zu St. Pauli und Akademisch-Musische Verbindung Breslau.
- 1825: In Halle wird der Akademische Gesangsverein (AGV) gegründet, der als Vorläufer der Sängerschaft Fridericiana anzusehen ist. In den folgenden Jahren kommt es an ca. 20 Universitäten und Hochschulen zur Gründung von musisch orientierten Bünden, die sich aber von ihrem Charakter her alle unterscheiden (Farbentragen, Mensuren usw.)
- 1865: Erstes Deutsches Sängerbundfest in Dresden, an dem viele der Verbindungen teilnehmen. Der Versuch, einen Dachverband zu gründen, scheitert aber.
- 1867: Kartellvertrag zwischen der Akademischen Liedertafel Berlin und dem Akademischen Gesangverein München, dem sich weitere Verbindungen anschließen und der zur Gründung des Sondershäuser Verbandes der nicht-farbentragenden Verbindungen mit musischer Ausrichtung führt.
- 1877: Leopoldina Breslau legt als erste Sängerschaft Farben an.
- 1880: Der AGV der Pauliner in Jena führt als erster akademischer Gesangsverein die Besprechungsmensur ein.
- 1892: Erstes Deutsch-Akademisches Sängerfest in Salzburg. 23 Vereine nehmen daran teil. Ein Dachverband soll gegründet werden. Die Durchführung eines zweiten Sängerfestes 1896 wird beschlossen.
- 1896: Anlässlich des 35. Stiftungsfestes der Sängerschaft Erato findet in Dresden eine Vertreterversammlung statt, an der über 25 Vereine teilnehmen. Gründung des Deutsch-Akademischen Sängerbundes (DASB). Endgültige Trennung von späterer DS und des Sondershäuser Verbandes.
- 1901: Nach Differenzen über die Bestimmungsmensur kommt es zu mehrfachen Ein- und Austritten von Verbindungen des DASB. In diesem Jahr vereinigen sie sich wieder zum „Chargierten-Convent, Verband der Farbentragenden Akademischen Gesangsvereine“. Prinzipien sind Pflege des deutschen Männergesanges, unbedingte Satisfaktion und Verwerfung der Bestimmungsmensur.
- 1902: Einführung der Bezeichnung „Sängerschaft“, den in der Folge alle Vereine annehmen. Namensänderung des Verbandes in „C.C., Verband farbentragender Sängerschaften“. Wegen der Fechtfrage treten immer wieder Verbindungen aus bzw. wieder ein.
- 1905: Gründung des Gesamtaltherrenverbandes des C.C.
- 1906: 3. Bundesfest in Weimar, das zum ständigen Tagungsort gewählt wird.
- 1911: Scharfer Gegensatz zwischen den mensurbejahenden und -ablehnenden Verbindungen. Austritte.
- 1919: Durch die Eindrücke des Weltkrieges kommt es wieder zu einer Annäherung zwischen den die Mensur ablehnenden und bejahenden Sängerschaften. Mehr und mehr Sängerschaften führen die Schlägermensur als Prinzip ein. Am 30. Juli 1919 kommt es zur Gründung des „Weimarer Verbandes Deutscher Sängerschaften“. Hauptprinzip ist das Sangesprinzip. Weiterhin ist die Besprechungsmensur gestattet, die Bestimmungsmensur verboten und die unbedingte Satisfaktion obligatorisch. Forderungen zwischen Sängerschaften sind verboten, die Wahl des Paukverhältnisses bleibt freigestellt. Ein Sängerschafter, dessen Mutterbund die Besprechungsmensur ablehnt, darf, wenn er einem „mensurfreundlichen“ Bund beitritt, nicht fechten. Es gilt vier Semester Aktivitätszwang, sechs Semester Chorpflicht (auch bei Studienortswechsel). Bei Abstimmungen werden die Stimmen nach der Mitgliederzahl gewichtet.
- 1922: Der endgültige Name „Deutsche Sängerschaft (Weimarer CC)“ (DS) wird angenommen, die Bestimmungsmensur und der Abschluss von Kartellen werden gestattet.
In den 1920er Jahren kommt es zu weiteren Neugründungen. Es werden Sing- und Schulungswochenenden veranstaltet (Wehrsport, Politische Schulungen). Zwischen DS und Sonderhäuser Verband kommt es zu Gesprächen über eine Zusammenarbeit der Verbände.
- 1934: Die DS führt die Bestimmungsmensur verpflichtend ein. Aufgrund der politischen Verhältnisse treten die Sängerschaften in Österreich und der Tschechoslowakei schon 1933 gezwungenermaßen aus und existieren bis 1938 weiter.
- 1936: Auflösung der DS in Hannover.
