Verkehrszeichen
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Verkehrszeichen (kurz VZ) sind Teil der Straßenausstattung und dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen elektronische Anlagen (beispielsweise Wechselverkehrszeichenanlagen, Lichtzeichenanlagen), Zeichen von Verkehrsposten, Fahrbahnmarkierungen sowie Verkehrsschilder.
Die Verkehrsbeschilderung trägt leicht verständliche Piktogramme, welche den Verkehrsteilnehmer auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hinweisen. Von der Verkehrsbeschilderung ist die wegweisende Beschilderung zu unterscheiden, welche der Zielfindung und Orientierung der Verkehrsteilnehmer dient.
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[Bearbeiten] Einteilung
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VzKat) aufgeführt. Sie lassen sich aufgrund ihrer Funktion verschiedenen Gruppe zuordnen. So definiert beispielsweise die deutsche Straßenverkehrsordnung vier Gruppen von Verkehrszeichen.
- § 40 Gefahrzeichen mahnen eine Gefahr an
- § 41 Vorschriftszeichen sprechen Gebote und Verbote aus
- § 42 Richtzeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs
- § 43 Verkehrseinrichtung (beispielsweise Schranken und Parkuhren)
Keine eigene Gruppe in der Verordnung erhalten die zahlreichen Zusatzschilder. Diese werden zusammen mit den oben genannten Zeichen verwendet. Sie dienen zur Einschränkung von Vorschriften („bei Schneefall“, „ausgenommen Zugfahrzeuge“), zur Angabe unüblicher Entfernungen („in 40 m“) oder als Begründung für eine Anordnung („Achtung Spurrillen“).
Der Verkehrsteilnehmer hat die Verkehrszeichen in einer genau festgelegten Reihenfolge zu beachten. Zunächst sind den Anweisungen von Verkehrsposten (Polizeivollzugsbeamte) Folge zu leisten. Anschließend gelten Regelungen durch Lichtzeichenanlagen. Darauf sind Verkehrszeichen (etwa Beschilderung und Fahrbahnmarkierung) zu beachten. Verkehrsregelungen wie beispielsweise „rechts vor links“ kommen an letzter Stelle.
[Bearbeiten] Eigenschaften
Auf den Verkehrszeichen wird die serifenlose Schriftart Linear-Antiqua nach DIN 1451-2 verwendet. Einzelheiten zur Aufstellung von Verkehrszeichen sind der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (kurz VwV StVO) zu entnehmen. Dort wird angeordnet, dass maximal drei Schilder jeder Art oder maximal zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten befestigt werden dürfen. Des Weiteren sind besonders wichtige Gebote, wie etwa Andreaskreuz oder Fußgängerüberweg, alleine aufzustellen. Schilder, die Vorfahrtsregelungen (wie etwa Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt gewähren) anzeigen, müssen neben ihrem Zeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein. So kann der Verkehrsteilnehmer auch bei beschädigtem oder eingeschneitem Schild die Vorfahrtsregelung an einem Knotenpunkt erkennen.
Je nach gefahrener Geschwindigkeit kann aus drei verschiedenen Größenklassen ausgewählt werden. Große Schilder sind dort anzubringen, wo der Verkehr mit hoher Geschwindigkeit fließt und wenig Zeit bleibt ein Schild zu betrachten. Die Schilder aller Größenklassen sind aus Gründen der Nachtsichtbarkeit retroreflektierend auszubilden oder alternativ dazu von innen zu beleuchten.
Siehe hierzu auch: Button copy
[Bearbeiten] Internationale Vereinheitlichung
Auf internationaler Ebene herrscht das Bestreben, die Verkehrszeichen zu vereinheitlichen. Dies erleichtert den länderübergreifenden Verkehr und verbessert die Verkehrssicherheit. Des Weiteren beinhalten eine Vielzahl von Verkehrszeichen Piktogramme, um das Erfassen und Verstehen durch den sprachunkundigen Verkehrsteilnehmer zu beschleunigen.
Im Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (8. November 1968) [1] und dem Zusatzabkommen zur Konvention über Verkehrszeichen (1. Mai 1971) einigten sich unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Deutsche Demokratische Republik auf eine teilweise Vereinheitlichung der Verkehrszeichen. Beispielsweise wurde das Halt-Zeichen, welches seit dem 13. Oktober 1938 in der deutschen Straßenverkehrsordnung eingetragen war, durch das international verwendete Stoppschild abgelöst. In der DDR wurde dieser Schritt am 26. Mai 1977 vollzogen.
[Bearbeiten] Kritik
Kritiker bemängeln, es gebe unnötige Verkehrszeichen, die nur die ohnehin geltenden Regeln wiedergeben[2], und dass der Verkehr ohne Verkehrszeichen besser und sicherer fließen könne[3]. Diese allgemein als Schilderwald bezeichnete Häufung von Verkehrszeichen überfordert den Verkehrsteilnehmer. Der ADAC schätzt, dass mindestens ein Drittel der Verkehrszeichen überflüssig sind. Aus diesem Grund gab es schon im Jahr 1997 die Aktion „(K)ein Schild in Selm“ des ADAC in der Stadt Selm, bei der eine Woche lang 600 von 1100 Schildern verhüllt wurden. Nach der Aktion wurden 43 % der Verkehrsschilder in Selm abmontiert.[4]
Um den Schilderwald einzudämmen, wurde mit der StVO-Novelle von 1997 der § 45 Abs. 9 StVO neu geschaffen. Er erlaubt das Anordnen von Verkehrszeichen nur, wenn es aufgrund besonderer Umstände vor Ort zwingend geboten ist, weil die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der StVO nicht für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf ausreichen. Um dies festzustellen, muss die Unfallrate für die fragliche Strecke erhoben werden und mit der Unfallrate einer ähnlichen Strecke verglichen werden. Nur wenn das Risiko auf der fragliche Strecke erheblich höher ist, ist das Anordnen von Verkehrszeichen denkbar. Jedoch müssen die konkreten Ursachen der ermittelten Unfälle berücksichtigt werden. Zunächst sind bauliche Maßnahmen zu erwägen, um Verkehrssicherheitsdefiziten zu begegnen, bevor Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden dürfen.[5]
Ein Beispiel dafür, dass ein Verkehrsablauf ohne Verkehrzeichen funktioniert, liefern zahlreiche Gemeinden in den Niederlanden, Belgien und Dänemark. Dort wurden nach dem Prinzip des Shared Space alle nicht unbedingt notwendigen Verkehrszeichen beseitigt. Die Ergebnisse sind durchweg zufrieden stellend, eine besondere Häufung von Unfällen konnte nicht festgestellt werden.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
- ↑ WISO vom 2004-08-30: Schilderwald in deutschen Städten
- ↑ Ute Eberle: "Gefahr ist gut". In: Zeit Wissen Nr. 5/2005
- ↑ Beitrag des ADAC zum Thema Schilderwald
- ↑ Dietmar Kettler: § 45 IX StVO ─ ein übersehener Paragraf?, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), 2002, Seite 57─65
[Bearbeiten] Siehe auch
- Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland
-
Commons: Verkehrszeichen in Deutschland – Bilder, Videos und Audiodateien
-
Commons: Verkehrszeichen in Österreich – Bilder, Videos und Audiodateien
- Militärische Lastenklasse