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Verträge von Locarno – Wikipedia

Verträge von Locarno

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Verträge von Locarno sind sieben Vereinbarungen, welche in Locarno, Schweiz, vom 5. bis 16. Oktober 1925 verhandelt und am 1. Dezember in London unterzeichnet wurden. Sie traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Teilnehmer

Das Gebäude in Locarno, in dem die Verträge von Locarno abgeschlossen wurden
Das Gebäude in Locarno, in dem die Verträge von Locarno abgeschlossen wurden

Beteiligt waren an der Konferenz von Locarno der deutsche Reichskanzler Hans Luther, der deutsche Außenminister Gustav Stresemann, sowie die Vertreter Italiens (Benito Mussolini), Großbritanniens (Austen Chamberlain), Belgiens (Émile Vandervelde), Frankreichs (Aristide Briand), Polens (A. Skrzynski) und der Tschechoslowakei (Dr. Eduard Benes)

[Bearbeiten] Inhalt

Der in Locarno geschlossene Hauptvertrag bestand in einem Garantiepakt zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich, Belgien sowie Großbritannien und Italien als Garantiemächten. Deutschland erkannte damit die im Versailler Vertrag festgelegte Westgrenze an, die damit aber auch für die anderen Staaten galt.

Im Falle einer Verletzung des Vertrages sollten die Garantiemächte eingreifen. Ebenso wurde in einem Schiedsabkommen zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich und Belgien vereinbart, dass Differenzen an den Völkerbund bzw. an die internationalen Gerichte verwiesen werden.

Das Deutsche Reich schloss außerdem Schiedsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei und verzichtete damit auf militärische Grenzänderungen. In Verträgen mit diesen beiden Staaten sicherte Frankreich ihnen Unterstützung bei einem Angriff zu. Der Verzicht auf militärische Grenzänderungen im Osten stellte allerdings keineswegs einen generellen Verzicht auf einen Ostrevisionismus dar. Eine Expansion nach Osten war spätestens ab dem Versailler Vertrag ein kontinuierliches Bestreben deutscher Außenpolitik.

[Bearbeiten] Ziele

Die europäischen Siegermächte des Ersten Weltkriegs versuchten mit Hilfe der Verträge die Beziehungen zum Verlierer Deutschland zu normalisieren. Im Hintergrund stand die Tatsache, dass die einseitige Meistbegünstigung, die das Reich den Siegermächten nach dem Versailler Vertrag zu gewähren hatte, am 10. Januar 1925 ausgelaufen war. Das Deutsche Reich konnte seitdem über seine Handelspolitik selbst bestimmen, was exportorientierte Unternehmer in Frankreich und Großbritannien auf eine allgemeine, auch politische Entspannung drängen ließ. Hinzu kam auch Skepsis der Westmächte wegen des 1922 zwischen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, dem späteren Gründungsmitglied der Sowjetunion und dem Deutschen Reich geschlossenen Vertrages von Rapallo. Ausgelöst wurden die Verhandlungen durch Schriftwechsel zwischen Großbritannien, Frankreich und dem Deutschen Reich im Sommer 1925, nachdem der deutsche Außenminister Gustav Stresemann am 9. Februar einen Vorschlag für eine wechselseitige Garantie der Grenzen seines Landes machte. Eine friedliche Entwicklung in Europa war auch die Voraussetzung für die wichtigen Kredite aus den USA.

Für das Deutsche Reich war der Vertrag vor allem wichtig, um seine internationale Isolation zu durchbrechen, die Revisionspolitik nicht zum Stillstand kommen zu lassen und eine Räumung des Rheinlandes zu erreichen. Stresemann war bereit, für diese Ziele auch formal auf Elsass-Lothringen und Eupen-Malmedy zu verzichten, das Rheinland entmilitarisiert zu lassen und sich im Fall von Grenzstreitigkeiten den Entscheidungen des Völkerbunds zu unterwerfen. Ein nicht unwichtiger Nebenaspekt war das 1921 geschlossene Militärbündnis zwischen Frankreich und Polen, das durch den Vertrag von Locarno entwertet wurde. Stresemann erläuterte diesen Zusammenhang am 28. Januar 1927 vor der Reichszentrale für Heimatdienst, die der heutigen Bundeszentrale für politische Bildung entspricht:

„Aber wenn wir auf friedlichem Wege an den Verhältnissen, die heute dort bestehen, etwas ändern wollen, dann muss sich doch jeder darüber klar sein, dass das nur dann und erst dann möglich ist, wenn wir mit den westeuropäischen Mächten in einem Verhältnis stehen, dass wir ihrer Toleranz und Unterstützung sicher sind. […] Wenn Sie nicht eine Politik der Verständigung mit Frankreich führen, dann werden Sie in jedem Kampfe mit Polen Frankreich und Polen gegen sich haben und von links und rechts zermalmt werden. Deswegen ist es so töricht, zu sagen: Dieser Außenminister treibt nur Westpolitik, ist ganz einseitig, guckt nur nach dem Westen. Ich habe nie mehr an unsern Osten gedacht als in der Zeit, wo ich mit dem Westen eine Verständigung suchte.“

