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Denkmal – Wikipedia

Denkmal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel beschreibt das Denkmal als Monument, Darstellung oder Objekt; zur gleichnamigen Messe in Leipzig siehe denkmal (Messe).

Ein Denkmal ist ein Objekt, das an in der Vergangenheit Liegendes erinnert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Hauptklassen von Denkmalen

[Bearbeiten] Naturdenkmal

Naturdenkmal St. Wolfgangseiche bei Regensburg
Naturdenkmal St. Wolfgangseiche bei Regensburg

Ein Naturdenkmal ist ein unter Schutz stehendes Landschaftselement. Dazu können z. B. Höhlen, alte oder markante und alte Baumexemplare oder artenreiche Naturflächen, Fossilien und andere natürlich entstandene Objekte zählen.

[Bearbeiten] Kulturdenkmal

Bodendenkmal und Kulturdenkmal: Der Hadrianswall bei Greenhead, England
Bodendenkmal und Kulturdenkmal: Der Hadrianswall bei Greenhead, England

Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Gegenstände, die die Zeiten überdauert haben und nun als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung unter Denkmalschutz stehen. Historische Grünanlagen (z. B. Gärten, Alleen, Tanzlinden, usw.) können gleichzeitig Kultur- und Naturdenkmal sein, da der jeweilige Schutzzweck verschieden ist. Nach den Denkmalschutzgesetzen einiger Länder werden durch eine Legalfiktion auch Fossilien – an sich ja Naturdenkmale – zu Kulturdenkmalen erklärt.[1]

[Bearbeiten] Einteilung

Kulturdenkmale lassen sich nach der Art ihrer Entstehung einteilen:

[Bearbeiten] Intendiertes Denkmal
Intendiertes Denkmal: Alfred Hrdlicka: Mahnmal gegen Krieg und Faschismus, Wien, Albertinaplatz
Intendiertes Denkmal: Alfred Hrdlicka: Mahnmal gegen Krieg und Faschismus, Wien, Albertinaplatz

Intendierte Denkmale (genannt auch: „Denkmale im engeren Sinne“) sind künstlerisch gestaltete Objekte, die mit dem Ziel geschaffen wurden, an ein geschichtliches Ereignis, einen Brauch oder historische Persönlichkeiten öffentlich zu erinnern. Sie gehören zu den klassischen Genres von Baukunst und Bildhauerei (Pyramiden von Gizeh, Grabmal des Konfuzius oder Herrscherstatuen). Sie lassen sich wiederum in weitere Gruppen einteilen:

[Bearbeiten] Gewachsenes Denkmal

Ein „gewachsenes Denkmal“, etwa ein Gebäude oder Bodendenkmäler, wurde nicht als Denkmal errichtet. Vielmehr kommt ihm sein Denkmalwert in der Regel durch Zeitablauf zu und dadurch, dass es aus einer Vielzahl ähnlicher Objekte diese Zeitläufte überstanden hat.

[Bearbeiten] Umfang von Denkmalen

  • Ein Einzeldenkmal ist ein Einzelobjekt, beispielsweise ein Gebäude, Monument, Flurdenkmal, oder ein archäologischer Befund.
  • Ein Flächendenkmal ist die Sachgesamtheit mehrerer Objekte, die selbst nicht oder nicht alle Einzeldenkmäler sein müssen aber insgesamt ein Kulturdenkmal bilden. Das Konzept entstand als Reaktion auf Flächensanierungen und Landschaftszerstörungen in den 1970-er Jahren über die Ideen von Stadtbildpflege, Gebietscharakter und Kulturlandschaftsschutz. Synonyme Bezeichnungen sind Ensembledenkmal oder Denkmalensemble.
  • Ein Bewegliches Denkmal ist ein Denkmal, das zivilrechtlich eine bewegliche Sache darstellt. Dafür gelten im Kulturgüterschutz und in den Denkmalschutzgesetzen besondere Regelungen, da sich der Denkmalschutz in der Regel mit immobilen Denkmälern befasst.

[Bearbeiten] Arten von Denkmalen

[Bearbeiten] Bodendenkmal

Ein Bodendenkmal ist ein historisches Zeugnis, das bis zu seiner Entdeckung ganz oder überwiegend im Boden verborgen war. In der Regel handelt es sich um ein archäologisches Objekt, es gibt aber auch Denkmalschutzgesetze, die paläontologische Zeugnisse dazu zählen.

