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Oury Jalloh – Wikipedia

Oury Jalloh

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Oury Jalloh (* 2. Juni 1968 [1]; † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein Asylbewerber aus Sierra Leone, der während eines Brandes in einer Zelle des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt ums Leben kam. Die späteren Ermittlungen ergaben, dass der Afrikaner die laut Herstellerangaben schwer entflammbare Matratze seiner Zelle selbst angezündet haben soll. Jalloh soll zu diesem Zeitpunkt jedoch gefesselt gewesen sein. Die genauen Umstände seines Todes werden zurzeit gerichtlich aufgeklärt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Oury Jalloh stammte aus Sierra Leone, sein in Deutschland gestellter Asylantrag war abgelehnt worden. Er unterstützte seine dort lebenden Eltern. In Deutschland hatte er mit einer Deutschen ein gemeinsames Kind, das die Mutter gegen den Willen Jallohs[2] zur Adoption freigab[1].

Bei seinem Tod war er seit vier Jahren in Deutschland.

Die ARD-Dokumentation Tod in der Zelle - Warum starb Oury Jalloh? zeigt seinen in Afrika befindlichen Grabstein, auf dem das Geburtsjahr Jallohs mit 1968 angegeben wird. Der Kommentator berichtet nach einem Gespräch mit Jallohs Eltern, dass dieser in Deutschland gegenüber den Behörden ein unzutreffendes Geburtsjahr (1983) angegeben habe, um bei einem Asylverfahren bessere Chancen auf einen dauerhaften Bleibestatus zu erlangen.

[Bearbeiten] Polizeiliche Darstellung

Laut Polizeiangaben wurde Jalloh in betrunkenem Zustand im Rahmen einer Personenkontrolle in Gewahrsam genommen, nachdem er mehrere Frauen belästigt hatte. Die Frauen hatten die Polizei gerufen, nachdem Jalloh sie betrunken um ein Mobiltelefon gebeten hatte, weil sein eigenes nicht funktionierte[2]. Gegen die Festnahme habe er Widerstand geleistet. Der Gefesselte verbrachte zweieinhalb Stunden in einer Zelle unter Kontrolle der Beamten. Die letzte Überprüfung der gefliesten Zelle sei etwa zehn Minuten vor Ausbruch des Feuers erfolgt. Danach sei es dem gefesselten Asylbewerber gelungen, aus seiner Tasche ein Feuerzeug zu fischen und seine Kleidung zu entzünden. Nachdem die Matratze in Flammen aufgegegangen war, verstarb der Gefangene an einem Hitzeschock. Über eine Sprechanlage konnte der Dienstgruppenleiter im ersten Stock die Zelle im Kellergeschoss abhören. Wegen eines Telefonats stellte der Beamte die Anlage zwischenzeitlich leise. Später hörten er und eine Kollegin „plätschernde Geräusche“, während gleichzeitig der Rauchmelder Alarm auslöste. Der Dienstgruppenleiter schaltete den Feueralarm vollständig ab, weil die Rauchmelder schon mehrfach falsch angeschlagen hätten. Als später der Lüftungsschalter anschlug und das „Plätschern“ lauter wurde, machte er sich auf den Weg zur Zelle. Wegen der Rauchentwicklung gelang es nicht, den an den Zellenboden gefesselten Gefangenen zu retten.

[Bearbeiten] Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

Einen Monat nach dem Vorfall wurde der Tod von Jalloh in der Öffentlichkeit bekannt. Am 6. Mai 2005 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung, da der Tod des Asylbewerbers bei zügigerem Eingreifen vermeidbar gewesen wäre. Die für die Untersuchung des Inhaftierten zuständigen Polizisten sagten zunächst aus, die Taschen des Gefangenen gründlich durchsucht zu haben und lediglich Taschentücher gefunden zu haben. Der schon mehrfach wegen Drogendelikten aufgefallene Jalloh habe sich mehrfach zur Wehr gesetzt und dabei mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. Mit 2,98 Promille Alkohol, Cannabis und Kokain im Blut sei er zunehmend aggressiv geworden.

Gegen den Dienststellenleiter läuft als Hauptangeklagten seit dem 6. Mai 2005 ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil dieser den Feueralarm mehrfach abgeschaltet habe, obwohl durch die Sprechanlage Schreie von Jalloh zu vernehmen gewesen seien. Laut innenpolitischem Sprecher der PDS-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Matthias Gärtner sei die Brandmeldeanlage nach den Angaben einer Polizistin, die sich zum Tatzeitpunkt im Zimmer des Dienstgruppenleiters befunden habe, am 14. September 2004 repariert worden und seitdem fehlerfrei gelaufen. Die Polizistin widerrief diese Aussage jedoch später.