Es ging Stresemann also darum, bei einem eventuellen Konflikt mit Polen, den er keineswegs ausschloss, einen Zweifrontenkrieg zu vermeiden; da eine Verletzung der deutsch-französischen Grenze automatisch ein Eingreifen der Garantiemächte bedeutete, konnte Frankreich künftig Polen nicht mehr militärisch beistehen, ohne in Konflikt mit Großbritannien und Italien zu geraten. Außenminister Briand bekräftigte zwar das französische Bündnis mit Polen durch einen formellen Garantievertrag, der ebenfalls am 19. Oktober 1925 abgeschlossen wurde, dennoch war allen informierten Zeitgenossen klar, dass die polnische Sicherheit mit der internationalen Garantie der deutschen Westgrenze erheblich geschwächt worden war. Polnische Versuche, diese Sicherheitslücke durch eine analoge internationale Garantie auch der deutschen Ostgrenze zu schließen, das so genannte Ost-Locarno, wurden vom Deutschen Reich mehrfach entschieden abgelehnt.

[Bearbeiten] Auswirkungen

Aufgrund der Vorleistungen des Deutschen Reiches und vor allem der Anerkennung der Westgrenze war die politische Rechte im Reich gegen die Verträge von Locarno, obwohl eine Revision zu diesem Zeitpunkt illusorisch war. Die DNVP zog sich deshalb aus der Regierung zurück. Am 27. November wurden die Verträge vom Reichstag angenommen. Die Regierungsparteien wurden dabei von der DDP und der SPD unterstützt, die Regierung hatte angekündigt, nach der Vertragsunterzeichnung zurück zu treten, was sie am 5. Dezember tat. Die extreme politische Linke war ebenfalls gegen die Verträge, da sie einen Bund des Deutschen Reichs mit den „kapitalistischen“ Westmächten gegen die UdSSR befürchtete.

Die Locarno-Verträge wurden als das Fundament des verbesserten westeuropäischen diplomatischen Klimas der Periode 1924–30 betrachtet, obwohl die Spannungen mit Osteuropa andauerten. Der „Geist von Locarno“ wurde in der Aufnahme des Deutschen Reichs als ständiges Mitglied in den Völkerbund im September 1926, und in der Entmilitarisierung des Rheinlandes im Juni 1930 gesehen.

Für ihren Einsatz erhielten Gustav Stresemann und sein französischer Kollege Aristide Briand 1926 den Friedensnobelpreis.

Die Sowjetunion beteiligte sich nicht an der Entspannung und wurde von den Westmächten isoliert. 1926 kam es zum Berliner Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der UdSSR, der das Verteidigungsbündnis von Polen und der Tschechoslowakei mit Frankreich beeinträchtigte, da das Deutsche Reich bei einem Krieg zwischen einem der beiden ersten Staaten und der Sowjetunion französische Truppen nicht passieren lassen würde. Der Geist von Locarno überlebte die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 nicht. 1936 verstieß das Deutsche Reich mit dem Entsenden von Truppen in das entmilitarisierte Rheinland gegen den Vertrag. Adolf Hitler begründete diesen Schritt damit, daß mit der Ratifizierung des französisch-sowjetischen Beistandspaktes vom 7. März 1936 der Locarno-Vertrag bereits gebrochen worden sei. Die „Völkerrechtslehre“ der Nationalsozialisten demontierte den Vertrag öffentlich, Fritz Berber gab zusammen mit Ribbentrop ein entsprechendes Buch heraus und ließ Walter Truckenbrodt in seiner Essener Verlagsanstalt eine Schrift in diesem Sinne drucken.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung. Hrsg. vom Ministerium für Auswärtige Angegelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik, Rütten & Lönning Verlag, Berlin (Ost) 1962
  • Paul Schmidt: Statist auf diplomatischer Bühne 1923–45: Erlebnisse des Chefdolmetschers im Auswärtigen Amt mit den Staatsmännern Europas. Häufige Drucke, z. B. 14. Aufl., 162.–164. Tsd., Aula-Verlag, Wiesbaden 1986, u. a. Verlage, zuletzt EVA, München 2005, ISBN 3-434-50591-1.
  • Georges-Henri Soutou: L’Alliance franco-polonaise (1925–1933) ou comment s’en débarrasser? In: Revue d’Histoire diplomatique, 95 (1981).

[Bearbeiten] Weblinks


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