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Berufsakademie – Wikipedia

Berufsakademie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Logo der Berufsakademien in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen
Logo der Berufsakademien in Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen

Eine Berufsakademie (BA) nach dem Baden-Württemberger Modell ist eine Studieneinrichtung im tertiären Bildungsbereich, die eine starke Praxisorientierung aufweist, aber keine Hochschule ist. Neben einem theoretischen Fachstudium findet ein Teil der Ausbildung in einem Unternehmen statt (duales System). In manchen Bundesländern existieren Institutionen, die sich ebenfalls Berufsakademie nennen, aber nicht nach den im Folgenden beschriebenen Konzepten verfahren.

Bewerber schließen einen dreijährigen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen ab, wo auch eine Hälfte der Ausbildung stattfindet. Die andere Hälfte der Ausbildung findet an der Berufsakademie statt, wobei Theorie- und Praxisphasen im Rhythmus von etwa drei Monaten wechseln.

Absolventen schließen ihr BA-Studium mit der staatlichen Abschlussbezeichnung „Diplom (BA)“ oder bei akkreditierten Studiengängen mit der staatlichen Abschlussbezeichnung „Bachelor“ ab.

Berufsakademieabsolventen werden hinsichtlich berufsrechtlicher Regelungen (Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Ingenieurgesetze, Regelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) zumeist wie Absolventen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen behandelt.

Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem
Bildungsgänge im deutschen Bildungssystem

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Die Entstehungsgeschichte der Berufsakademien in Baden-Württemberg hat ihren Ursprung in der bildungspolitischen Situation der sechziger und beginnenden siebziger Jahre. Die bildungspolitische Aufbruchstimmung dieser Jahre führte zu einem zügigen Ausbau der allgemeinbildenden Schulen sowie zur Errichtung neuer Schulen und mündete in der Folge in einen Anstieg der Abiturientenzahl, der Zahl der Studenten und folglich auch der Zahl der Hochschulabsolventen.

Aufgrund der Überlast an den Hochschulen wuchs die Sorge, dass junge Menschen nicht bedarfsgerecht ausgebildet werden und somit Gefahr liefen, nach Beendigung ihres Studiums auf der Straße zu stehen. Die Unternehmen befürchteten zudem das Entstehen einer Qualifikationslücke, die durch die neuen Hochschulen nicht genügend ausgefüllt werden konnte.

Im Jahr 1971 machte die Daimler-Benz AG gegenüber dem Kultusministerium Baden-Württemberg den Vorschlag, die Attraktivität der Ausbildung von Abiturienten im Dualen System dadurch zu fördern, dass die Ausbildung mit einer Art „Hochschulkurs-System“ verbunden werden sollte. Im Laufe desselben Jahres fanden hierzu auch Gespräche der Stuttgarter Unternehmen Robert Bosch GmbH, Daimler-Benz AG und Standard Elektrik Lorenz AG statt. Man war sich einig, dass eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der geplanten alternativen Ausbildungsgänge sein würde, den Abiturienten eine echte Alternative zum „klassischen“ Hochschulstudium zu bieten. Das bedeutete, dass die neuen Ausbildungsangebote gegenüber einem Hochschulabschluss vergleichbare Chancen eröffnen mussten – vergleichbar in Bezug auf das erreichbare Einkommen, vergleichbar aber auch im Hinblick auf die Aufstiegschancen. Diese Bedingungen konnten dauerhaft jedoch nur dann erfüllt werden, wenn die Qualität der Lerninhalte und Lernziele dieser neuen Ausbildungsgänge ein den Hochschulen vergleichbares Niveau hätten.

In enger Kooperation mit der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) in Stuttgart und der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Neckar entwickelten die drei „Gründer“-Unternehmen das neue Bildungsangebot für Abiturienten, das am 15. Juli 1972 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: das „Stuttgarter Modell“ war geboren. Im darauf folgenden Jahr gab der damalige Kultusminister Professor Wilhelm Hahn die Grundzüge eines Offensivprogramms für die berufliche Bildung der Öffentlichkeit bekannt. Als einen der Schwerpunkte nannte er die Schaffung einer Berufsakademie. Grundgedanke hierbei war – inspiriert durch das „Stuttgarter Modell“ – die Übertragung des Dualen Systems in den tertiären Bereich.