Feuerwehrleute bezeugten, die Leiche in ausgestrecktem Zustand gefunden zu haben. Erst danach erwähnte die Polizeidirektion Dessau dem Innenausschuss des Landtages gegenüber, dass der Gefangene an Händen und Füßen in der Schlichtzelle fixiert worden sei. Die polizeilichen Vorschriften erlauben eine solche Fixierung nur bei möglicher Selbstgefährdung des Inhaftierten. Die gängige Fixierung durch erzwungene Zwangslage der Flüchtlinge in Schlichtzellen stufte der Anti-Folter-Ausschuss des Europarates (CPT) schon am 6. Juli 2001 und im Frühjahr 2003 als Folter ein. [3] Im Prozess sagte der behandelnde Bereitschaftsarzt aus, dass er empfohlen haben, Jalloh zu fixieren, da dieser jede Gelegenheit genutzt habe, mit dem Kopf zu stoßen und sich zu verletzen [4].

Die Obduktion ergab, dass der Gefangene in der auf über 350 Grad Celsius erhitzten Zelle an einem Hitzeschock gestorben war. In der Zelle fand das Landeskriminalamt Magdeburg später ein wenig versehrtes Feuerzeug, welches auf einer ersten Tatort-Aservatenliste gefehlt hatte[2]. Mit der Begründung mangelnder Indizien für die vorsätzliche Tat eines Dritten geht die Staatsanwaltschaft Dessau davon aus, dass der Afrikaner die Matratze selbst angezündet habe. Laut dem Innenministerium von Sachsen-Anhalt hatte die Matratze einen nach Herstellerangaben schwer entflammbaren Bezug aus Kunstleder, „jedoch könne eine Beschädigung des Überzuges nicht ausgeschlossen“ werden. Eine solche Beschädigung kann laut Staatsanwalt Folker Bittmann die Matratze leichter entflammbar machen. Die Putzfrau des Reviers erinnerte sich an keine Vorschäden am Kunstleder und die Brandgutachten gehen nicht davon aus, Jallohs brennende Kleidung hätten die Matte entflammen können.

Die von der Rechtsanwältin der Nebenklage beantragte Röntgenuntersuchung lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Nach Rücksprache mit dem Rechtsmedizinischen Institut bestand kein Anlass für weitere Untersuchungen. Die Vernehmungsprotokolle verzeichnen jedoch „Handgreiflichkeiten“ zwischen Polizei und Gefangenem und die Mitteldeutsche Zeitung berichtete über gebrochene Handgelenke. Unklar ist auch nach Aussagen der Anwältin die Herkunft des Feuerzeugs. Die Asservatenliste vom 10. Januar führt das Utensil nicht auf, sondern erst die Liste vom 11. Januar. Mehrere Initiativen finanzierten eine zweite Obduktion, so dass die für den 29. März geplante Freigabe des Leichnams ausgesetzt wurde.

Der gerichtsmedizinische Befund aus Frankfurt am Main ergab bei dieser zweiten Obduktion[2] einen Bruch des Nasenbeins, zerstörte Trommelfelle und Einbrüche an den Siebbeinplatten der Nase. Zum Zeitpunkt dieser Obduktion war jedoch aufgrund der Brandschäden sowie möglicherweise nachträglichen Artefakte durch die erste Untersuchung keine Aussage zum genauen Todeszeitpunkt oder einer eventuellen Schädigung innerer Organe mehr möglich.

Nach Veröffentlichung der Ergebnisse in den Medien behaupteten Innenministerium und Generalstaatsanwaltschaft, die Unterlagen nicht zu kennen. Die Naumburger Behörde wies am 6. Juni 2005 auch ausdrücklich darauf hin, es sei „ungesetzlich, wesentliche Teile der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke eines Strafverfahrens ihrem Wortlaut nach zu veröffentlichen, bevor sie in der Gerichtsverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist“. Im Oktober 2005 verwies das Landgericht Dessau das Verfahren zurück an die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Forderung nach weiteren Ermittlungen. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg (Saale) hatte am 6. Juni 2005 das Landgericht zur weiteren Entscheidung angerufen.

Eine Polizistin, welche bislang als wichtige Zeugin aufgetreten war, zog inzwischen ohne weitere Begründung ihre eigene Aussage zurück. Schon im Oktober 2002 verstarb in Dessau unter demselben Dienstgruppenleiter ein Gefangener im Polizeigewahrsam. Laut Polizeibericht erlag der Häftling inneren Verletzungen, welche er schon vor der Festnahme erlitten hatte. Die Umstände blieben zum größten Teil ungeklärt. Der Dienstgruppenleiter wurde nach dem zweiten Todesfall zunächst nach Wittenberg versetzt und dann vom Dienst suspendiert. Auch die beiden anderen Angeklagten wurden vorläufig in andere Dienststellen versetzt.

