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Diskussion:Oury Jalloh – Wikipedia

Diskussion:Oury Jalloh

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geburtsjahr

Das Geburtsjahr wird laut Grabinschrift mit 1968 angegeben. Jalloh hatte seiner Zeit gegenüber den deutschen Behörden vorgegeben 1983 geboren zu sein. Quelle ist der im Artikel genannte Dokumentarfilm "Tod in der Zelle - Warum starb Oury Jalloh" (Ausstrahlung 14.05.2007 im WDR).


[Bearbeiten] Herkunftsland?

Kommt Oury Jalloh jetzt eigentlich aus Sierra Leone oder aus Guinea? In der Presse war beides zu lesen. Seine Mutter kam wohl aus Guinea nach Deutschland zum Prozeß. Hat er vielleicht im Asylantrag falsche Angaben gemacht um nicht sofort abgeschoben zu werden? --145.253.238.10 15:45, 29. Mär. 2007 (CEST) Er kommt aus Guinea, von dort ist seine Familie vor dem Diktator Sekou Toure nach Sierra Leone geflohen, bis dort der Bürgerkrieg begann, daraufhin musste die Familie erneut fliehen, zurück nach Guinea.


Oury Jalloh hinterläßt eine Tochter und eine Familie in Sierra Leone. Für diese Angehörigen ist es wichtig, irgendwann zu wissen, was da genau geschehen ist hinsichtlich der Verletzungen und der Brandursache. -- Simplicius 18:24, 21. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] Anklage erhoben

[1] [2] [3] --THausherr Diskussion Bewertungen 07:37, 3. Jan. 2007 (CET)

Zweite Anklage erhoben: [4][5][6] --THausherr Diskussion Bewertungen 17:35, 1. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Einordnung

[7]. @ Thorbjoern. Zeitgeschichtlich ist eine Einordnung wichtig, sie sollte Einblick in die allg. und zeitspezifischen Bedingungen, den Wandel und den derzeitigen Stand geben. Du kannst gerne mitarbeiten. -- andrax 11:28, 11. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] POV

Sätze wie Ob der "Fall Oury Jalloh" eine Ausnahme im polizeilichen Vollzug darstellt oder zum Alltag und Normalfall zählt, wurde noch nicht untersucht. sind reinster POV, und generelle Denunzierung der Polizei. Es ist durch nichts belegt. Da kann man auch fragen, ob es Alltag ist, wenn sich jemand wie Präsident Bush an einem Bombon (das war eine Brezel) fast tödlich verschluckt. Bitte auch die restlichen POV-Ansichten, und Ergänzungen welche mit dem Lemma selber nichts zu tun haben löschen. Es geht um einen schrecklichen Einzelfall, der nicht dazu missbraucht werden sollte die üblichen generalisierenden Modelle alltäglicher Rasissmus, Deutschland als Polizeistaat, und andere Verschwörungstheorien zu fahren. Fakt ist, wer sich als Asylbewerber in Deutschland anständig benimmt, dem passiert soetwas nicht.

Hier wird dem Leser ziemlich unverblümt der angeblich ernsthafte Verdacht suggeriert, dass es Alltag und Normalfall sei. Wer das schreibt, muss es auch belegen. Also in etwas so: Von 3152 in solchen Fällen festgesetzten Deutschen kamen 9 um = circa 0,3 %. Von 1070 inhaftierten Nicht-Deutschen kamen 30 um = circa 3 %.

Die Zitate sind alle unbelegt. Was hat dieser allgemeine Exkurs zur NPD Die Website des NPD-Kreisverbandes-Magdeburg war schon 2002 dem Staatsschutz wegen der Mobilisierung für ... eigentlich mit diesem Fall zu tun ? Genau besehen nichts. Es will auch niemand hier näheres zu deren ihrer Webpräsenz erfahren. Man kann nicht im Artikel Sachen bringen, die nur über drei Ecken irgendwie mit dem Lemma zu tun haben. Es extra zu erwähnen, dass in Deutschland Folter verboten ist, ist nun wirklich überflüssig. Marxistische Zeitungen und Laberforen als Quellen wirken nebenbei bemerkt auch nicht sehr vertrauenerweckend.