Am 1. Oktober 1974 starteten die Berufsakademien in Stuttgart und Mannheim im Rahmen eines Modellversuchs mit insgesamt 164 Studenten und 51 Ausbildungsstätten in den beiden Ausbildungsbereichen Wirtschaft und Technik. 1975 nahm an der Berufsakademie Stuttgart der Ausbildungsbereich Sozialwesen seine Arbeit auf. Bis zum Jahr 1981 kamen die Berufsakademien in Villingen-Schwenningen, Heidenheim an der Brenz, Ravensburg, Karlsruhe, Mosbach und Lörrach hinzu.

Das „Gesetz über die Berufsakademie im Land Baden-Württemberg“ wurde im April 1982 durch den Landtag verabschiedet und trat am 26. Mai 1982 in Kraft. Die bisherige Modellversuchsphase für das neue Ausbildungs- und Studienmodell war damit beendet. Die Berufsakademien waren nun als Regeleinrichtungen im tertiären Bildungsbereich des Landes verankert.

Bereits im August 1982 beschloss der Ministerrat, die Berufsakademie Baden-Württemberg weiter auszubauen. Die Gesamtstudentenzahl sollte sich bis 1985 auf rund 5.000 erhöhen. Da auch dieser Kapazitätsausbau der Nachfrage nach Studienplätzen an der Berufsakademie nur kurze Zeit gerecht wurde, erfolgte bis 1990 eine weitere Aufstockung auf 12.140 Plätze und im Ausbauprogramm bis zum Jahr 2004 eine Kapazitätserhöhung auf 18.000 Studienplätze. Heute studieren an allen Standorten über 20.000 Studierende und es gibt bereits über 70.000 Absolventen der Berufsakademie in den verschiedenen Studiengängen.

Getreu dem Leitbild der Berufsakademie Baden-Württemberg wurden parallel zum Ausbau der Berufsakademie die hochschulpolitischen Bemühungen intensiviert, eine überregionale Anerkennung der BA-Abschlüsse zu erreichen. Mit der auf der Konferenz der Kultusminister im September 1995 in Halle ausgesprochenen Empfehlung an die Bundesländer, Berufsakademie-Absolventen wie Fachhochschulabsolventen zu behandeln, waren die jahrelangen Bemühungen um eine überregionale Anerkennung einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die Kultusministerkonferenz stellte fest, dass die Abschlüsse der Berufsakademien nach dem Modell der baden-württembergischen Berufsakademien Abschlüsse im tertiären Bereich sind, die unter die Hochschuldiplomrichtlinie der Europäischen Union fallen. Damit waren auch die Bedingungen für eine europaweite Anerkennung gegeben.

Heute besitzt die Berufsakademie Baden-Württemberg insgesamt acht Standorte sowie drei Außenstellen: Mannheim, Stuttgart (mit der Außenstelle Horb), Heidenheim, Karlsruhe, Lörrach, Mosbach (mit der Außenstelle Bad Mergentheim), Ravensburg (mit der Außenstelle Friedrichshafen) und Villingen-Schwenningen. Nach der deutschen Einheit adaptierten Berlin, Thüringen und Sachsen das Modell.

Die Berufsakademie Berlin (1993 als Studieneinrichtung des Landes Berlin gegründet) wurde 2003 durch ein Gesetz des Abgeordnetenhauses als Fachbereich in die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (FHW) integriert. Dabei sollten die besonderen Merkmale und Vorteile des dualen Studiums erhalten bleiben, zugleich aber Probleme, die mit der fehlenden Durchlässigkeit zum Hochschulsystem verbunden waren, insbesondere bei der Zulassung zu weiterführenden und Masterstudiengängen, beseitigt werden.

[Bearbeiten] Voraussetzungen zum Studium

Für diese Ausbildungsart ist mindestens das Zeugnis der Fachhochschulreife erforderlich, zumeist wird ein Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, an manchen Berufsakademien auch der allgemeinen Hochschulreife verlangt. Außerdem ist als Voraussetzung ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen über die Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Berufsakademie erforderlich.

Die Ausbildungsbetriebe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dazu gehören vor allem personelle und sachliche Eignung, die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtungen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.