[Bearbeiten] Prozess

Am 27. März 2007 begann vor dem Landgericht Dessau der Prozess um den Tod von Jalloh. Der zuständige Dienstgruppenleiter muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, der mitangeklagte Kollege wegen fahrlässiger Tötung. [5][6] Der Vorsitzende Richter hatte ursprünglich den Prozess auf sechs Prozesstage terminiert, inzwischen sind 50 Prozesstage festgelegt[2].

Nach der Darstellung der Staatsanwaltschaft „soll es Jalloh selbst trotz der Fesseln gelungen sein, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu holen, ein Loch in die kunstlederne Matratze zu bohren und den darin befindlichen Schaumstoff zu entzünden. Gleichwohl trügen der durchsuchende Polizeibeamte und der Dienstgruppenleiter Mitschuld am Tod des Asylbewerbers. Der durchsuchende Beamte habe bei der Durchsuchung Jallohs dessen Feuerzeug übersehen. Der Dienstgruppenleiter soll den mehrfach ausgelösten Feueralarm minutenlang ignoriert haben. Bei einer sofortigen Reaktion, so die Anklageschrift, ›hätte er Ouri Jalloh das Leben retten können.‹“ [6]

Seitens der Nebenkläger, Jallohs Eltern und deren Anwälte, wird dieser Darstellung widersprochen und als „reine Hypothese“ bezeichnet: Es seien auch „gänzlich andere Geschehensabläufe denkbar“. Er hoffe, das Gericht werde die „Kette von Unwahrscheinlichkeiten“ genau beleuchten. [6]

[Bearbeiten] Falschaussagen behindern den Prozess

Am 24. Mai stellt der Vorsitzende Richter fest, dass seitens der beteiligten Polizisten vier unterschiedliche Aussagen gemacht worden seien und mindestens einer der Polizisten lügen müsse. Er werde bis August 2007 verhandeln, notfalls aber auch so lange, bis dies geklärt sei. Bei der Aussage gehe es um den Ablauf der Ereignisse, der erkennen lasse, wer sich wann wo aufgehalten habe. Die Aussage sei deshalb so wichtig, weil nur so geklärt werden könne, ob die Beamten Jalloh rechtzeitig geholfen hätten. [7]

[Bearbeiten] Nebenklage wirft Angeklagtem rassistische Einstellung vor

Nach Berichten des Spiegel wurde von Seiten der Nebenklage der Vorwurf erhoben, dass der angeklagte Dienstgruppenleiter sich gegenüber Jalloh rassistisch verhalten habe. Als Beleg wurde ein Telefonmitschnitt zwischen dem Dienstgruppenleiter S. und einem Mediziner vorgelesen. Dort fragte der Angeklagte den Arzt: „Piekste mal 'nen Schwarzafrikaner?“. Auf die Antwort des Arztes „Ach du Scheiße, da find' ich nie 'ne Vene“ fordert der Beamte laut Protokoll des Mitschnitts den Arzt auf, eine „Spezialkanüle“ zu verwenden. Der Verteidiger des Angeklagten, Attila Teuchtler, bestritt hingegen eine fremdenfeindliche Einstellung des Angeklagten: „Das ist völlig weltfremd. Herr S. ist weder Rassist noch ausländerfeindlich.“ [8]

[Bearbeiten] Internationale Prozessbeobachtung

Zu dem Prozess bildete sich eine internationale Delegation, die den Prozess beobachtet und ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellt.[9] Sie setzt sich aus Rechtsanwälten, Menschenrechtsaktivisten und von Rassismus Betroffenen aus Frankreich, Großbritannien, Südafrika und Deutschland zusammen. Dazu zählen die Pariser Rechtsanwältin und Autorin des Buches „Weiße Barbarei“, Rosa Amelia Plumelle-Uribe, der südafrikanische Rechtsanwalt und Gründer der National Association of Democratic Lawyers und der Law Society of South Africa, Silas Nkanunu, Suresh Grover von der antirassistischen Monitoring Group aus London, der Mitbegründer des Komitees für Grundrechte und Demokratie Wolf-Dieter Narr sowie Yonas Endrias, der die Internationale Liga für Menschenrechte bei der Prozessbeobachtung vertritt. Auch Mariama Djombo Diallo, die Mutter Oury Jallohs, reiste aus Guinea an und besucht als Nebenklägerin den Prozess.[10]

