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Gefährdungsbeurteilung – Wikipedia

Gefährdungsbeurteilung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes[1] (ArbSchG, 1996 in der Fassung vom 8. April 2008) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992). Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

In der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung sind Gefährdungsbeurteilungen aufgegriffen und verankert worden. Im Rahmen der Liberalisierung des Arbeitsschutzes soll dem Arbeitgeber ein größerer Freiraum gewährt werden, um den Anforderungen des Arbeitsschutzes zu genügen ("Betreiberverantwortung"). Dazu tragen die Rücknahme und Vereinheitlichung von Vorschriften, z. B. vieler Einzel-Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften bei. An Stelle bis ins Detail gehender Regulierung wird nun vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung verlangt, in der er juristisch nachvollziehbar die Erfüllung seine Sorgfaltspflichten bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe nachweisen muss.

Der Arbeitgeber oder von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei soll er sich von Experten, insbesondere einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Brandschutzbeauftragten und einem Betriebsarzt unterstützen lassen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Katalog der Gefährdungen

Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen aus § 5 ist weit gefasst. Neben Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie den physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die Arbeitnehmer/innen besteht hinsichtlich der Gefährdungsermittlung auch Ermittlungsbedarf bei Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln sowie der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren (beispielsweise Projektplanung), Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken. Darunter fällt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch die Ermittlung psychischer Belastungen.

Eine Liste der Gefährdungen und Hilfen gibt es bei den Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht, den Gewerkschaften und den Betriebsräten. Über Listen hinaus gibt es auch Software[2], die Gefährdungsbeurteilungen unterstützt.

[Bearbeiten] Mitbestimmung

Aus dem Spielraum, den das Arbeitsschutzrecht einräumt, ergibt sich ein volles Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte beim Erarbeiten von Gefährdungsbeurteilungen (Bundesarbeitsgericht vom 8. Juni 2004, 1 ABR 13/03)[3] sowie den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Wirksamkeitskontrollen.[4] Dieses Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung setzt "nicht voraus, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr bereits bestimmbar wäre", so das BAG. Betriebsräte müssen auch dann beteiligt werden, "wenn keine konkrete Gesundheitsgefährdung feststellbar ist und die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen lediglich mittelbar dem Gesundheitsschutz dienen."

[Bearbeiten] Quellen

  1. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbschg/__5.html
  2. IG-Metall: Handbuch »Gute Arbeit« (Kapitel 6.3.4: Neue Ansätze und Instrumente für die Praxis), 2007, ISBN 978-3-89965-255-0
  3. BAG: Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz, Beschluß vom 8.6.2004, 1 ABR 13/03
  4. Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, 2008, ISBN 978-3766334985

[Bearbeiten] Literatur

  • Michael Kittner, Ralf Pieper: Arbeitsschutzgesetz. 2007, ISBN 978-3766332011
  • U. Hauptmanns, T. Knetsch und M. Marx: Gefährdungsbäume zur Analyse von Unfällen und Gefährdungen. Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 2004. (Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Forschungsbericht, Fb 1028), ISBN 3-86509-208-X

[Bearbeiten] Weblinks

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