Alkoholprohibition
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Unter Alkoholprohibition (von lat. prohibere = verhindern) bezeichnet man die vollständige Prohibition von trinkbaren Alkohol (Ethanol), zum Beispiel das Verbot des Alkoholverkaufs und -genusses in einigen islamischen Staaten und des Handels von Alkohol in den USA und Finnland (1919–1932).
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[Bearbeiten] USA
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Den Anfang machte die Einführung der Bierbraukunst in der neuen Welt durch die deutschen Einwanderer. Zusammen mit der neuen Geschmacksrichtung, den damals neuen elektrischen Kühlmethoden und der schnelleren Verteilung des Getränks über die Eisenbahn kam es zu einem wachsenden Absatz. Saloonbesitzer versuchten, ihren Profit durch Glücksspiel und Prostitution zu vergrößern.
[Bearbeiten] Anti-Saloon-Liga
Bereits im Jahre 1893 formierte sich eine kleine Gruppe mit dem Zweck, alkoholfreie Vereinigte Staaten zu schaffen. Diese „Anti-Saloon-Liga“ vereinigte die Frauengruppe „Vereinigung christlicher Frauen für Mäßigkeit“ (die Mehrzahl der Besucher von Saloons waren männlich) und weitere Gruppen, die für saubere, „trockene“ USA kämpften. Sie fand so schnell neue Anhänger, dass vermehrt lokale Prohibitionen ausgesprochen wurden, und verbreitete sich in einem Zeitalter des Puritanismus schnell über das ganze Land. Diese Bewegung war ein Bestandteil des, sich selbst als fortschrittlich bezeichnenden, Zeitgeistes und der frühen Frauenbewegung. Nicht zufällig wurde zur fast gleichen Zeit auch ein Verfassungszusatz zum Frauenwahlrecht verabschiedet.
[Bearbeiten] Einführung
1851 wurde in einem ersten amerikanischen Bundesstaat, in Maine, die Prohibition eingeführt. Bis 1916 war die Prohibition in 23 Staaten eingeführt, in 17 davon durch Volksabstimmung. Das Gesetz zur Einführung der Prohibition wurde schließlich am 18. Dezember 1917 vom Kongress mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet, am 16. Januar 1919 unter Woodrow Wilson ratifiziert und als 18. Zusatzartikel in die Verfassung der Vereinigten Staaten aufgenommen; dies war nötig, da laut Verfassung solche Handelsbestimmungen bis dahin den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten waren und der Kongress somit auf dem Wege der normalen Gesetzgebung kein bundesweites Handelsverbot erlassen konnte. Das Gesetz trat am 16. Januar 1920 in Kraft.
Art. 18
- Abschnitt 1. Nach Ablauf eines Jahres, von der Bestätigung dieses Artikels angefangen, ist die Erzeugung, der Verkauf oder die Versendung alkoholischer Getränke innerhalb des Gebietes der Vereinigten Staaten, ihre Einfuhr in oder ihre Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten und allen Gebieten, die ihrer Hoheit unterstehen, für menschlichen Genuss hiermit verboten.
- Abschnitt 2. Der Kongress und die Einzelstaaten sollen in gleicher Weise befugt sein, die zur Ausführung dieses Artikels angemessenen Gesetze zu erlassen.
- Abschnitt 3. Dieser Artikel soll unwirksam sein, wenn er nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften der einzelnen Staaten, wie es die Verfassung bestimmt, binnen sieben Jahren, vom Zeitpunkt seiner Unterbreitung an die Staaten seitens des Kongresses ab, als Abänderung der Verfassung bestätigt wird.
[Bearbeiten] Positive Auswirkungen
Der Alkoholkonsum ist nachweislich gesunken. Alkoholpolitisch unbelastete Mediziner zitieren die Prohibition als Beispiel, wie durch eine Senkung des Konsums die alkoholbedingten Schäden, z. B. die Zahl der Todesfälle durch Leberzirrhose, vermindert werden konnte. Die Zahl der in die Illegalität gezwungenen Alkoholkonsumenten, die an der durch ihre Krankheit verursachten Leberzirrhose verstarben, hat also nicht die Höhe der verstorbenen Konsumenten zu Zeiten legalen Alkoholkonsums erreicht. (deutliche Abnahme in der Fastprohibition 1910-1920, Tiefstand 1920 bis 1931, langsames, aber stetiges Ansteigen seither.)
