Werktag
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Ein Werktag ist ein Tag, an dem laut Gesetz das Arbeiten ohne Beachtung besonderer Einschränkungen grundsätzlich zulässig ist. Der Arbeitstag ist ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
Üblich sind heute im europäischen Kulturkreis die Tage von Montag bis Samstag als Werktage, obwohl in den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks nur Montag bis Freitag Arbeitstage sind. In einigen Branchen, z.B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder Sonntage Arbeitstage.
Daneben wirken sich die Werktage rechtlich auf Ladenschluss- und Öffnungszeiten, den Zahlungsverkehr, Parkregelungen, LKW-Fahrverbote, erlaubte Lärmemissionen und ähnliches, wie auch auf zulässige Schultage – also Tage, an denen Unterricht stattfindet – aus.
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[Bearbeiten] Arbeitsrecht in Deutschland
Nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“[1]
Damit zählt auch ein nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallender Samstag eindeutig zu den Werktagen. Dies ist zum Beispiel beim Eisenbahn-Fahrplan berücksichtigt. Als das Bundesurlaubsgesetz im Jahre 1963 verabschiedet wurde, war die heute typische Arbeitswoche von fünf Arbeitstagen noch nicht üblich.
Das Arbeitsgesetz legt einen vom Kalendertag unterschiedlichen Werktagsbegriff zu Grunde: Der Werktag eines Arbeitnehmers beginnt mit Aufnahme der Arbeit, er endet 24 Stunden später. Innerhalb dieses 24-Stunden-Zeitraums dürfen die vom Arbeitszeitgesetz gezogenen Grenzen der zulässigen Tageshöchstarbeitszeit nicht überschritten werden.
Ein Arbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Nach aktuellem Verständnis sind in der Regel somit alle Werktage außer den Samstagen Arbeitstage. Eine klare Festlegung ist aber fallabhängig. So kann bei entsprechenden Regelungen auch an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet werden, so dass in diesem Fall auch hier von einem Arbeitstag zu sprechen ist, obwohl es sich um keinen Werktag handelt. Die Begriffe Arbeitstag und Werktag sind daher scharf voneinander zu unterscheiden, da es ansonsten zu Fehlern z. B. bei der Arbeitszeitberechnung oder der Urlaubsberechnung kommen kann.
[Bearbeiten] Mietrecht in Deutschland
Für den Bereich des Mietrechts hat der BGH entschieden, dass der nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallende Samstag bei der Berechnung der Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrags zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, mitzuzählen ist, weil er ein Werktag im Sinne der gesetzlichen Regelung ist.
[Bearbeiten] Verkehrsrecht in Deutschland
Ist auf einem Verkehrszeichen von „werktags“ die Rede, so ist damit der nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallende Samstag mitumfasst. Ansonsten wird ein Zusatzschild, etwa „Mo. – Fr.“ verwendet.
[Bearbeiten] Weblinks
- Datumsrechner: Dieses Programm ermittelt die Anzahl von Arbeitstagen in einem Zeitraum unter Berücksichtigung von Feiertagen, persönlichen freien Tagen und weiteren Parametern
- kostenpflichtiger Online-Arbeitszeitrechner für verschiedene europäische Länder: Berücksichtigt die individuelle Tagesarbeitszeit und die Landesfeiertage, aber keine Urlaubstage
[Bearbeiten] Einzelnachweise
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