Berliner Vertrag 1926
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Der Berliner Vertrag war ein am 24. April 1926 zwischen der Weimarer Republik und der UdSSR geschlossener Freundschaftsvertrag. Er war die Fortsetzung des Vertrags von Rapallo (1922) und sollte der UdSSR zeigen, dass das Reich auch nach den Verträgen von Locarno mit dem Westen und dessen Verbündeten mit der UdSSR zusammenarbeiten wollte. Er brachte aber nur wenig Neues.
Der Vertrag enthielt Vereinbarungen über den Handel und über die bereits bestehende militärische Zusammenarbeit, die im Dezember 1926 vom Manchester Guardian aufgedeckt wurde. Das Deutsche Reich sicherte der Sowjetunion zu, im Falle eines Krieges der Sowjetunion gegen einen Drittstaat neutral zu bleiben. Diese Neutralität bezog sich vor allem auf einen Krieg zwischen dem nach dem Ersten Weltkrieg aus deutschen und russischen Gebieten gegründetem Polen und der Sowjetunion. Auf Grund der Neutralität des Deutschen Reichs wäre ein Eingreifen Frankreichs schwieriger geworden.
Das Deutsche Reich war selbst an einer Schwächung Polens interessiert, da es seinerseits eine Wiederherstellung der Ostgrenzen von vor dem Ersten Weltkrieg plante. Der deutsche Reichsaußenminister Gustav Stresemann wollte die Sowjetunion „mäßigen“ und zwischen den Westmächten und der Sowjetunion vermitteln.
Der Vertrag lief ursprünglich 5 Jahre und wurde 1931 um 3 Jahre verlängert.