[Bearbeiten] Reaktionen

Demonstration am 1. April 2006 in Dessau
Demonstration am 1. April 2006 in Dessau
  • Zwei Wochen nach Oury Jallohs Tod (22. Januar) organisierte die Initiative Oury Jalloh eine Demonstration in Dessau und forderte eine schnelle Aufklärung.
  • Acht Wochen nach dem Todesfall, am 3. März 2005, bedauerte der Landtag Sachsen-Anhalt den Vorfall.
  • Am 26. März 2005 fand eine Trauerkundgebung statt.
  • Am 5. August 2005 fand eine Anhörung zum Fall in Dessau mit den Anwälten der Nebenklage statt.
  • Am 4. Januar 2006 wurde die Dokumentation „Tod in der Zelle - Warum starb Oury Jalloh“ von Marcel Kolvenbach und Pagonis Pagonakis in der ARD ausgestrahlt.
  • Am 7. Januar 2006 fand in Dessau zum einjährigen Todestag von Oury Jalloh eine Mahnwache unter dem Motto »Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung!« statt.
  • Am 1. April 2006 fand in Dessau unter dem Motto „Break the silence - Gegen rassistische Staatsgewalt, Vertuschung und Straflosigkeit“ eine Demonstration statt, an der sich ca. 1000 Menschen beteiligten.
  • Am 20. Dezember 2006 kam es bei Dessau und in Wolfen zu zwei Anschlägen, zu denen sich laut Bundesanwaltschaft die linksextremistische militante gruppe (mg) bekannte: Das Haus eines leitenden Polizeibeamten aus dem Polizeirevier, in dem Jalloh starb, wurde mit Farbe beschmiert und die Garage eines Arztes, der Jalloh untersucht haben soll, wurde in Brand gesetzt.[11][12]

[Bearbeiten] Reaktion der NPD

Unter der Überschrift „Ein Afrikaner zündet sich an und schuld ist mal wieder die Polizei“, erschien am 2. April 2005 auf einer NPD-Webseite ein Artikel über den verbrannten Asylbewerber. Oury Jalloh wurde von der NPD als „Missetäter“ bezeichnet, „beköstigt und alimentiert vom deutschen Volk, dazu freie medizinische Versorgung und allerlei sonstige soziale Vergünstigungen“. Der Tod des Asylbewerbers wurde wie folgt beschrieben: „Kein Mensch konnte damit rechnen, dass der Herr Asylant mittels des am Körper versteckten Feuerzeuges binnen weniger Minuten die Matratze auf 350 Grad Celsius erhitzt. Und das sind schließlich Temperaturen, die selbst für einen an Hitze gewohnten Westafrikaner eindeutig zu viel sind.“ Der für die Veröffentlichung des Artikels verantwortliche Jens B., Mitglied des NPD-Kreisverbandes Magdeburg, wurde wegen ebendieser Äußerungen am 18. Mai 2006 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit übler Nachrede vom Amtsgerichts in Oschersleben zu einer Geldstrafe verurteilt. [13]

[Bearbeiten] Film

  • Marcel Kolvenbach und Pagonis Pagonakis: „Tod in der Zelle - Warum starb Oury Jalloh?“ (2006)

Der Film erhielt den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis 2006

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. a b Wie starb Oury Jalloh?. In: Der Tagesspiegel vom 30. Juli 2007
  2. a b c d e Che's Warlog, 7. Januar 2008: Ist Sachsen-Anhalt ein Schurkenstaat?
  3. Report der CPT 2006 (PDF)
  4. Neurologe entlastet angeklagte Polizisten. In: Spiegel Online vom 8. Mai 2007
  5. Prozeß wegen fahrlässiger Tötung. In: Junge Welt vom 24. März 2007
  6. a b c Verbrannt in einer Zelle. Prozess gegen Polizisten. In: Frankfurter Rundschau vom 27. März 2007
  7. Richter wirft Polizist Falschaussage vor. In: MDR Nachrichten vom 24. Mai 2007
  8. "Piekste mal 'nen Schwarzafrikaner?". In: Spiegel Online vom 27. März 2007
  9. Pressemitteilung: Zwischenberichte der internationalen „Prozessbeobachter_innen“
  10. Pressekonferenz der internationalen „Prozessbeobachter_innen“ vom 19. März 2007
  11. Bundesanwalt ermittelt gegen „Militante Gruppe“. In: Volksstimme vom 29. Dezember 2006
  12. Feuertod ruft linke Radikale auf den Plan. In: Mitteldeutsche Zeitung vom 28. Dezember 2006
  13. Hetze nach Feuertod in der Polizeizelle. In: Berliner Zeitung vom 19. Mai 2006 (siehe: Press Release: NPD on Trial in Oury Jalloh’s Case. The Voice Refugee Forum)
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