Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
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Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung | |
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Gründung | 23. April 1994 |
Trägerschaft | staatlich |
Ort | Gotha (Sitz) - Fachbereiche Steuern, Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung / Meiningen - Fachbereich Polizei |
Bundesland | Thüringen |
Staat | Deutschland |
Rektor | Heinz Walz |
Website | www.vfhs-thueringen.de |
Im April 1994 wurde die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (Thüringer VFHs) durch Gesetz errichtet. Sie ist eine verwaltungsinterne, nicht rechtsfähige Einrichtung des Freistaates Thüringen, untersteht der Aufsicht des Innenministeriums und hat ihren Sitz in Gotha.
Aufgabe der Fachhochschule ist die Ausbildung von Beamten des gehobenen Dienstes. Ihr Studienangebot richtet sich daher ausschließlich an beamtenrechtliche Laufbahnbewerber für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und an Aufstiegsbeamte aus dem mittleren Dienst.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Abteilungen und Studienorte
Die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung besteht aus den drei Abteilungen:
- Fachbereich Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung (KSVA) in Gotha
- Fachbereich Steuern in Gotha
- Fachbereich Polizei in Meiningen
Mit Ausnahme des Fachbereichs Polizei, dessen Sitz in Meiningen ist, gehören die Fachhochschuleinrichtungen KSVA und Steuern zum Organisationsverbund des Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha (BZ Gotha).
[Bearbeiten] Rektor und Fachbereichsleiter
Rektor der Thüringer VFHS ist Dr. Heinz Walz. Er ist gleichzeitig der Leiter des Fachbereichs Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung (KSVA). Als Stellvertreter des Rektor fungiert mit Martin Kuntze der Direktor des BZ Gotha.
Leiter der als selbständig geltenden Fachbereichs Polizei ist Erich Weinelt.
[Bearbeiten] Organisation
Die Fachhochschule hat keine eine organschaftliche Verfassung mit einem Rektor und den Fachbereichsleitern sowie den Kollegialorganen Senat und Fachbereichsrat.
[Bearbeiten] Studium
Das Studium wird grundsätzlich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt. Nach bestandener Laufbahnprüfung und bei entsprechender Übernahme kann dieses Beamtenverhältnis auf Probe und ggf. anschließend auch auf Lebenszeit fortgesetzt werden. Die erfolgreichen Absolventen erhalten von der Fachhochschule aber unabhängig von dieser Übernahmeentscheidung einen akademischen Diplomgrad mit dem Zusatz „FH“. Außerdem beteiligt sich die Fachhochschule auch an den Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten des Freistaates sowie an speziellen Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
Die Ausbildung am Fachbereich Polizei besteht aus einem dreijährigen Studium. Das Studium umfasst fachwissenschaftliche und fachpraktische Studienzeiten. Die fachwissenschaftlichen Studienzeiten gliedern sich in Grundstudium 1 und 2, Hauptstudium und Abschlussstudium. Diese beinhalten vier Fachgruppen: Sozialwissenschaften, Führungswissenschaft, Einsatz- und Kriminalwissenschaften und Rechtswissenschaften. Die fachpraktische Studienzeiten sind das Grundpraktikum und das Führungspraktikum. Die Dauer dieses Studienabschnitts beträgt sechs Monate. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 1. Oktober des Jahres.
[Bearbeiten] Weblinks
Universitäten: Universität Erfurt | Technische Universität Ilmenau | Friedrich-Schiller-Universität Jena | Bauhaus-Universität Weimar
Fachhochschulen: Fachhochschule Erfurt | Fachhochschule Jena | Fachhochschule Nordhausen | Fachhochschule Schmalkalden | Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung | Fachhochschule für Forstwirtschaft | SRH Hochschule für Gesundheit Gera