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Otto John – Wikipedia

Otto John

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Otto John (* 19. März 1909 in Marburg; † 26. März 1997 in Innsbruck) war von 1950 bis 1954 der erste Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht dieser herausragenden Stellung im westdeutschen Geheimdienst erzeugte sein Auftauchen in der DDR im Juli 1954 einen der größten politischen Skandale in der frühen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

John wuchs in Wiesbaden auf und studierte in Frankfurt und Berlin Jura. Er promovierte 1934. Ab 1936 war er bei der Lufthansa tätig, sein Vorgesetzter in der Rechtsabteilung war Klaus Bonhoeffer, der Bruder des Theologen Dietrich Bonhoeffer. Durch Klaus Bonhoeffer bekam John noch vor dem Krieg Kontakt zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus und beteiligte sich an den Vorbereitungen zum Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Nach dessem Scheitern floh John über Portugal nach Großbritannien und arbeitete für die Briten unter Sefton Delmer beim PropagandasenderSoldatensender Calais”. Nach Kriegsende fungierte John als Screener in britischen Kriegsgefangenenlagern und u. a. als Zeuge der Anklage bei den Nürnberger Prozessen.

1950 wurde er Präsident des neu gegründeten Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln; vor allem durch britische Intervention und gegen den Willen von Kanzler Adenauer. So war Otto John eine der wenigen Personen aus den Reihen der Widerständler und Emigranten, die eine hohe Position in der jungen Bundesrepublik erlangen konnten. Allerdings waren auch zahlreiche Funktionsträger aus der Zeit des Nationalsozialismus wieder in Amt und Würden wie z.B. Hans Globke gelangt, der 1953 Staatsminister im Bundeskanzleramt von Konrad Adenauer wurde.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Der Fall Otto John

Am 20. Juli 1954 fand im Bendlerblock erstmals (wie viele meinen im Zusammenhang mit der Wiederbewaffnung) eine öffentliche Gedenkfeier der Bundesregierung für die Mitglieder des Widerstandskreis des 20. Juli 1944 statt, an der auch Otto John teilnahm. Am Abend des gleichen Tages fuhr Wolfgang Wohlgemuth, ein Freund, der - vermutlich ohne Johns Wissen - für den sowjetischen Geheimdienst KGB arbeitete, mit ihm in den Ostsektor.

Es ist bis heute nicht mit letzter Gewissheit rekonstruierbar, ob John das Opfer einer Entführung wurde (wie dies zunächst noch von Bundesinnenminister Gerhard Schröder und nach Johns Rückkehr in die BRD von ihm selbst behauptet wurde) oder ob John freiwillig in die DDR ging, wie von ihm am 23. Juli und am 28. Juli in Radio DDR und auf einer Pressekonferenz am 11. August erklärt wurde. Seinen vermeintlich freiwilligen Übertritt in die DDR begründete John z.B. bei der Pressekonferenz in Ost-Berlin mit der Kritik an Bundeskanzler Adenauer, dessen Politik der Remilitarisierung und Westbindung das Ziel der deutschen Einheit gefährde, folgendermaßen:

„Ich habe mich nach reiflicher Überlegung entschlossen, in die DDR zu gehen und hier zu bleiben, weil ich hier die besten Möglichkeiten sehe, für eine Wiedervereinigung und gegen die Bedrohung durch einen neuen Krieg tätig zu sein.”

Außerdem klagte er den wieder wachsenden Einfluss früherer Nationalsozialisten in der Bundesrepublik an, namentlich nannte er Bundesvertriebenenminister Theodor Oberländer (ein Beteiligter des Hitler-Putsches von 1923) und Reinhard Gehlen, den Präsidenten des Bundesnachrichtendiensts und früheren Chef der „ Abteilung Fremde Heere Ost” der Wehrmacht.