84.56.147.171 11:21, 27. Mär. 2007 (CEST)

Ja. Wir sind alle Verschwörungstheoretiker! --Hubertl 11:22, 27. Mär. 2007 (CEST)

Zu dem unglaublichen Satz:....Fakt ist, wer sich als Asylbewerber in Deutschland anständig benimmt, dem passiert soetwas nicht.... zwei Anmerkungen: 1. Die Polizei wurde um acht Uhr früh von einer Frau von der Stadtreinigung gerufen. Ein fremder Mann nervte sie auf der Straße. Die Frau hat Reportern später erzählt, der Mann habe sie nicht sexuell "belästigt", wie die Polizei suggerierte, sondern endlos geredet und ihr Handy ausleihen wollen. Sie hat keine Anzeige erstattet.....

2. Es wurden Schreie aus der Zelle ignoriert, die den Dienstgruppenleiter Andreas S. am Telefonieren hinderten. Er hat den Rauchmelder ausgeschaltet etc... Hätte sich, so die Staatsanwaltschaft, Andreas S., sofort gekümmert, wäre Oury Jalloh am Leben....

[Bearbeiten] Prozess/Gössner

Es ist nicht zutreffend, dass Rolf Gössner davon gesprochen hätte, dass es sich hier um einen Mord aus rassistischen Motiven handle. Die Frankfurter Rundschau hat ihn hier falsch wiedergegeben. Sie schrieb: "Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, ging noch weiter: Manches spräche für "Mord aus rassistischen Motiven"." Inzwischen hat die FR eine Gegendarstellung gedruckt. Das originale Zitat von Rolf Gössner in der Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte las sich jedoch so: "War es Selbsttötung, die durch rechtzeitiges Reagieren hätte verhindert werden können, war es unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder gar Mord aus rassistischer Motivation, für die manche gewisse Anzeichen sehen?"

Benutzer:flexid

[Bearbeiten] Monitor/Mikich

  • Sonia Mikich: "Ich will jetzt nicht von Ausländerfeindlichkeit oder Rassismus reden, das sind viel zu abgegriffene Vokabeln. Vielleicht ist es ja nur die Herzlosigkeit, die berührt. Die Tatsache, dass sich nur die Freunde für den Tod des Asylbewerbers noch interessieren."

"Gewisse Anzeichen" für Mord kann man nicht leugnen, in der Tat.

Austerlitz -- 88.72.24.199 14:00, 5. Apr. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Unzulässige Namensnennung, Straffung des Artikels, Fehler

Die Namen der Angeklagten dürfen nicht genannt werden. Das absichtliche Nennen der vollen Namen hat nichts mit objektiver Berichterstattung zu tun und ist zudem verboten.

An allgemeine (Presse-) Grundsätze muß sich auch Wikipedia halten. Ob der Vertreter der Nebenklage genannt werden will oder nicht, kann ich nicht beurteilen, die Nennung der Namen der Polizisten jedenfalls ist verboten. Dabei geht es nämlich nicht um objektive Berichterstattung, sondern um das Ketzern und Brandmarken der Polizisten.

Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung und das Recht auf Informationsfreiheit tritt hier hinter das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten zurück.

Weiterhin strotzte der Artikel vor Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Auch ergaben manche Sätze keinen Sinn. Insgesamt bedarf der Artikel erheblicher Straffung, die Absätze enthalten zuviel unerhebliche Informationen, die den eigentlichen Fall nicht berühren und, wie oben schon erwähnt, POV.

