Arbeitsschutz
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Arbeitsschutz beschäftigt sich mit sicheren Arbeitsbedingungen (kurzfristige Einwirkung; z.B. Helmpflicht, Sicherheitsschuhe usw.), dem Gesundheitsschutz (langfristige = chronische sowie kurzzeitig auftretende = akute Einwirkung; z.B. Gefahrstoffe, Lärm, psychische Belastungen usw.) und dem personenbezogenen Schutz (z.B. Mutterschutz, Jugendschutz) bei der Arbeit. Im Betrieb kann er über ein Arbeitsschutzmanagement umgesetzt werden.
In den deutschsprachigen Staaten werden zum Teil unterschiedliche, allerdings weitgehend synonyme, Begriffe für den in Deutschland gängigen Begriff Arbeitsschutz verwendet. In Österreich ist der Begriff des Arbeitnehmerschutzes bzw. des ArbeitnehmerInnenschutzes verbreitet, in der Schweiz der Begriff der Arbeitssicherheit. Die unterschiedlichen Begriffe hängen zum Teil von den namentlich unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen ab.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Arten des Arbeitsschutzes
Beim Arbeitsschutz kann man zwischen dem 'allgemeinen Arbeitsschutz' und dem 'sozialen Arbeitsschutz' unterscheiden.
Der allgemeine Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen, ihre Arbeitskraft erhalten, sowie die Arbeit menschengerecht gestalten.
Der soziale Arbeitsschutz hingegen beinhaltet allgemeine Dinge wie z.B. Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz.
[Bearbeiten] Arbeitsschutz in Deutschland
In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:
- durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern (Bezeichnungen: Regierungspräsidien (Hessen), Struktur- und Genehmigungsdirektionen (Rheinland-Pfalz), Landkreise und kreisfreie Städte (Baden-Württemberg),Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz). Für den Bund und die Bundesbehörden einschließlich der mittelbaren Bundesverwaltung, zu denen der Bundesaufsicht unterstehende Sozialversicherungen (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche gehören, ist im Auftrag der zentralen Arbeitsschutzkommission beim Ministerium des Inneren die Unfallkasse des Bundes zuständig.
- durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
In diesem Forschungszweig ist als Bundesbehörde auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tätig.
[Bearbeiten] Geschichte
Technischer und sozialer Arbeitsschutz wurden im 19. Jahrhundert in Preußen eingeführt, da sich durch Kinderarbeit der Gesundheitszustand der Rekruten dramatisch verschlechtert hatte. Dazu erließ König Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1839 das Preußische Regulativ.
Die preußische Gewerbeordnung, die später zur Grundlage der Gewerbeordnung des Deutschen Reichs wurde, verpflichtete die Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz ihrer Arbeiter zu ergreifen. Es entstand der Begriff des „Arbeiterschutzes“.
1884 wurde unter Bismarck das Unfallversicherungsgesetz verabschiedet, das auch zur Gründung der Berufsgenossenschaften führte. 1924 wurde in Berlin die Klinik für Berufskrankheiten eingerichtet und 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut.
Zum Ende des 19. Jahrhunderts hin wurden Schritt für Schritt auch die Angestellten und Beamten durch gesetzliche Regelungen vor arbeitsbedingten Gefahren geschützt. Aus dem „Arbeiterschutz“ wurde der „Arbeitsschutz“.
1974 trat das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) in Kraft.
[Bearbeiten] Gesetzliche Verankerung
[Bearbeiten] Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien hat sich in Deutschland eine veränderte Struktur der allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik herausgebildet:
- Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) mit seinen Verordnungen (GPSGV, Beispiele)
- 9. GPSGV Maschinenverordnung
- 11. GPSGV Explosionsschutzverordnung
- Spielzeugverordnung
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Vorschriften zum Gesundheitsschutz der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (BGV; BGR; BGI)
- Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen
- Atomgesetz mit seinen Verordnungen
[Bearbeiten] Arbeitsschutz und Mitbestimmung
Im Unterschied zur früheren Gesetzgebung gibt das Arbeitsschutzgesetz Unternehmen einen sehr weiten Ermessensspielraum bei der Umsetzung, um den konkreten Anforderungen eines Betriebs gerecht werden zu können. Dort jedoch, wo Rahmenvorschriften ohne exakte Vorgaben erlassen wurden, erweitertert das Arbeitsschutzrecht nicht nur den Spielraum des Arbeitgebers, sondern bietet mit seinen Auswirkungen auf das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsräten sehr weitgehende Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten: In Unternehmen mit Betriebsräten wird das Gesetz im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen umzusetzen sein[1]. Konkret fordert das Gesetz in einem präventiven Ansatz für die Arbeitsplanung Gefährdungsbeurteilungen und Wirksamkeitskontrollen. Es besteht die Pflicht zur Dokumentation. Dies gibt Arbeitgebern und Betriebsräten die Möglichkeit, auch Gefährdungen durch Stress zu vermeiden sowie psychischen und psychosomatischen Erkrankungen vorzubeugen. Treibende Kraft bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes sind neben Unternehmen und Mitarbeitervertretungen insbesondere die Sozialversicherungen.