Es ist auf verschiedene Weisen möglich, Ausbildungsbetriebe zu finden:

  • Liste der Ausbildungsfirmen der Berufsakademien (teilweise im Internet veröffentlicht)
  • Stellenausschreibungen (zum Beispiel Zeitungen oder Homepages der Unternehmen)
  • direkte Kontaktaufnahme mit gewünschten Firmen

[Bearbeiten] Ablauf des Studiums

Das Studium an der Berufsakademie erfolgt in der Regel in Kursen mit 20 bis 30 Studenten. In akkreditierten Studiengängen ist, entsprechend den Akkreditierungsbestimmungen der jeweilige Arbeitsaufwand maßgeblich, der sich aus Kontaktstunden (Unterrichtsstunden), Vor- und Nachbereitungszeiten sowie betrieblichen Studien- und Ausbildungszeiten zusammensetzt. Der Umfang der jeweiligen Studienmodule errechnet sich aus den zu vergebenden Credit Points. Dabei entspricht ein Credit Point einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. In akkreditierten Studiengängen sind insgesamt 180 Credit Points (Leistungspunkte) zu erwerben, mit 210 Credit Points bildet die BA Berlin eine Ausnahme. Diese entsprechen einem studentischen Arbeitseinsatz von höchstens 5.400 Stunden

Das Grundstudium wird nach zwei Jahren mit einer Zwischenprüfung (Assistentenprüfung) abgeschlossen. Im Verlauf des Studiums sind Hausarbeiten (Praxisarbeiten, Projektarbeiten, Studienarbeiten) anzufertigen und diverse Prüfungen abzulegen. Die genaue Verteilung der Prüfungsvorleistungen (zum Beispiel die Anzahl der Studienarbeiten in welchem Fachsemester) bestimmt die jeweilige Berufsakademie und ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich geregelt. Die Vorlesungen sind mindestens zu 40 % durch hauptamtliche Professoren besetzt. Der überwiegende Teil der Vorlesungen wird von nebenberuflichen Dozenten bestritten, die sich hauptsächlich aus den Unternehmen aber auch aus Fachhochschulen oder Universitäten rekrutieren. Damit haben die Lehrkräfte Praxiserfahrung und die Studieninhalte können schnell an die Entwicklungen in der Wirtschaft angepasst werden. Zur Teilnahme an den Vorlesungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

Auf die durchschnittlich dreimonatigen Theoriephasen, in denen vor allem das zum Studium notwendige Fachwissen vermittelt werden soll, folgen abgestimmte Praxisphasen, in denen dieses Wissen angewendet und vertieft werden soll. Diese Praxisphasen finden nicht in der Berufsakademie, sondern im Unternehmen statt. In den Praxisphasen stehen dem Auszubildenden zwischen vier und sechs Wochen Urlaub pro Jahr zu.

Der Studierende erhält meist über die gesamte Zeit der Ausbildung hinweg eine Ausbildungsvergütung bzw. ein Gehalt. Sie liegt je nach Betrieb, Ausbildungsjahr und Fachrichtung im Mittel zwischen 400 und 1.600 Euro. Daneben sind weitere Zuschüsse, beispielsweise für Miete, möglich. Unter Umständen können auch Kindergeld und BAföG gewährt werden. Einige Betriebe gewähren darüber hinaus Sonderzahlungen für Skripte und Bücher zwischen 50 und 200 Euro pro Semester.

Das Studium dauert sechs Semester, wobei keine Möglichkeit der Semesterwiederholung besteht, und wird mit einer Diplomarbeit oder bei akkreditierten Studiengängen einer Bachelor-Thesis beendet. Alle Studienfächer müssen in jedem Studienjahr mindestens mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen werden. Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, können die entsprechenden Klausuren einmal wiederholt werden. Wird auch damit die geforderte Note nicht erreicht, so besteht die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachprüfung in maximal einem Fach, bei der als beste Note „ausreichend“ erzielt werden kann. Kann der Student auch in dieser nicht die Note „ausreichend“ erreichen, wird er exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation wird auch das Ausbildungsverhältnis mit dem Betrieb gekündigt.

