Bundestagsausschuss
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Ein Bundestagsausschuss ist eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Derzeit hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse mit jeweils 15 bis 42 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Jeder Ausschuss verfügt über einen Ausschuss-Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter bereitet die Sitzungen vor, beruft sie ein und leitet sie. Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört.
Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.
Die Ausschüsse können Sachverständige zu Anhörungen einladen. Vorladung und Vernehmung von Zeugen sowie das Veranlassen sonstiger Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist Privileg der Untersuchungsausschüsse.
Die ständigen Ausschüsse des
- 16. Bundestages seit 2005
- 15. Bundestages 2002-2005
- 14. Bundestages 1998-2002
- 13. Bundestages 1994-1998
- 12. Bundestages 1990-1994
- 11. Bundestages 1987–1990
- 10. Bundestages 1983–1987
- 9. Bundestages 1980–1983
[Bearbeiten] Unterausschüsse
Die Ausschüsse können wiederum Unterausschüsse einsetzen. So hat der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien in der 15. und 16. Wahlperiode einen Unterausschuss Neue Medien eingesetzt.
[Bearbeiten] Links
- Aufgaben der Ausschüsse
- Übersicht aller Ausschüsse
- Bebilderte Listen der Bundestagsausschüsse mit Kontaktdaten als pdf-Datei zum Herunterladen - kostenloses Angebot auf einer kommerziellen Webseite