[Bearbeiten] Baudenkmal

Als Baudenkmal werden die gebauten historischen Zeugnisse betrachtet, denen die Denkmalschutzgesetze aufgrund dort genannter Kriterien eine entsprechende Eigenschaft zuschreiben. Bei einigen der Gesetze muss aber noch ein entsprechender Verwaltungsakt hinzutreten. Rechtlich werden alle „Nicht-Bodendenkmäler“ als Baudenkmal behandelt, auch wenn es sich z. B. um Garten- oder Industriedenkmäler handelt.

[Bearbeiten] Nationale und internationale rechtliche Regelungen

Denkmalschutz und Denkmalpflege als die Gesamtheit aller Maßnahmen, die zur Erhaltung denkwürdiger Objekte im öffentlichen Interesse dienen, sind heute in den meisten Staaten der Welt durch Denkmalschutzgesetze rechtlich verankert.

  • In Deutschland handelt es sich bei den Denkmalschutzgesetzen um Landesgesetze.
  • In Österreich ist das Denkmalschutzgesetz ein Bundesgesetz.
  • Das Bundesamt für Kultur der Schweiz, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege in Bern pflegt diverse Listen in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizer Heimatschutz (SHS).
Denkmalkennzeichnung UNESCO-Welterbe
Denkmalkennzeichnung UNESCO-Welterbe

Nach Völkerrecht, nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, besteht ein Kulturgutschutz bei kriegerischen Auseinandersetzungen.

Daneben gibt es seitens der UN-Sonderorganisation UNESCO eine Einstufung als Welterbe, die – über nationale Interessen hinausgehend – ein Kultur- oder Naturgut als unverzichtbar für die gesamte Menschheit deklariert.

[Bearbeiten] Kennzeichnung

Einfache Denkmalkennzeichnung nach der Haager Konvention
Einfache Denkmalkennzeichnung nach der Haager Konvention
Denkmalkennzeichnung der DDR
Denkmalkennzeichnung der DDR

Am bekanntesten ist die Kennzeichnung von Kulturgütern nach den Vorschriften der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.

In der DDR mussten Denkmäler mit einem Emblem gekennzeichnet werden[3], das dem der Kennzeichnung nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten sehr ähnlich sieht und noch heute häufig verwechselt wird (so auch in den Vorversionen dieses Artikels). Das Schild existierte in zwei Ausfertigungen: Zum einen mit der Beschriftung „Denkmal“, zum anderen mit der Beschriftung „Denkmalschutzgebiet“.

In Deutschland gibt es in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen landesweite eigene Kennzeichnungen von Denkmalen unter Verwendung des jeweiligen Landeswappens.

[Bearbeiten] Sonstiges

Am Tag des offenen Denkmals (European Heritage Day), einer jährlichen Einrichtung zur Förderung des Bewusstseins, um die herausragende kulturelle Bedeutung von Denkmalen im Sinne einer „lebendigen Geschichte“ beteiligen hervorzuheben, beteiligen sich viele europäische Länder. In Deutschland findet er immer am zweiten Wochenende im September statt.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vgl. etwa Hessisches Denkmalschutzgesetz.
  2. Siehe auch: Wikipedia-Kategorie Denkmal (sortiert nach verschiedenen Kriterien) und Liste der Biografien (zu Einzelpersonen, bei den jeweiligen Artikeln).
  3. Durchführungsbestimmung zum Denkmalpflegegesetz – Kennzeichnung von Denkmalen,vom 20. Februar 1980. In: GBl. DDR, 18. März 1980, S. 86ff.

[Bearbeiten] Literatur

  • Roger Fornoff: Mythen aus Stein. Nationale Monumente als Medien kollektiver Identitätsfindung im 19. und 20. Jahrhundert. In: Jürgen Plöhn (Hrsg.): Sofioter Perspektiven auf Deutschland und Europa. Berlin 2006, S. 41-68. ISBN 3-8258-9498-3
  • Helmut Scharf: Kleine Kunstgeschichte des deutschen Denkmals. Darmstadt 1984, ISBN 3-5340-9548-0
  • Helmut Scharf: Zum Stolze der Nation. Deutsche Denkmäler des 19. Jahrhunderts. Dortmund 1983. ISBN 3-88379-375-2

[Bearbeiten] Weblinks

Wikiquote
 Wikiquote: Denkmal – Zitate
Wiktionary
 Wiktionary: Denkmal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Commons
 Commons: Denkmäler – Bilder, Videos und Audiodateien

Deutschland:

Österreich

Schweiz

International:



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