John wurde von KGB-Offizieren Ende August bis Mitte Dezember 1954 in Moskau verhört. Kopien der Protokolle dieser Verhöre wurden damals dem Staatssicherheitsdienst (MfS, Stasi) der DDR überlassen. Nachdem er vier Monate lang in Moskau verhört worden war, stellte ihm die DDR zwei komfortable Wohnungen und ein Büro und John nahm - ständig unter Bewachung - eine Propagandatätigkeit auf, während der er in vielen Vorträgen und Veröffentlichungen die erwähnten Vorwürfe gegen die BRD wiederholte.

Am 12. Dezember 1955 setzte sich John mit Hilfe des dänischen Journalisten Henrik Bonde-Henriksen wieder von Ost- nach West-Berlin ab. In der Bundesrepublik wurde er wegen Landesverrats angeklagt - was ihn anscheinend überraschte - und vom Dritten Senat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am 22. Dezember 1956 zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt, die er nahezu vollständig absitzen musste.

Nach seiner Freilassung bemühte sich John bis an sein Lebensende vergeblich um seine Rehabilitierung. Prominente Politiker wie Herbert Wehner, Willy Brandt und Franz Josef Strauß setzten sich für eine Wiederaufnahme des Prozesses ein. Sein früherer Chef beim Soldatensender Calais, Sefton Delmer, widmete John im 1962 erschienenen zweiten Teil seiner Memoiren Die Deutschen und ich zwei Kapitel (60 und 62), in denen er John als Märtyrer präsentiert, der als Überlebender des Widerstandes gegen Hitler bei den tonangebenden Politikern und Beamten jener Zeit zum „Prügelknaben” und „ersten Opfer des Vierten Reichs” geworden sei.

Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker gewährte ihm 1986 eine Sonderrente („Gnadenunterhaltsbeitrag”) von 4200 DM monatlich, „um mit den bescheidenen Mitteln, die meinem Amt zur Verfügung stehen, einen Schlussstrich zu ziehen”.

Aufgrund der mittlerweile zugänglichen Akten des Staatssicherheitsdienstes, die Bernd Stöver 1999 vorgestellt und kommentiert hat, weiß man heute mit ziemlicher Sicherheit, dass John offenbar nicht vorsätzlich dazu beigetragen hat, gewisse Dienstgeheimnisse und Amtsinterna verfügbar zu machen. Allerdings ist die eindeutige Offenlegung von Staatsgeheimnissen, die bei den Verhören sicherlich vordergründig erwünscht war, letztendlich nicht nachweisbar:

„Manche dieser Einzelinformationen, die John gab, waren der Staatssicherheit oder dem KGB wahrscheinlich nicht neu. Aber selbst wenn einzelne Details für sich betrachtet nur geringe Aussagekraft besaßen, zusammen mit den Ergebnissen anderer Verhöre oder ansonsten erworbener Erkenntnisse gewannen sie wohl doch Relevanz. Nicht umsonst bewahrte das MfS, wie andere Geheimdienste auch, fast alle Vorgänge über Jahrzehnte auf. Aber John tat eben mehr. Viele seiner Aussagen mit Namensnennungen ließen Kontaktaufnahmen zu, boten Anhaltspunkte, auf welche Weise Fühlungnahmen mit Personen möglich waren, sie verdeutlichten persönliche Schwächen und politische Einstellungen von Agenten. Ob John sich dieser Tatsache bewußt war, ist schwer zu sagen. In seinen Memoiren und sonstigen Äußerungen nach seiner Rückkehr ging er jedenfalls nicht darauf ein.“[1]

Der Politikwissenschaftler Hartmut Jäckel kommt aufgrund der inzwischen vorliegenden Unterlagen aus den Stasi-Beständen zu folgendem Schluss:

„Gewichtige Indizien besagen: Der Geheimnisträger Otto John hat sich am 20. Juli 1954 freiwillig zu Gesprächen nach Ost-Berlin begeben. Innerlich bewegt von einem naiv-patriotischen Impetus, der deutschen Einheit auf eigene Faust voranzuhelfen, hat er nicht damit gerechnet, dass ihm die Rückkehr in den Westteil Berlins verlegt werden könnte. Als ihm dies bewusst wurde, mag er geglaubt haben, einen groben Fehler durch einen noch gröberen korrigieren zu können.”[2]

