Rundfunkurteil
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Das deutsche Rundfunkrecht wurde und wird stark von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinen Rundfunkurteilen geprägt. Die bis heute dreizehn Rundfunkurteile haben die Entwicklung der deutschen Rundfunklandschaft seit den Anfängen der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten bis zum heutigen dualen Rundfunksystem von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk begleitet und deren Rahmenbedingungen entscheidend konkretisiert.
Im Folgenden werden die dreizehn Rundfunk-Urteile mit ihren Fundstellen und wichtigsten Thesen aufgeführt. Eine ausführliche Darstellung der Urteile findet sich ggf. in den Artikeln zu den einzelnen Urteilen.
[Bearbeiten] Einzelne Rundfunkurteile
[Bearbeiten] 1. Rundfunk-Urteil: Deutschland-Fernsehen-GmbH
BVerfGE 12, 205–264 Deutschland-Fernsehen-GmbH (1961)
- Staatsfreiheit des Rundfunks
- Gesetzgebungskompetenz der Länder für Rundfunkveranstaltung (Art.30 GG)
- Zuständigkeit des Bundes allein für die Übertragungstechnik, nicht für die Inhalte (Art. 73 Nr. 7 GG)
[Bearbeiten] 2. Rundfunk-Urteil: Umsatzsteuer
BVerfGE 31, 314 Umsatzsteuer (1971)
- Rundfunkanstalten sind nicht „gewerblich oder beruflich“ im Sinne des Steuerrecht, denn sie erfüllen eine öffentliche Aufgabe und haben eine Funktion für das Staatsganze
- Rundfunk darf nicht dem „freien Spiel der Kräfte“ überlassen werden, sondern ist Sache der Allgemeinheit
[Bearbeiten] 3. Rundfunk-Urteil: FRAG
BVerfGE 57, 295 FRAG (1981)
- Zulässigkeit privaten Rundfunks
- Rundfunkfreiheit ist eine dienende Freiheit für die freie und umfassende Meinungsbildung
- Privatrundfunk nur auf gesetzlicher Grundlage, die die Meinungsvielfalt sichert; dabei bestehen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten als binnenplurales oder außenplurales (Markt-) Modell
[Bearbeiten] 4. Rundfunk-Urteil: Niedersachsen
BVerfGE 73, 118 Niedersachsen (1986)
- Duales Rundfunksystem: Privatfunk zulässig, solange Grundversorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert
[Bearbeiten] 5. Rundfunk-Urteil: Baden-Württemberg
BVerfGE 74, 297 Baden-Württemberg (1987)
- Grundversorgung heißt nicht Minimalversorgung
- Dynamischer Rundfunkbegriff: auch „rundfunkähnliche Kommunikationsdienste“ (online-Dienste) sind umfasst
[Bearbeiten] 6. Rundfunk-Urteil: WDR
BVerfGE 83, 238 WDR (1991)
- Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- Mischfinanzierung zulässig
- Dynamischer Grundversorgungsbegriff: aus der Funktion des Rundfunks nach Art.5 GG ergibt sich die Offenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots für neue Formen und Inhalte sowie für neue Dienste mittels neuer Technik und neuer Übertragungswege.
[Bearbeiten] 7. Rundfunk-Urteil: Hessen3
BVerfGE 87, 181 Hessen3 (1992)
- Finanzierungsgarantie ist Teil der Rundfunkfreiheit
- Werbeverbot für öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist zulässige Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit
[Bearbeiten] 8. Rundfunk-Urteil: Gebührenurteil
BVerfGE 90, 60 Gebührenurteil (1994)[1]
- Staatsfreiheit der Gebührenfestsetzung
- Neuregelung des KEF-Verfahrens erforderlich
[Bearbeiten] 9. Rundfunk-Urteil: EG-Fernsehrichtlinie
BVerfGE 92, 203 EG-Fernsehrichtlinie (1995)
- Kompetenz der EG
- EG-Fernsehrichtlinie
[Bearbeiten] 10. Rundfunk-Urteil: Kurzberichterstattung
BVerfGE 97, 228 Kurzberichterstattung (1998)
- Kurzberichterstattungsrecht für Fernsehsender zur Verhinderung von Informationsmonopolen bei Exklusivübertragungsrechten
[Bearbeiten] 11. Rundfunk-Urteil: Extra Radio Hof
BVerfGE 97, 298 Extra Radio Hof (1998)
- Grundrechtsfähigkeit privater Rundfunkveranstalter[2]
[Bearbeiten] 12. Rundfunk-Urteil: Gebührenurteil II
BVerfGE (2007)
- Länder dürfen nicht aus medienpolitischen Gründen von KEF-Gebührenempfehlung abweichen. Diese Möglichkeit steht ihnen nur offen, „wenn die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet [werden]“ oder die Höhe der Gebühren [„den Zahlern] den Informationszugang [versperrt]“[3]
[Bearbeiten] 13. Rundfunkurteil: Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern
BVerfGE (2008)
- Dem Gesetzgeber steht es frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Dagegen ist das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, keine zulässige gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit.[4]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Text des 9. Rundfunkurteils bei DFR
- ↑ http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19980220_1bvr066194.html Urteil des BVerfG, 1 BvR 661/94 vom 20.2.1998
- ↑ Urteil des BVerfG vom 11. September 2007 Az. 1 BvR 2270/05
- ↑ Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 12. März 2008, Az. 2 BvF 4/03
[Bearbeiten] Siehe auch
Rundfunkrecht | Rundfunkstaatsvertrag | Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag | Rundfunkgebührenstaatsvertrag | Rundfunkgebühr | Rundfunkfreiheit | Rundfunkurteile | Landesrundfunkgesetze
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