[Bearbeiten] Bedeutung des BA-Abschlusses

[Bearbeiten] Übernahme durch das Ausbildungsunternehmen

Die Chancen eines BA-Absolventen, von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden, sind im Allgemeinen hoch, da der Betrieb die Ausbildung mitfinanziert. Die Übernahmequote in der Ausbildungsstätte liegt in Baden-Württemberg bei durchschnittlich 80 %, wobei 87% der Absolventen einen Arbeitsplatz nach ihrem Studium erhalten. Einige Firmen bieten ihren Absolventen einen befristeten Arbeitsvertrag. Andere Firmen, wie zum Beispiel IBM, sind dazu übergegangen, von den Absolventen eine erneute Bewerbung zu verlangen. Nachteilig für einen Berufsakademieabsolventen ist die Ausrichtung auf seinen Ausbildungsbetrieb, wohingegen ein Hochschulstudium generalistischer ist. Wie gut die weiteren Karrieremöglichkeiten sind, hängt sehr stark vom jeweiligen Unternehmen und dem Arbeitsfeld ab: Je nach dem, ob Wert auf Praxiserfahrungen gelegt wird, oder eine wissenschaftliche Herangehensweise gefragt ist.

[Bearbeiten] Rechtliche Wertung

Mit Abschlüssen an Berufsakademien bestehen in der Regel dieselben Berufsmöglichkeiten wie mit fachlich entsprechenden Diplomabschlüssen an Fachhochschulen, eingeschlossen den öffentlichen Dienst. Im Unterschied zu Fachhochschulen gelten Berufsakademien jedoch nicht als Hochschulen und verleihen das Diplom (BA) als „staatliche Abschlussbezeichnung“ anstatt als akademischen Grad. Dies hat jedoch in der Berufspraxis in der Regel keine Bedeutung. Die Möglichkeiten zum weiterführenden Studium im Hochschulbereich können sich allerdings je nach Bundesland und Hochschule unterscheiden.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) empfahl am 29. September 1995, Berufsakademieabsolventen hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen (Laufbahnrecht, Besoldungsrecht, Ingenieursgesetze, Regelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) mit Absolventen von Diplomstudiengängen der Fachhochschulen gleichzustellen.[1] Die gesetzliche Umsetzung ist den jeweiligen Gesetzen der Länder zu entnehmen. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden die Berufsakademien Bachelorausbildungsgänge [2] anbieten, sofern diese entsprechende Akkreditierungsanforderungen erfüllen. Der Bachelor wird dabei ebenfalls als staatliche Abschlussbezeichnung verliehen.[3]

Innerhalb "des mit der Föderalismusreform neu gewonnenen Spielraums" prüfen die Koalitionsparteien in Baden-Württemberg laut Koalitionsvereinbarung "die Weiterentwicklung der Berufsakademie zur dualen Hochschule unter Wahrung ihrer bewährten Strukturmerkmale".[4]

In Ländern von BAs nach baden-württembergischen Modell, nämlich staatliche oder staatlich anerkannte BAs in Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Berlin (bis zur Integration der dualen Studiengänge der Berufsakademie in die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin 2003), regeln die Zulassungsordnungen der Hochschulen die Anerkennung von BA-Abschlüssen explizit. In Bayern und Nordrhein-Westfalen bestehen für die Abschlüsse Vorbehalte, da die Berufsakademien keine Hochschulen sind (mit Ausnahme der Berufsakademie Berlin, die Fachbereich einer Fachhochschule ist). Auch eine Akkreditierung garantiert keine Anerkennung der Studienleistungen.

[Bearbeiten] Bachelor-Akkreditierung

Aufgrund des Berufsakademiegesetzes in Niedersachsen können niedersächsische Berufsakademien nach erfolgreicher Akkreditierung eigenständig die staatliche Abschlussbezeichnung „Bachelor“ vergeben. So haben die Berufsakademien Ost-Friesland e. V. und die Berufsakademie Göttingen das Akkreditierungsverfahren der ZEvA erfolgreich durchlaufen und bieten den akkreditierten Studiengang Bachelor of Arts in Business Administration an.

Die Bachelorausbildungsgänge der baden-württembergischen Berufsakademien haben das Akkreditierungsverfahren der ZEvA erfolgreich abgeschlossen. Seit Oktober 2006 haben die thüringer Berufsakademien (Eisenach und Gera) nach erfolgter Akkreditierung Bachelor-Studiengänge eingeführt. Auch die staatlich anerkannten Berufsakademien in Hessen verleihen Bachelor-Abschlüsse. Der duale Bachelorausbildungsgang der Berufsakademie Hamburg wurde im September 2007 durch die FIBAA akkreditiert.