[Bearbeiten] Negative Auswirkungen
Das Ziel, die Kriminalität zu senken, wurde nicht erreicht. Die bundesweit rund 2.300 nur gering entlohnten Prohibitionsagenten waren nicht in der Lage, das Verbot vollständig durchzusetzen. In den Folgejahren entwickelte sich das illegale Geschäft sehr zügig, da die Nachfrage nach Alkohol nicht aufhörte. Als Straftat wurde nur der Verkauf gewertet, nicht der bloße Konsum. Damit gelang der Kriminalität ein beachtlicher Aufschwung. Allein von 1920 bis 1921 stieg die Kriminalität um 24 Prozent an. Auch über die ganzen 1920er Jahre nahm die Kriminalität stark zu:
- 13 % mehr schwere Verbrechen
- 81 % mehr Fälle der Trunkenheit am Steuer (wobei hier allerdings der gleichzeitige Anstieg der Zahl der überhaupt vorhandenen Autos berücksichtigt werden muss)
- 9 % mehr andere Delikte
Die verheerendsten Folgen der Prohibition waren im Hinblick auf den Anstieg der Kriminalität, insbesondere des organisierten Verbrechens zu beobachten. Kriminelle wie Johnny Torrio und Al Capone in Chicago beispielsweise bauten sich regelrecht eine eigene komplette Alkohol-Industrie auf, da das Verbot es ermöglichte, vielfach höhere Preise für Alkohol zu verlangen.
- Produktion: auch „Moonshining“ - Brauen und Destillieren in häufig von Einzelpersonen aus der Unterschicht unterhaltenen illegalen Kleinstbetrieben.
- Einfuhr: Mit dem Begriff Pipeline bezeichnete man in den USA der Prohibitionszeit ein von den Schmugglerbanden betriebenes Transportnetz. Dieses bestand unter anderem aus Tunneln und präparierten Lastwagen (für den Schmuggel aus Mexiko und Kanada) sowie einer ganzen Flotte von Schmuggelschiffen. Im kubanischen Varadero befindet sich eine Villa, die Al Capone als Schnapsdepot diente; heute befindet sich dort das Restaurant 'Casa de Al'. Von Kuba wurde der Alkohol auf Yachten nach Florida transportiert. Die Fahrtrouten dieser Schiffe hießen im Volksmund „Schnapsstraße“ (engl. Rum Row)
- Vertrieb: Verkauft wurde vor allem in illegalen Kneipen (Speakeasies).
[Bearbeiten] Abschaffung
Der Druck durch die Bürger, denen die unübersehbaren Erfolge der „illegalen“ Branche und ihr zunehmend auf der Straße ausgetragener bewaffneter Kampf um Geschäftsanteile missfiel, sowie derer, die dem Gesetz Unverständnis entgegenbrachten, z. B. Kriegsheimkehrern aus dem Ersten Weltkrieg, wuchs ständig und brachte die Prohibition schließlich ins Wanken. Dies führte schließlich zur Aufhebung des 18. Zusatzartikels durch den 21. Zusatzartikel vom 20. Februar 1933 während der Amtszeit von Präsident Franklin D. Roosevelt.
Art. 21
- Abschnitt 1. Der achtzehnte Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten wird hiermit aufgehoben.
- Abschnitt 2. Der Versand oder die Einfuhr von alkoholischen Getränken in irgendeinen Staat, ein Gebiet oder einen Besitz der Vereinigten Staaten zum Zwecke der Ablieferung oder des Gebrauchs daselbst ist hiermit verboten, wenn dadurch ein dort geltendes Gesetz verletzt wird.
- Abschnitt 3. Dieser Artikel soll unwirksam sein, wenn er nicht als Zusatz zur Verfassung von den Konventen der Einzelstaaten, wie in der Verfassung vorgesehen, innerhalb von sieben Jahren vom Zeitpunkt seiner Unterbreitung durch den Kongress an die Staaten bestätigt ist.
