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Oswald Pohl – Wikipedia

Oswald Pohl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Oswald Pohl
Oswald Pohl

Oswald Ludwig Pohl (* 30. Juni 1892 in Duisburg; † 7. Juni 1951 in Landsberg) war als Leiter des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (SS-WVHA) maßgeblich an der Durchführung des Holocausts beteiligt und wurde 1947 als Kriegsverbrecher in Nürnberg zum Tode verurteilt und 1951 hingerichtet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Herkunft und Karriere

Oswald Pohl wurde als Sohn des Werkzeugmeisters Hermann Otto Emil Pohl und dessen Frau Auguste Seifert in Duisburg geboren. Nach Teilnahme am Ersten Weltkrieg als Schiffsoffizier erlangte er rasch den Kapitänsrang. Im Anschluss heuerte Pohl eine Zeit lang bei der Handelsmarine an. 1926 musterte er ab und schloss sich der NSDAP (Mitgliedsnummer: 30.842) und deren SA an.

Durch sein organisatorisches Talent fiel Pohl dem Reichsführer-SS Heinrich Himmler auf, der nun versuchte, ihn von der SA abzuwerben. Pohl wurde Mitglied des Freundeskreises Reichsführer-SS.

1934 wechselte Pohl schließlich von der SA zur SS (Mitgliedsnummer: 147.614), wurde im Stab RFSS eingesetzt und stieg dort schnell zum Verwaltungschef des SS-Hauptamtes auf. Schon seit 1936 bemühte sich Pohl, aus der Zwangsarbeit von Häftlingen wirtschaftlichen Nutzen für die SS zu ziehen.

1939 wurde Pohl von Himmler zusätzlich zum Ministerialdirektor im Reichsinnenministerium ernannt.

Nachdem er sich von seiner ersten Frau hatte scheiden lassen, heiratete er am 12. Dezember 1942 Eleonore von Brüning. Sie war Witwe des Ernst Rüdiger von Brüning, Sohn von Adolf von Brüning, eines Mitbegründers der Hoechster Farbwerke (ab 1925 Teil der I.G. Farben).

[Bearbeiten] Verantwortungsbereich

Das Jahr 1942 brachte für Pohl zwei wesentliche Wendepunkte in seinem politischen Leben. Zum einen wurde er zum SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS ernannt, zum anderen übernahm Pohl nun die Leitung des neugeschaffenen SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes.

Durch dieses Amt erlangte Pohl eine Schlüsselstellung im Holocaust-Gefüge, da ihm nun auch die „Generalinspektion Konzentrationslagerwesen“, also die Konzentrationslager (KZ) als solche, unterstellt wurden. Im Sommer 1942 ersetzte Pohl fast ein Drittel aller KZ-Kommandanten. Pohl beabsichtigte, die Arbeitskraft der KZ-Häftlinge verstärkt für die Rüstungsproduktion zu nutzen. In einem Befehl vom 30. April 1942 ordnete er an:

„Der Lagerkommandant allein ist verantwortlich für den Einsatz der Arbeitskräfte. Dieser Arbeitseinsatz muß im wahren Sinne des Wortes erschöpfend sein, um ein Höchstmaß an Leistung zu erzielen.[...] Die Arbeitszeit ist an keine Grenzen gebunden.[...] Zeitraubende Anmärsche und Mittagspausen nur zu Essenszwecken sind verboten.“ [1]

Diese Anordnung führte zu einer gewaltigen Expansion von Nebenlagern, verschlechterte die Lebensbedingungen der Häftlinge und erhöhte ihre Sterberate. Die Produktivität wurde nur wenig gesteigert[2] und mit dem Leben vieler Zwangsarbeiter teuer erkauft, im Sinne des Prinzips der Vernichtung durch Arbeit.

Pohl griff ebenfalls ein, als die gewaltige Vernichtungsaktion ins Stocken geriet, bei der rund 350.000 von 458.000 ungarischen Juden sofort nach ihrer Ankunft im KZ Auschwitz-Birkenau vergast wurden. Die ersten Transportzüge erreichten Auschwitz am 15. April 1944. Im Mai 1944 wurden die drei Kommandanten des KZ Auschwitz I, des KZ Auschwitz III Monowitz und des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau ihrer Ämter enthoben und durch andere ersetzt. Oswald Pohl, der ein halbes Jahr zuvor Rudolf Höß als Chef des Amtes D1 in die Zentrale seiner Behörde geholt hatte, schickte diesen vom Mai 1944 bis Juli 1944 als Standortältesten nach Auschwitz, um die reibungslose Durchführung der Vernichtungsaktion zu organisieren.

