Ausbildungsvergütung
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Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden einschließlich eines Taschengeldes dar. Soweit die Vergütung die üblichen Freibeträge übersteigt (ab 1. April 2003: 400 Euro), werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. In einigen Bereichen wird auch ein Zuschlag für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung gezahlt. Die Ausbildungsvergütung ist meist am letzten Arbeitstag eines Monats fällig.
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[Bearbeiten] Höhe der Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist meist in Tarifverträgen festgelegt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert nach Berufen und Bundesländern. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§17 Berufsbildungsgesetz). Während ein Friseurazubi in den neuen Bundesländern im ersten Lehrjahr 206 € im Monat erhält, bekommt ein Fahrzeuginnenausstatter im Westen 841 € (Quelle & Details: siehe Weblinks)
Die Höhe der Ausbildungsvergütungen ist regelmäßig in der politischen Diskussion.
- Zum einen wird darauf hingewiesen, dass die niedrigen Ausbildungsvergütungen in einigen Branchen unangemessen niedrig seien
- Zum anderen wird das Niveau der Ausbildungsvergütungen insgesamt als Grund für eine mangelnden Ausbildungsbereitschaft der Betriebe betrachtet.
[Bearbeiten] Geschichte
Mit der Herausbildung der Zünfte im 11ten bis 14ten Jahrhundert bildet sich in Deutschland die Lehre als Form der Berufsausbildung heraus. Der Lehrling erhält jedoch keine Ausbildungsvergütung, sondern Unterkunft und Verpflegung gestellt. Im Gegenzug war die Familie des Lehrlings verpflichtet, dem Meister ein Lehrgeld zu zahlen. Unabhängig von der Auflösung der Zünfte 1811 in Deutschland wurde diese handwerkliche Tradition fortgeführt. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es zur Norm, dass auf ein Lehrgeld verzichtet wurde. Mit der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 1969 wurde die Zahlung einer Ausbildungvergütung gesetzliche Pflicht.
[Bearbeiten] Siehe auch
Arbeitslosigkeit Jugendarbeitslosigkeit