[Bearbeiten] Ende der Alkoholprohibition
Wie die Einführung der Prohibition musste auch ihre Aufhebung durch die einzelnen Bundesstaaten umgesetzt werden. Dies geschah durch Volksabstimmungen und nicht durch die jeweiligen Parlamente der Einzelstaaten. Am 5. Dezember 1933 endete die Prohibition landesweit, als mit Utah der 36. Bundesstaat den 21. Zusatzartikel der Verfassung ratifizierte, womit die nötige Quote von 3/4 der (damals 48) Staaten erreicht war. Dieser Zusatzartikel stellte es den Bundesstaaten jedoch frei, die Prohibition auf eigene Faust fortzuführen. 1948 bestand sie immer noch in drei Staaten. Erst 1966 schaffte mit Mississippi der letzte US-Bundesstaat sie wieder ab. Es gibt jedoch einzelne Städte und Landkreise in den Südstaaten, die bis heute „trocken“ geblieben sind. In vielen US-Bundesstaaten ist der Kauf von Alkohol weiterhin nur in staatseigenen Läden erlaubt, die teilweise nur in relativ geringer Anzahl existieren und für amerikanische Verhältnisse sehr beschränkte Öffnungszeiten haben. In einigen Staaten ist das Mitbringen von Alkohol aus anderen Bundesstaaten weiterhin ein Verbrechen.
[Bearbeiten] Spätfolgen
- Organisiertes Verbrechen: Obwohl den Alkoholschmugglern durch das Ende der Prohibition ihr „Kerngeschäft“ genommen wurde, blieben die Strukturen des organisierten Verbrechens bestehen und suchten nach neuen Geschäftsfeldern. Diese bestanden vor allem im Handel mit weiterhin illegalen Betäubungsmitteln wie Opium, woraus sich der bis heute bestehende organisierte Drogenhandel entwickelte.
- Brauwesen: Von einigen tausend kleinen und mittleren Brauereien vor der Prohibition blieb in den USA nur noch eine Handvoll Multis übrig, auch das Fachwissen der Braumeister ging weitestgehend verloren.
- Weinanbau: Durch die großflächige Rodung von Weinbergen lag der Weinbau noch jahrzehntelang darnieder.
- Trinkverhalten: Cocktails, meist aus starken Spirituosen und nichtalkoholischen Getränken gemischt, blieben auch nach der Prohibition in den USA noch lange beliebter als Wein und Bier.
- Hanfprohibition: Der riesige staatliche Apparat, der zur Bekämpfung von Alkoholschmuggel errichtet worden war, und der nach dem Ende der Prohibition nutzlos zu werden drohte, wurde auf die Bekämpfung der bis dahin noch legalen Cannabis-Produkte, und seit einigen Jahren verstärkt auf die Bekämpfung des Tabakkonsums umgestellt.
[Bearbeiten] Alkoholprohibition in anderen Ländern
In der ersten Hälfte des 20ten Jahrhunderts gab es in verschiedenen Ländern Alkoholverbote.
- 1901 bis 1948 in Prince Edward Island, und für kürzere Zeiten auch in anderen Landesteilen Kanadas,
- 1914 bis 1925 in Russland, „suchoi sakon“ genannt,
- 1915 bis 1922 in Island. Bis 1989 war nur sogenanntes Leichtbier mit 2,5% vol. erlaubt.
- 1916 bis 1927 in Norwegen, Wein und Bier erst ab 1917,
- 1919 bis 1932 in Finnland, „kieltolaki“ genannt
- 1928 bis 1992 auf den Färöern,
- Mehrere Verbote zwischen 1950 und 2000 in verschiedenen Landesteilen von Indien, z. B. Andhra Pradesh, Haryana und Gujarat.
- Seit 1991 in Brunei
[Bearbeiten] Alkoholprohibition in der Literatur
- F. Scott Fitzgerald: Der große Gatsby
- Upton Sinclair: Alkohol (engl. Originalt.: „The Wet Parade“)
- Jacques R. Pécheral: Gib dem Haifisch keinen Rum (franz. Originalt. „Boulevard du Rhum“)
[Bearbeiten] Filme
- 1931: Der öffentliche Feind
- 1984: Es war einmal in Amerika
Al Capone
Ein ausgekochtes Schlitzohr
- Smokey and the Bandit (Deutscher Titel: "Ein ausgekochtes Schlitzohr") 1977 und Fortsetzungen
[Bearbeiten] Literatur
Zur Prohibition in den USA
- John Kobler: Ardent Spirits: The Rise and Fall of Prohibition. New York: Putnam 1973.
- W.J. Rorabaugh: The Alcoholic Republic: An American Tradition. Oxford University Press 1979.
- Udo Sautter: Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, Alfred Kröner Verlag, 5. Erweiterte Auflage 1994 (Quelle des 18. und des 21. Zusatzartikels im Wortlaut)
[Bearbeiten] Weblinks
- Alcohol Prohibition Was A Failure
- Authentic History Center: Darstellungen aus der Zeit der Alkoholprohibition
- Alkoholprohibition – kein aktuelles Thema
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