[Bearbeiten] Arbeitsschutz in Österreich
Unter Arbeitsschutz (engl.: OSH: Occupational Safety and Health) versteht man die Summe aller Vorkehrungen und Aktivitäten, die den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen bei ihrer beruflichen Tätigkeit zum Ziele haben. In Österreich wird dieses Gebiet exakter als ArbeitnehmerInnenschutz bezeichnet.
Der Arbeitsschutz in Österreich ist (wie in vielen anderen europäischen Ländern auch) wesentlich durch die grundsätzlichen Richtlinien der EG bestimmt. Auf diesen Richtlinien basieren die meisten der nationalen Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen, wie z. B. das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Eine Übersicht über die Bestimmungen des ASchG gibt die Broschüre "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz [2]. Eine Volltextdatenbank aller österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften und der relevanten Nebenbestimmungen samt erläuternden Anmerkungen erscheint als CD-ROM "ArbeitnehmerInnenschutz expert" seit 1997 und wird regelmäßig aktualisiert.
Die Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Durch eine bundesweit homogene Vollzugspraxis werden die Ansprüche nach gleichen Rechten und fairem Wettbewerb in der Arbeitswelt sichergestellt. Sie trägt so zur Vermeidung von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, zur Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie zur gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes bei.
Die Arbeitsinspektion in Österreich ist mit einer eigenen Website im Internet vertreten. Die Palette der Themen reicht von den allgemeinen Schutzbestimmungen bei der Arbeit, der Gestaltung von Arbeitsstätten und beim Einsatz von Arbeitsmitteln bis zu Arbeitszeitregelungen und dem Schutz für bestimmte Personengruppen in der Arbeitswelt.
[Bearbeiten] Geschichte
Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen in Österreich seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist als Buchbeitrag zugänglich.[3]
1883 wurde in Österreich durch die Schaffung der "Gewerbeinspection" eine relativ umfassende Überwachungsbehörde eingerichtet. Eine Änderung der Gewerbeordnung im Jahr 1885 setzte einige Arbeiterschutzregelungen fest. So wurde beispielsweise die maximale Arbeitszeit für Fabrikarbeiter (ab dem 14. Lebensjahr) auf 11 Stunden fixiert. Kinderarbeit bis zum 14. Lebensjahr wurde verboten, ebenso die Nachtarbeit für Frauen und für Jugendliche (bis 16).[4] Allerdings galten die Verbote nur im Bereich der Gewerbeordnung und es bestanden zahlreiche Ausnahmen.
[Bearbeiten] Arbeitsschutz in der Schweiz
Der Arbeitsschutz der Schweiz ist im Arbeitsgesetz geregelt und hat zum Ziel, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Das Gesetz ist anwendbar auf alle öffentlichen und privaten Betriebe insbesondere auf die Betriebe der Industrie, des Gewerbes und Handels.
Im Arbeitsgesetz werden besonders die Arbeitszeit (wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Überzeit, Ruhezeiten und Pausen), Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit und ununterbrochener Betrieb, Sonderschutz für Jugendliche, Schwangere und Mütter, industrielle Betriebe sowie der Gesundheitsschutz ganz allgemein festgelegt.
siehe: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
[Bearbeiten] Arbeitsschutz im vereinigten Königreich
Im Vereinigten Königreich werden Arbeitsschutzbestimmungen von der Health and Safety Executive geregelt.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Fachgebiet Arbeitsmedizin
- Berufsgenossenschaften
- Lärmschutz
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, 2008, ISBN 978-3766334985
Michael Kittner, Ralf Pieper: Arbeitsschutzgesetz, 2007, ISBN 978-3766332011
Bernd-Jürgen Vorath, Ralf Pieper: Handbuch Arbeitsschutz, Kapitel 2.7.4 Mitbestimmung, 2005, ISBN 978-3766335586 - ↑ Broschüre "Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)"
- ↑ Joe Püringer: Die Entwicklung des Arbeitsrechts in Österreich. in: Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft (4. Aufl.), Band 1, 25-99, Wien 2006, ISBN 3901983678
- ↑ Arbeitsinspektion (Österreich): Geschichtlicher Überblick über die Entwicklung der Österreichischen Arbeitsinspektion
[Bearbeiten] Literatur
Deutschland
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht, Januar 2008, ISBN 978-3-8214-7281-2 (Buch mit CD)
[Bearbeiten] Weblinks
Deutschland
- Grundsätze der Prävention (BGV A1) und wichtige Gesetzestexte zum Arbeitsschutz
- Das deutsche Arbeitsschutzsystem bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Europäisches Netzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Österreich
Schweiz