Die Akkreditierung der Bachelorausbildungsgänge ist im Rahmen der Anforderungen der Kultusministerkonferenz für die rechtliche Einordnung relevant. Eine Akkreditierung macht die Berufsakademieabschlüsse jedoch ausdrücklich nicht vergleichbar mit Hochschulabschlüssen, da Berufsakademien weder in Ausstattung noch akademischen Personal diesen annäherend entsprechen.

[Bearbeiten] Anerkennung im Ausland

BA-Studierende in Baden-Württemberg können mit ihrem Abschluss Diplom (BA) einen Bachelor's Degree with Honours der Open University in Milton Keynes, Großbritannien erhalten, wodurch sich die Berufsakademien eine einfachere Einordnung der Abschlüsse im Ausland versprechen. Im Unterschied zu einem Standard Bachelor’s Degree wird bei einem Honours-Degree zwischen vier Klassen unterschieden, die von der erzielten Abschlussnote abhängen, und in Großbritannien nicht in jedem Fall zum Masterstudium berechtigen.[5] Die jeweils erlangte Klasse dieses auch „Classified Honours Degree“ genannten Abschlusses wird auf der Bachelor-Urkunde vermerkt. Der vergebene Bachelor-Abschluss der Open University ist zwar ein akademischer Grad, wird aber als ausländischer Abschluss und aufgrund der Verleihungsmodalität in Deutschland nicht immer für ein Masterstudium anerkannt.

Zur Erlangung des englischen Bachelors muss sich ein Studierender der Berufsakadamie zu Beginn des letzten Studienjahres bei der Open University einschreiben und eine Einschreibegebühr entrichten, aber keine zusätzlichen Veranstaltungen oder Prüfungen besuchen. [6]

[Bearbeiten] Masterstudium

Berufsakademien verleihen selbst keine Master-Abschlüsse. Einige Berufsakademien bieten jedoch in Zusammenarbeit mit angelsächsischen Universitäten Masterstudiengänge an, bei denen die ausländische Universität den Master-Abschluss verleiht.

[Bearbeiten] Promotion

Seit einigen Jahren ist für besonders qualifizierte Bewerber, deren Erststudium an einer Berufsakademie in der Regel mit einer Gesamtnote von „sehr gut“ oder „mit Auszeichnung“ abgeschlossen sein muss, ein direkter Weg zur Promotion in Baden-Württemberg eröffnet worden. Dieser führt über ein Eignungsfeststellungsverfahren – ohne vorherigen Erwerb eines Universitätsdiploms bzw. eines Masters –, wobei für das Eignungsfeststellungsverfahren mit einem Studienzeitaufwand von mindestens zwei bis drei Jahren zu rechnen ist (also der entsprechende Hochschulabschluss in dieser Zeit nachgeholt wird) und steht grundsätzlich nur sehr guten Absolventen offen. Der genaue Modus wird durch die Promotionsordnung der betreffenden Fakultät geregelt. Solche Verfahren haben daher Ausnahmecharakter.

Reguläre Promotionsverfahren führen für Bachelorabsolventen über ein Masterstudium. Neben Promotionsstipendien bestehen Promotionsmöglichkeiten typischerweise im Rahmen von Anstellungsverhältnissen als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als „externer Doktorand“, der einen Universitätsprofessor findet, dessen Forschungsinteressen sich mit den eigenen decken.

[Bearbeiten] Bedeutung in einzelnen Bundesländern

Staatliche Berufsakademien auf Grundlage entsprechender Berufsakademie- bzw. Hochschulgesetze der einzelnen Länder gibt es in folgenden Bundesländern

Staatlich anerkannte Berufsakademien in privater Trägerschaft auf Basis entsprechender Landesgesetze gibt es in

In folgenden Bundesländern gibt es im Rahmen einer Hochschule entsprechende duale Ausbildungsgänge nach dem Konzept der Berufsakademie:

In den anderen Ländern, wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz existieren ebenfalls Berufsakademien, jedoch ohne dass die betreffenden Institutionen dem tertiären Bildungssektor angehören. Deren fachliches Profil orientiert sich an klassischen Ausbildungsberufen wie z. B. den Pflegeberufen. In Baden-Württemberg wurde versäumt, die Bezeichnung „Berufsakademie“ zeitgleich mit deren Erfindung markenrechtlich zu schützen. Im Landeshochschulgesetz ist zwar der Gebrauch dieses Begriffs geregelt, jedoch sind diese Vorschriften nur innerhalb der Landesgrenzen gültig.