--HANZ1.1 18:51, 15. Apr. 2007 (CEST)

der gesamte artikel ist eher tendenz-journalismus als dass er lexikalischen ansprüchen genügt. es ist absolut wünschenswert, dass er überarbeitet und auf eine darstellung der fakten reduziert wird -- ggw werden durchgängig werturteile und subjektive einschätzungen artikuliert, die sich aus dem sachverhalt nicht belegen lassen.

[Bearbeiten] Weblinks

Link [8] der über Protestaktionen und zum Prozess informiert und viele Materialien zu Oury Jalloh enthält, bietet also laut Benutzer:Thorbjoern keine Informationen zum Lemma Oury Jalloh, ja? Bitte schaut euch die Link mal persönlich an! Stehen diese Informationen wirklich bereits im Artikel?--PeterSchwertner 10:03, 16. Mai 2007 (CEST)

Ich habe lediglich WP:WEB zitiert. Danach gilt außerdem: Informationen gehören grundsätzlich in den jeweiligen Artikel. Thorbjoern 10:59, 16. Mai 2007 (CEST)
Die Seite ist absolut informativ und empfehlenswert. Allein die Mediendossiers sind schon ausgesprochen nützlich. Wenn noch immer keine inhaltliche Begründung folgt, stelle ich den Link wieder rein. -- andrax 15:35, 23. Jan. 2008 (CET)
Ich finde zumindest auch die Pressesammlung hilfreich. Sie deckt einen Bereich ab, den die Wikipedia nicht abdecken will und kann und dennoch ist es für den Leser sicher interessant zu diesem Fall noch ein bisschen in Medien von MDR, Spiegel, Mitteldeutscher Zeitung bis hin zur jungen welt zu lesen. Eine Pressesammlung veranschaulicht auch unterschiedliche Sichtweisen/Meinungen immer besser, als die Wikipedia es tut (tun sollte). --Michael S. °_° 18:07, 23. Jan. 2008 (CET)

[Bearbeiten] wie bei prozessen mit rassismus-zusammenhang üblich

....blabla . das ist eine spekulation und das gehört im moment nicht hierher. wenn ein zusammenhang mit rassismus gerichtlich festgestellt ist, selbstverständlich. gruss 3ecken1elfer 22:36, 29. Mai 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Einige Unklarheiten

Ich habe den Artikel nun mal im Ganzen gelesen, dabei sind mir ein paar kleinere Sachen aufgefallen:

  • Die gängige Fixierung durch erzwungene Zwangslage der Flüchtlinge in Schlichtzellen stufte der Anti-Folter-Ausschuss [...] - Wofür steht hier das Wort Flüchtlinge? Sagt man das im Polizeijargon so? Ich finde es etwas irreführend, da das irgendwie suggeriert es bestehe Fluchtgefahr aus dem Gefängnis, dabei geht es doch darum, dass sich der Insasse keine Verletzungen zufügt.
  • Dann ist immermal von einer Nebenklage die Rede, wer sitzt alles in dieser Nebenklage? Das wäre IMHO hilfreich, das mit zu erwähnen.
  • Warum wird der Name des Verteidigers des Angeklagten genannt (Attila Teuchtler), sonst tauchen aber keine Namen von beteiligen Personen auf?
  • Am 1. April 2006 fand in Dessau unter dem Motto „Break the silence - Gegen rassistische Staatsgewalt, Vertuschung und Straflosigkeit“ eine Demonstration statt, an der sich ca. 1000 Menschen beteiligten, allerdings sehr wenige Dessauer. - Dass daran wenige Dessauer teilnahmen ist zwar eine nahe liegende Vermutung, allerdings sollte dies durch einen Einzelnachweis aus seriöser Quelle belegt werden.