- 1951: Wiedergründung der DS. Erster Sängerschaftertag in Goslar. Weimar ist als Tagungsort noch nicht zugänglich, weswegen man an wechselnden Orten tagt. Sängerschaften, die sich an ihren Heimatorten nicht rekonstituieren können, fusionieren teilweise mit anderen Bünden, einige reaktivieren überhaupt nicht. Die Verbandsprinzipien bleiben bis auf die 1934 beschlossene Bestimmungsmensur erhalten.
- 1991: Erster Sängerschaftertag in Weimar nach dem zweiten Weltkrieg. Weimar wird wieder zum Tagungsort in jedem ungeraden Jahr.
- 1992: Alle österreichischen Sängerschaften treten vor allem wegen der Nichtannahme des sängerschaftlichen Grundsatzpapieres aus der DS aus. Das Papier sollte die DS-Verfassung bzgl. der Punkte Mitgliederauswahl der Einzelsängerschaft, Chorarbeit und Paukzwang interpretieren. Die Sängerschaften Österreichs verbleiben aber gemeinsam mit einigen bundesdeutschen Sängerschaften in der Weimarer Interessengemeinschaft (WIG).
[Bearbeiten] Präsidierende
Jedes Jahr wird auf dem Sängerschaftertag die Präsidierende Sängerschaft gewählt.
2002 Greifswalder und Rostocker Sängerschaft Guilelmia-Niedersachsen zu Freiburg
2004 Sängerschaft Gotia et Baltia Kiel zu Göttingen
2005 Prager Universitäts-Sängerschaft "Barden" zu München
2006 Sängerschaft Franco-Palatia Bayreuth
2007 Sängerschaft Markomannen Karlsruhe
2008 Sängerschaft Borussia Berlin
2009 Leipziger Universitäts-Sängerschaft zu St. Pauli in Mainz
[Bearbeiten] Veranstaltungen
Im Rahmen ihrer Bildungsarbeiten hielt die Deutsche Sängerschaft zusammen mit dem Coburger Convent (CC) von 1956 bis 1990 alljährlich Gesamtdeutsche Tagungen (GDT) in Berlin ab. Diese Tagungen beschäftigten sich vordringlich mit den Ursachen, den kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der deutschen Teilung und ihrer möglichen Überwindung und hatte die Aufgabe, aktive Mitglieder (also Studenten) der Sängerschaften mit dieser Problematik vertraut zu machen. Nach Öffnung der innerdeutschen Grenzen und dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland veranstalten DS und CC seit 1992 den Studententag in wechselnden Hochschulstädten.
[Bearbeiten] Organisation
Die Deutsche Sängerschaft gehört als eigenständiger Verband dem Deutschen Sängerbund (28.2.2005 fusioniert zum Deutschen Chorverband) an. Obgleich die Sängerschaften der DS nach ihrer Verfassung Männerbünde sind, ist es ihnen durch ihre spezielle Aufgabe möglich, Damen in die sängerschaftliche Arbeit zu integrieren: Fast alle der 24 aktiven Sängerschaften haben gemischte Chöre.
Verbandsvorsitzer und geschäftsführender Hauptausschuss der DS werden auf zwei Jahre beim jährlich zu Himmelfahrt stattfindenden Sängerschaftertag gewählt. Die aktiven Sängerschaften sind im Hauptausschuss durch den Sprecher der jeweilig präsidierenden Sängerschaft vertreten.
Vierteljährlich berichtet die bereits 1895 als "Akademische Sängerzeitung" gegründete Verbandszeitschrift "Deutsche Sängerschaft".
[Bearbeiten] Aktive Mitgliedsbünde
Stand: 1. Januar 2006
- Bayreuth: Sängerschaft Franco-Palatia (1895)
- Bonn: Sängerschaft Bardia (1890)
- Berlin: Sängerschaft Borussia (1952)
- Braunschweig: Sängerschaft Frankonia-Brunonia (1893)
- Darmstadt: Sängerschaft Erato Dresden zu Darmstadt
- Freiburg im Breisgau: Greifswalder und Rostocker Sängerschaft Guilelmia-Niedersachsen zu Freiburg (1886)
- Göttingen: Sängerschaft Arion-Altpreußen (1849), Sängerschaft Gotia et Baltia Kiel zu Göttingen (1887)
- Halle an der Saale: Sängerschaft Fridericiana (1866)
- Heidelberg: Sängerschaft Cheruskia (1948)
- Jena: Sängerschaft zu St. Pauli in Jena (1828)
- Karlsruhe: Sängerschaft Markomannen (1890)
- Köln: Sängerschaft Leopoldina Breslau zu Köln (1822)
- Mainz: Leipziger Universitäts-Sängerschaft zu St. Pauli in Mainz (1822)
- München: Prager Universitäts-Sängerschaft "Barden" zu München (1869)
- Münster: Sängerschaft zu St. Pauli Jena et Burgundia Breslau in Münster (1828)
- Tübingen: Sängerschaft Hohentübingen (1952)
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.deutsche-saengerschaft.de - Offizielle Homepage der Deutsche Sängerschaft