Wiener Schiedsspruch
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Unter Wiener Schiedsspruch sind zwei Schiedssprüche zu verstehen, bei denen die Schiedsrichter des nationalsozialistischen Deutschen Reichs und des faschistischen Italiens Gebietsansprüche des revisionistischen Ungarn unter Reichsverweser Miklós Horthy an seine Nachbarn auf friedlichem Wege durchzusetzen versuchten. Sie ermöglichten es Ungarn, Gebiete in der heutigen Slowakei, Ukraine und Rumänien friedlich zu besetzen, die Ungarn 1920 mit dem Friedensvertrag von Trianon im Rahmen der Auflösung Österreich-Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg verloren und seitdem immer zurückzugewinnen versucht hatte.
[Bearbeiten] Der Erste Wiener Schiedsspruch
Hauptartikel: Erster Wiener Schiedsspruch
Der Erste Wiener Schiedspruch war das Ergebnis der Wiener Arbitrage vom 2. November 1938 im Wiener Belvedere, in dem Gebiete mit ungarischer Bevölkerungsmehrheit in der Südslowakei und in der Karpatenukraine von der Tschechoslowakei abgetrennt und Ungarn wieder zugesprochen wurden. Diese Gebiete waren in den letzten Tausend Jahren ungarisches Territorium.
[Bearbeiten] Der Zweite Wiener Schiedsspruch
Hauptartikel: Zweiter Wiener Schiedsspruch
1940 wurde Ungarn ein Teil seines ehemaligen Gebietes auf deutschen Druck wieder zurückgegeben, das nach dem ersten Weltkrieg Rumänien erhalten hatte, um die magyarischen Székler in das ungarische Staatsgebiet integrieren zu können. Ungarn musste jedoch auch dieses Gebiet 1947 wieder abtreten, nachdem sich Ungarn 1941 an deutscher Seite (wie Rumänien übrigens auch) am Angriff auf die Sowjetunion beteiligt und den Krieg verloren hatte.