Vielleicht möchte ja jemand diese Hinweise in den Artikel einarbeiten. Grüße --Michael S. °_° 18:58, 23. Jan. 2008 (CET)

  • Flüchtling: Jalloh ist "Flüchtling aus dem westafrikanischen Sierra Leone" (taz) Weiter oben im Artikel steht "Asylbewerber", ist ein amtlicher und aus antirassistischen Erwägungen, ein umstrittener Begriff. Du fragst nach dem Sinn, der ist umstritten. Die Anti-Folter Kommission der EU fort eine Überwachung solcher Maßnahmen, ein Bemater sollte zu gegen sein und ein Arzt soll so eine Maßnahme überprüfen. Das geschah in Dessau offensichtlich nicht.
  • Nebenklage: Ja, sinnvoll
  • Name des Verteidigers – Der Spiegel benennt ihn [9]. Auch die anderen Verteidiger werden benannt.
  • Die Nebenkläger: das sind die Eltern [10]. Verteidiger: Regina Götz und Ulrich von Klinggräf
  • Anteilnahme der Dessauer. Hier wäre ein Hinweis auf einem entsp. Pressebericht sinnvoll. Ich habe es mal rausgenommen.

Grüße, -- andrax 20:30, 23. Jan. 2008 (CET)

@ Flüchtling: macht man das nun nur bei Asylbewerbern, die unter Drogeneinfluss stehen bzw. aggressiv gegen sich oder andere sind oder bei allen - gleich welcher Herkunft - die unter Drogeneinfluss und/oder aggressiv sind? In ersterem Fall fände ich den Begriff "Asylbewerber" inhaltlich klarer, in letzterem Fall den Begriff "Inhaftierten" o.ä.. Flüchtling klingt in dieser Position wirklich etwas verwirrend, nach dem Motto man bindet jemanden fest, damit er nicht wegrennt/flüchtet. Die Eltern als Nebenkläger schreib ich mal noch mit rein, die Namen der Anwälte finde ich aber eigentlich eher irrelevant, wenn es keine für sich relevanten "prominenten" Anwälte sind. Die tun da ja da bloß ihren Job - insofern nichts enzyklopädisch bedeutsames. Grüße --Michael S. °_° 20:53, 23. Jan. 2008 (CET)
Das CPT bewertet die "Fixierung" nicht nur speziell bei Flüchtlingen. So wie der Satz dort vor Monaten verfasst wurde, macht er Sinn, weil er auf die öffentliche Diskussion über die "Fixierung" von Flüchtlingen - insb. in der Abschiebehaft - weiterverweist. Aber ganz glücklich bin ich mit dem Satz so nicht. Wichtig ist jedoch: a) Oury Jalloh wurde mit der speziellen Maßnahme "Fixierung" konfrontiert b) Die Anti-Folterkommission kritisiert die Praxis der "Fixierung" c) die Auflagen der Antifolterkommission wurden nicht beachtet (deshalb noch mals ein ref: auf den report der cpt 2006, ist aber nicht weiter ausformuliert) d) die "Fixierung" von Flüchtlingen steht besonders in der Diskussion der Öffentlichkeit e) Hier gibt es eine Überscheidung: Oury Jalloh wird 1. wegen seiner emotionalen Situation (Verzweiflung, Unterstützungsbedrüftig, alkoholisiert ...) "fixiert" und 2. spielt die Wahrnehmung der Beamten von Oury Jalloh in dem Prozess und in der Presse eine tragende Rolle, in ihrer Wahrnehmung spiegelt sich die Position Jallohs als Flüchtling eine besondere Bedeutung - entsprechend ist der Hinweis auf die Erkenntnisse der der EU-Anti-Folter-Kommission richtig. Mein Fazit daraus: So wie es da steht ist es schon okay. Dem/Der LeserIn wird dabei nicht die weitere Lektüre ersparrt (CPT etc.), aber das ist ja auch vor dem Hintergrund des Themas auch erwartbar. Ich werde mir aber eine bessere Beschreibung des Zusammenhanges überlegen. -- Die Anwälte sind - soweit ich das überblicke - enzyklopädisch hier nicht wesentlich und müssen nicht genannt werden. Gruß, -- andrax 22:36, 23. Jan. 2008 (CET)


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