Allerdings kommt Gieseking in seiner über 600 Seiten umfassenden Untersuchung von 2005 unter anderem zu folgendem Ergebnis, das erfreulicherweise ohne die zuvor erwähnten Spekulationen auskommt:

„Aufgrund des bestehenden rechtsgültigen Urteils des Bundesgerichtshofes von 1956 kann es keinen Zweifel geben, daß John Schuld juristisch erwiesen ist. Doch über die Bewertung der Fakten kann man zu verschiedener Auffassung gelangen. Bislang gibt es keinen zugänglichen schlüssigen Beweis dafür, daß John freiwillig nach Ost-Berlin gegangen ist und daß er dort zum Verräter geworden ist. Alle dahingehenden Aussagen beruhen auf Indizien oder Zeugenaussagen. Das Gericht berücksichtigte Aussagen von Personen, die selbst wieder von John oder Dritten von der Freiwilligkeit des Übertritts erfahren haben wollten und dies während des Aufenthalts Johns in der DDR.“[3]

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Stöver, Bernd: Der Fall Otto John. Neue Dokumente zu den Aussagen des deutschen Geheimdienstchefs gegenüber Mfs und KGB. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 47/1999, S. 103-136. Hier S. 116.
  2. Jäckel, Hartmut: "Das Geheimnis des Doktor John". In: Die Zeit Nr. 28/2004 vom 1. Juli 2004.
  3. Gieseking, Erik: Der Fall Otto John. Entführung oder freiwilliger Übertritt in die DDR? (Subsidia Academica: Reihe A, Neuere und neueste Geschichte; Band 6). Lauf an der Pegnitz 2005, S. 561.

[Bearbeiten] Quellen

  • Otto John: Zweimal kam ich heim. Vom Verschwörer zum Schützer der Verfassung (1969)
  • Otto John: Falsch und zu spät. Der 20. Juli 1944. Epilog.
  • Sefton Delmer: Die Deutschen und ich, 1962
  • Erwin Leiser: Otto John: Eine deutsche Geschichte, Dokumentarfilm von 1995

[Bearbeiten] Literatur

  • Gieseking, Erik: Der Fall Otto John. Entführung oder freiwilliger Übertritt in die DDR? (Subsidia Academica: Reihe A, Neuere und neueste Geschichte; Band 6). Lauf an der Pegnitz 2005. (ISBN 3-931070-39-5)
  • Gieseking, Erik: Otto John – Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Kommunist, Monarchist oder Demokrat? In: Zum Ideologieproblem in der Geschichte (Subsidia Academica: Reihe A, Neuere und neueste Geschichte; Band 8 - Herbert Hömig zum 65. Geburtstag). Hrsg. v. Erik Gieseking. Lauf an der Pegnitz 2006, S. 215-235.
  • Gieseking, Erik: Ein Opfer von KGB und MfS: Otto John. Sievers, Wittig, Wohlgemuth, – drei Zeugen, drei Fragezeichen! In: PAC-Korrespondenz N. F. Nr. 15 (75) 2006, S. 39-52.
  • Ramge, Thomas: Die großen Polit-Skandale. Eine andere Geschichte der Bundesrepublik. Campus Verlag 2003. (ISBN 3-593-37069-7)
  • Stöver, Bernd: Der Fall Otto John. In: Doppelte Zeitgeschichte. Deutsch-deutsche Beziehungen 1945 – 1990 (Christoph Kleßmann zum 60. Geburtstag). Hrsg. v. Arnd Bauerkämper, Martin Sabrow, Bernd Stöver. Bonn 1998, S. 312-327.
  • Stöver, Bernd: Der Fall Otto John. Neue Dokumente zu den Aussagen des deutschen Geheimdienstchefs gegenüber MfS und KGB. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 47/1999, S. 103-136.

[Bearbeiten] Weblinks

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