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Thomas Wüppesahl – Wikipedia

Thomas Wüppesahl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Thomas Wüppesahl (* 9. Juli 1955 in Hamburg) ist ein deutscher Politiker (ehemals Die Grünen).

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung und Beruf

Wüppesahl war als Kriminalbeamter Mitbegründer der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V. in Hamburg, die sich für Bürgerrechte und stärkere Kontrolle der Polizei einsetzte. Auslöser war insbesondere der „Hamburger Kessel“ im Jahr 1986.

Später wurde er wegen des Verdachts der Nötigung und Körperverletzung vorläufig vom Dienst suspendiert. Da er wegen seines Engagements bei vielen Kollegen als "Nestbeschmutzer" unbeliebt war, vermutete er ein Komplott von Polizei und Justiz gegen sich. Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. Mai 2004, das zu seiner Entfernung aus dem Polizeidienst geführt hätte, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in der Revision aufgehoben.

Partei

Wüppesahl engagierte sich zunächst in der Bürgerinitiative gegen das Kernkraftwerk Krümmel und wurde schon 1978 Mitglied einer grünen Gruppe in Hamburg. 1987 trat er wegen interner Streitigkeiten aus dem Grünen-Landesverband aus.

Abgeordneter

Von 1982 bis 1986 gehörte Wüppesahl der Ratsversammlung von Geesthacht (Schleswig-Holstein) an.

Nach der Bundestagswahl 1987 zog er über die Landesliste Schleswig-Holstein in den Deutschen Bundestag ein. Nachdem er Ende 1987 aus der Partei ausgetreten war, wurde er am 26. Januar 1988 auch aus der Bundestagsfraktion Die Grünen ausgeschlossen.

Dadurch verlor er auch seinen Sitz in den Ausschüssen. Auch wollte er als fraktionsloser Abgeordneter in der vorderen Bankreihe des Bundestages sitzen und wie die Fraktionen einen Zuschuss aus dem Haushalt bekommen. Die Anträge wurden abgelehnt. Als er zu diesen Punkten die Aussprache im Bundestag begehrte, wurde ihm Redezeit durch das Parlament verweigert. Dagegen führte Wüppesahl vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren mit dem Bundestag („Fall Wüppesahl“). Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13. Juni 1989 – 2 BvE 1/88 – (BVerfGE 80, 188), dass die Verwehrung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht (aber ohne Stimmrecht) gegen das Recht des Abgeordneten aus Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG verstoßen würde. Alle anderen Anträge Wüppesahls wurden zurückgewiesen.

Wüppesahl war noch bis zum Ende der 11. Wahlperiode 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Bis 2001 war er Sprecher des Vereins BAG Kritischer Polizistinnen und Polizistinnen (Hamburger Signal) e.V.

Verhaftung und Verurteilung

Im Oktober 2004 wurde Wüppesahl wegen der Verabredung zu einem Raubmord verhaftet. Er führte auch hier eine Racheaktion der Hamburger Justiz gegen seine unbequeme Tätigkeiten an. Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft für diesen Vorwurf war ein ehemaliger Kollege Wüppesahls, der als verdeckter Ermittler zum Schein mit Wüppesahl zusammenarbeitete. Unter anderem besorgte dieser Ermittler die Waffe, mit der der Überfall durchgeführt werden sollte. [1]

Prozesseröffnung war am 4. März 2005. Das Landgericht Hamburg verurteilte Wüppesahl am 7. Juli 2005 wegen der Planung eines Verbrechens und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Urteil ist nach Zurückweisung der Revision mittlerweile rechtskräftig. Wüppesahl klagt zur Zeit mit seinem Anwalt Bernd Wagner vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen seine Verurteilung. Er sieht sich als Opfer und hält die Verurteilung für nicht rechtmäßig, da der Überfall von den Behörden durch den V-Mann inszeniert worden sei und die Waffe auch von dem ehemaligen Kollegen besorgt wurde. [1]

Im Mai 2007 wurde er in den offenen Vollzug verlegt.[2] Im Oktober 2007 ist er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe entlassen worden.[3]

Quellen

  1. a b Wüppesahl-Fall vor Euro-Gericht, taz, 29. Januar 2007
  2. Kurzer Weg in die Freiheit, Tagesspiegel, 30. Juni 2007
  3. Wüppesahl aus der Haft entlassen Hamburger Abenblatt.de vom 25. Oktober 2007

Weblinks


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