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Hans Henning Atrott – Wikipedia

Hans Henning Atrott

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Hans Henning Atrott (* 12. Januar 1944 in Memel, heute Klaipėda in Litauen) ist Gründer und erster Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben und ehemaliger Sekretär (Geschäftsführer) der „World Federation of Right-to-die-Societies“. Atrott ist verheiratet und Vater eines Sohnes.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Atrotts Vater war evangelischer Pfarrer, seine Mutter Juristin. Beide Eltern starben im Zweiten Weltkrieg. Bis 1956 lebte Atrott in der DDR. Seine Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland wurde von ehemaligen Kollegen seines Vaters arrangiert. Ab dem zwölften Lebensjahr fungierte als Vormund ein protestantischer Pfarrer.

Als 21-Jähriger las er 1965 das Neue Testament der Bibel und gelangte daraufhin zu der Auffassung, dass hier die Grundlage für „einen Betrug, dem die Menschheit aufsitzt“ vorläge. Unter anderem von Helmut Kuhn, damals Professor für Philosophie an der Universität München, wurde er zum Begabtenabitur vorgeschlagen, das er 1969 absolvierte. Es folgte ein Studium der Philosophie, Politologie (beides im Hauptfach) und Soziologie, das er als Dipl. sc. pol. abschloss.

Atrott arbeitete von 1976 bis 1977 als Wissenschaftliche Hilfskraft in der Kommission zur Herausgabe der Schriften des Philosophen Friedrich Schelling, einem gemeinsamen Projekt des Philosophischen Instituts II der Universität München und der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Von 1977 bis 1978 war er im Projektmanagement innerhalb des Aktionsprogramms „Forschung und Technologie im Dienste der Gesundheit“ der deutschen Bundesregierung tätig, von 1979 bis 1983 im Management beim Aufbau eines flächendeckenden Luftrettungssystems für Deutschland, und 1980 als Organisator des ersten Internationalen Luftrettungskongresses.

Von 1979 bis 1981 fungierte Atrott als Landesvorsitzender des Bunds für Geistesfreiheit Bayern, im Jahre 1980 wurde er Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, an der die Kirche scharfe Kritik übt, und von 1982 bis 1984 als Sekretär (Geschäftsführer) der World Federation of Right-to-die-Societies. 1985 nahm Atrott an einer Anhörung zur Sterbehilfe im Deutschen Bundestag teil. Ebenfalls Anfang der 80er Jahre machte Atrott Patientenverfügungen populär.

Im Juli 1987 erklärte ein Urteil des OLG München (1 Ws 23/1987 OLG München, NJW 46/1987) die Sterbehilfe mittels Chemikalien im Fall Hermy Eckert als gesetzeskonform. Im August 1992 wurde Atrott vorübergehend festgenommen; die erhobenen Vorwürfe wurden – insbesondere wegen vorliegender Vergleichsfälle – für eine Untersuchungshaft als zu gering erachtet. Am 23. Januar 1993 wurde Atrott in Hamburg wegen derselben Vorfälle erneut verhaftet. Im Widerspruch zur Rechtsauffassung des OLG München im Urteil von 1987 wurde Atrott fast ein Jahr in Untersuchungshaft gehalten. Dann räumte Atrott Tatbestände ein, die im März 1994 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Gefahrstoffverordnung und die Abgabenordnung (AO) durch das Landgericht Augsburg führten. Durch die Erklärung einer zwischenzeitlich eingesetzten DGHS-Führung unter dem Göttinger Klinischen Psychologen Hermann Pohlmeier, dass der in U-Haft befindliche Atrott kein Interesse mehr an der Fortführung seines Amtes als DGHS-Präsident hätte, wurde Atrott als gesetzlicher Vertreter aus dem Register gelöscht. Atrott bestreitet dieses Einverständnis. Nach gegenseitigen Ausschlüssen und Entlassungen beendete 1997 ein schiedsrichterlicher Vergleich die Querelen: gegen eine Abfindung verzichtete Atrott auf Ämter und Mitgliedschaft in der DGHS.

Kritik Atrotts am Christentum

Seit 1998 ist Atrott wieder mit Forschungsarbeiten über das Christentum beschäftigt, insbesondere über Jesus Christus, den er als "Yehoshua-ben-Pandera" bezeichnet. Die Absicht hierzu hatte Atrott nach eigenen Angaben bereits bei seinem ersten Studium des Neuen Testaments gefasst und im Rahmen seines Studiums der Philosophie hatte er bereits mit diesen Arbeiten begonnen. In diesem Zusammenhang steht auch seine Betätigung in der freigeistigen Bewegung vor der Gründung der DGHS. Aus dieser Forschungsarbeit heraus entwickelte Atrott u. a. folgende Thesen:

  • Der (gestohlene) Stern von Bethlehem. Atrott versucht, den Nachweis zu führen, dass die Geschichten, die sich um die Geburt von Jesus Christus ranken, größtenteils aus der Mithrasreligion übernommen wurden.
  • Der Gottesbetrug. Nach Atrotts Auffassung beabsichtigte Jesus Christus ganz bewusst die Zerstörung der Menschheit mittels einer von ihm angestifteten Sekte. Sein Umgang mit Begriffen, wie zum Beispiel "Moral", "Liebe", "Wahrheit", "Gott", "Himmel", "Jüngstes Gericht", "Satan" etc. dienten angeblich nur dem Zweck, dieses vorgebliche Verbrechen unangreifbar zu machen.
  • Der Kreuzbetrug. Atrott versucht, anhand der Evangelien nachzuweisen, dass sich Jesus (bzw. Yehoshua-ben-Pandera) seiner Exekution am Kreuz durch einen Doppelgänger entzogen habe und dass an seiner Stelle Judas Ischariot gekreuzigt worden sei. Jesus habe heimlich weitergelebt und aus den christlichen Katakomben seine Anhänger weiter geleitet.

Diese Arbeiten finden sich ausschließlich auf den Internetseiten des Autors.

Werke

  • Hans Henning Atrott, Hermann Pohlmeier (Hrsg.): Sterbehilfe in der Gegenwart. Roderer, Regensburg 1990, ISBN 3-89073-473-1


Literatur

  • Georg Bönisch, Hans Leyendecker: Das Geschäft mit der Sterbehilfe. Steidl, Göttingen 1993, ISBN 3-88243-255-1

Weblinks

Andere Sprachen


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