Das im Oktober 2002 in Niedersachsen novellierte Berufsakademie-Gesetz erlaubt es niedersächsischen Berufsakademien, nach einer Akkreditierung Bachelor-Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnung zu vergeben. Seit Juli 2004 bieten bundesweit die ersten vier niedersächsischen Berufsakademien (Hameln, Hannover, Lingen und Vienenburg) akkreditierte duale Bachelor-Studienprogramme an. Im Jahr 2005 sind die Bachelorstudiengänge der Berufsakademien Göttingen und Leer ebenfalls akkreditiert worden.

Im Juni 2005 hat auch die Hamburgische Bürgerschaft ein Berufsakademiegesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ist im Vergleich zu den BA-Gesetzen anderer Bundesländer in zwei Punkten ungewöhnlich. Erstens erlaubt es sowohl die Einrichtung staatlicher BAs, als auch staatlich anerkannter BAs in privater Trägerschaft und zweitens nennt es als staatl. Abschlussbezeichnung (zukünftiger) Hamburger Berufsakademien nur den Bachelor, nicht aber das Diplom (BA). Zurzeit befindet sich als erste Hamburger BA die staatlich anerkannte, private BA-Hamburg im Aufbau. Der Studienbetrieb wurde im Oktober 2006 aufgenommen.


[Bearbeiten] Studiengänge

Die Studiengänge an den Berufsakademien werden in die Bereiche Sozialwesen, Technik und Wirtschaft gegliedert. Zum Teil gibt es noch vertiefende Fachrichtungen. Derzeit werden nachfolgend aufgelistete Studiengänge an den verschiedenen Akademien angeboten.

[Bearbeiten] Sozialwesen

  • Arbeit mit alten Menschen
  • Arbeit mit behinderten Menschen
  • Arbeit mit psychisch Kranken und Suchtkranken
  • Arbeit mit Straffälligen
  • Soziale Arbeit in der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe
  • Heimerziehung und erzieherische Hilfen
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Physiotherapie
  • Rehabilitation
  • Soziale Arbeit im Gesundheitswesen
  • Soziale Arbeit in der Verwaltung/Soziale Dienste
  • Sozialmanagement
  • Sozialwirtschaft

[Bearbeiten] Technik

  • Angewandte Informatik/Applied Computer Science
  • Automobilmanagement
  • Bauwesen
  • Bauwirtschaftsingenieurwesen
  • Biotechnik
  • Bioinformatik
  • Elektrotechnik
  • Projekt Engineering – Internationales Technisches Management
  • Facility Management
  • Fahrzeugsystemtechnik/-engineering
  • Fertigungsprozessinformatik
  • Holztechnik, Holzbau, Bauelemente
  • Informationstechnik (Fachrichtungen: Automotive, Netz- und Softwaretechnik, Ingenieurinformatik, Medizinisches Informationsmanagement)
  • Informationssysteme
  • Instandhaltung und Servicemanagement
  • Kältesystemtechnik/Klimasystemtechnik
  • Konstruktion
  • Kunststofftechnik
  • Maschinenbau
  • Mechatronik/Automation
  • Medienproduktion/-design
  • Medientechnik und Informationssysteme
  • Medizintechnik
  • Medizinische Informatik
  • Metallbau
  • Papiertechnik
  • Praktische Informatik
  • Produktionstechnik
  • Qualitätsmanagement und Fertigungstechnik
  • Sicherheitswesen (Arbeitsicherheit, Strahlenschutz, Umwelttechnik)
  • Systems Engineering
  • Technisches Management
  • Veranstaltungs-/Produktionstechnik
  • Versorgungs- und Umwelttechnik
  • Wirtschaftsingenieurwesen

[Bearbeiten] Wirtschaft

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 29. September 1995
  2. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004, Abschnitt 1 und dazugehörige Erläuterungen.
  3. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, 5. Januar 2005, § 91 (6)
  4. Vereinbarung zwischen CDU und FDP über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 14. Legislaturperiode des Landtags von Baden-Württemberg [1]
  5. Merkblatt über die Verleihung des Bachelor’s Degree with Honours der Open University an die Studierenden des Jahrgangs 2004 der Berufsakademien Baden-Württemberg 31. Oktober 2006
  6. BA Stuttgart – Bachelor Honours Degree der Open University

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary
 Wiktionary: Berufsakademie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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