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Polen in Deutschland – Wikipedia

Polen in Deutschland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Es lässt nicht genau beziffern, wie viele Polen in Deutschland leben. Die Schätzungen liegen hier im Bereich zwischen 1.055.700 (Bevölkerung mit Migrationshintergrund - Mikrozensus 2005) bis zu zwei Millionen Personen (polnische Quellen) mit ganz oder teilweisem polnischen Migrationshintergrund. Die Anzahl der Personen mit ausschließlich polnischer Staatsbürgerschaft liegt bei 384.808 (2007), während die Anzahl der Menschen mit sowohl polnischer als auch deutscher Staatsbürgerschaft auf 1,2 Millionen beziffert wird. Die Polen in Deutschland leben insbesondere im Ruhrgebiet, in zahlreichen Ballungszentren, wie Hamburg, Berlin und München sowie seit dem EU-Beitritt vermehrt im deutsch-polnischen Grenzgebiet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

Seit den polnischen Teilungen 1772, 1793 und 1795 und der Einverleibung von Teilen des polnischen Territoriums in den preußischen Staat existierte eine zahlenmäßig starke polnische Minderheit in Deutschland, v. a. in den preußischen Provinzen Posen und Westpreußen. Ab der Mitte des 19. Jh. gab es aber auch, vor allem aus diesen Regionen, verstärkt polnische Zuwanderung ins Ruhrgebiet, sodass dort in machen Kreisen, wie zur Volkszählung 1900 besonders in Recklinghausen (13,8%) oder im Landkreis Gelsenkirchen (13,1%), der Anteil polnischer Bevölkerung beachtlich war,[1] sich aber schnell assimilierte.

Die Anerkennung als nationale Minderheit, die bereits im Deutschen Reich stattgefunden hatte, wurde erst am 7. September 1939, unmittelbar nach Beginn des Polenfeldzugs, durch ein Dekret der Nationalsozialisten widerrufen. Polnische Immobilien und Banken wurden am 3. Juni 1940 beschlagnahmt. Die Führung der polnischen Organisationen wie z. B. des Bundes der Polen in Deutschland (gegr. 1922) wurde ab 25. August 1939 verhaftet, Hunderte wurden in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald ermordet.

Mit der Verschiebung der deutsch-polnischen Grenze an die Oder-Neiße-Linie 1945 kamen alle deutschen Gebiete, in denen eine polnische, bzw. slawophone Minderheit seit alters her ansässig war, also in den preußischen Provinzen Oberschlesien, West- und Ostpreußen, zu Polen, so dass seitdem von einer polnischen Minderheit in Deutschland im international gebräuchlichen Sinne dieses Begriffes nicht mehr die Rede sein kann. Bei den innerhalb der jetzigen deutschen Grenzen ansässigen Bürgern polnischer Nationalität handelt es sich um Zuwanderer und Aussiedler, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben.

[Bearbeiten] Aktuelle Lage

[Bearbeiten] Zahlen

Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 wird offiziell festgestellt, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Bevölkerungsgruppe existiert, die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die polnischer Abstammung sind oder sich zur polnischen Sprache, Kultur und Tradition bekennen (Art. 20), umfasst. Es handelt sich hierbei mehrheitlich um Aussiedler aus Polen, die zusammen mit polnischen Einwanderern 1,3% (Mikrozensus 2005) bzw. etwa 2,5% (laut polnischen Quellen) der deutschen Bevölkerung ausmachen. Die Angabe einer tatsächlichen Anzahl wird durch die Tatsache erschwert, dass ein Großteil der Aussiedler zwar in Polen geboren wurde, aber aufgrund seiner Deutschstämmigkeit in die Bundesrepublik kam. Diese Personen gelten als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Da statistische Angaben über das tatsächliche Zugehörigkeitsgefühl dieser Personengruppe zur deutschen oder polnischen Nation fehlen, ist es umstritten, inwieweit Aussiedler der ethnischen Gruppe der Polen in Deutschland zugeordnet werden können. Die Anzahl dauerhaft in Deutschland lebender Personen mit ausschließlich polnischer Staatsangehörigkeit liegt bei 384.808 (2007), was etwa 0,47% der Bevölkerung enstpricht.

[Bearbeiten] Rechtlicher Status

Die offizielle (Wieder-)Anerkennung einer „polnischen Minderheit“ in Deutschland durch die Bundesregierung steht nicht auf der Tagesordnung. Auch wenn sich im Artikel 20 des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 beide Vertragsparteien verpflichten, die Rechte der in ihren Staatsgebieten ansässigen Personen der jeweils anderen Nationalität zu respektieren, können den Polen in Deutschland – einer jüngst zugewanderten Gruppe – nach Ansicht der Bundesregierung nicht dieselben Rechte wie der deutschen Minderheit in Polen – einer autochthonen, anerkannten Nationalen Minderheit – zugestanden werden. Die Polen in Deutschland werden somit wie andere Zuwanderergruppen, beispielsweise die der Türken oder der Russen, behandelt.

In diesem Zusammenhang zeigte sich 2007 die damalige polnische Außenministerin Anna Fotyga in einem Interview der FAZ besorgt, ihre „Landsleute“, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, seien einem Assimilationsdruck von deutscher Seite schutzlos ausgeliefert und drängte auf eine baldige Anerkennung, wie sie die deutsche Minderheit in Polen bekommen hat.

[Bearbeiten] Vereine und Organisationen

In der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg existierte der Verband der nationalen Minderheiten in Deutschland.

Es gibt zur Zeit keine Dachorganisation, die alle in Deutschland lebenden Polen vertritt. Vielmehr existieren viele kleine Vereine und lokale Gruppen, in denen bei regelmäßigen Treffen die polnische Kultur gepflegt wird.

Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang der Polnischen Katholischen Mission zu, die neben ihrer seelsorgerischen Tätigkeit auch Unterricht in polnischer Sprache für Kinder polnischer Migranten anbietet.

Zu den wichtigsten auf Bundesebene tätigen Vereinen zählen der Bund der Polen in Deutschland und der Polnische Kongress in Deutschland.

[Bearbeiten] Siehe auch

Migrationshintergrund

[Bearbeiten] Verweise

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Artikel

[Bearbeiten] Gruppen / Organisationen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vgl. verwaltungsgeschichte.de; abger. am 17. Mai 2008
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