Verantwortlich war Pohl auch für die Verwertung der bei solchen Aktionen anfallenden Güter wie Kleidung, Schmuck und Gold. Erhalten ist ein Schreiben an Heinrich Himmler mit einer Bestandsliste von über 100.000 Uhren sowie tausenden von Füllfederhaltern und dergleichen, die zur Tarnung als „jüdisches Hehlergut“ ausgewiesen wurden. [3]

[Bearbeiten] Gefangennahme

Oswald Pohl wurde am 27. Mai 1946 bei Verden (Aller) aufgespürt und zum War Crime Head Quarter in Bad Nenndorf transportiert. Pohl klagt in einem ausführlichen Privatbrief vom 1. Juni 1948, er habe dort ständig Handfesseln tragen müssen, er sei von Posten getreten und verprügelt worden und habe dabei zwei Zähne eingebüßt. Der Verhörer habe sich darüber empört gezeigt und weitere Misshandlungen unterbunden. Kurz darauf sei er nach Nürnberg transportiert worden und habe dort bis Dezember mehr als 50 Verhöre über sich ergehen lassen müssen; körperlichen Misshandlungen sei er dort nicht ausgesetzt gewesen. Weiter beklagt Pohl sich im genannten Schreiben, es sei ihm bei der abschließenden Zusammenstellung seiner Aussagen zu einem Affidavit verwehrt geblieben, einige seiner früher gemachten eigenen Aussagen zu korrigieren. [4] - Diese seine eigene Darstellung relativiert später verbreitete Gerüchte über extreme Folterungen und erzwungene Geständnisse.

[Bearbeiten] Prozess

Oswald Pohl als Angeklagter in Nürnberg
Oswald Pohl als Angeklagter in Nürnberg

Im Prozess Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS, der als Fall IV der Nürnberger Nachfolgeprozesse vom 13. Januar bis 3. November 1947 durchgeführt wurde, stand Oswald Pohl als Hauptbeschuldigter im Mittelpunkt. Ihm und den 17 Mitangeklagten wurden vorgeworfen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen. Pohl wurde zum Tode verurteilt; gegen zwei weitere Angeklagte wurde ebenfalls die Todesstrafe verhängt, doch wurden diese später begnadigt.

Pohl warf der Anklagebehörde vor, von jüdischen Vertretern dominiert und von Rachsucht und blindem Hass erfüllt gewesen zu sein. Pohl bestritt nicht seine Mitwisserschaft am Holocaust. Auf seine eigene Initiative hin sei jedoch kein einziger Jude deportiert oder vernichtet worden. Er sei nur stellvertretend verurteilt worden, weil andere sich durch Selbstmord dem Verfahren entzogen oder sich - als Kronzeuge ihn belastend - durch Verrat freigekauft hätten. Er habe 33 Jahre lang seinem Vaterland makellos gedient und sei sich keines Verbrechens bewusst.

[Bearbeiten] Reaktion der Öffentlichkeit

Diese einseitige Sichtweise Pohls wurde von vielen Zeitgenossen übernommen: Das Urteil wurde vielfach als „Siegerjustiz“ gewertet und sogar als „Schandurteil“ bezeichnet.

Pohl bekehrte sich zum katholischen Glauben und gewann in seiner selbst ausgesuchten Rolle als „Märtyrer“ weitere Unterstützer. Zum Skandal kam es jedoch, als der Papst ihm in Unkenntnis der Sachlage den erbetenen „Apostolischen Segen“ aussprechen ließ. Die Forderungen nach einem Schlussstrich rissen nicht ab; nach einem Ausspruch von Robert Kempner lag Deutschland damals im Gnadenfieber. Am 9. Januar 1951 begab sich eine Abordnung des Deutschen Bundestages zu dem amerikanischen Hohen Kommissar John Jay McCloy: Bundestagspräsident Hermann Ehlers (CDU), Peter Altmeier (CDU, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz), Carlo Schmid (SPD) sowie Walter Strauß (CDU, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz). Ihre Bitte um Amnestie blieb erfolglos.

Aus der Mitteilung von John Jay McCloy an die Presse am 31. Januar 1951:

Es wurde festgestellt, dass Oswald Pohl, persönlich für die Verwaltung der Lager die Verantwortung trug. Die Vernichtung der Juden im Lager Auschwitz, die Zerstörung des Warschauer Ghettos sowie die Ausplünderung der Juden im Osten im Rahmen der bekannten „Aktion Reinhard“ sind einige der Verbrechen deren sich diese Organisation schuldig gemacht hat. Dem Urteil zufolge stand Pohl nicht nur an der Spitze dieses Verwaltungsapparats, sondern er leitete und überwachte persönlich die Zerstörung des Warschauer Ghettos, und er selbst wählte Gefangene für ärztliche Experimente aus. Begreiflicherweise konnte ich in diesem Falle keine Berechtigung für einen Gnadenerweis finden. Auch der Beratende Ausschuss hat keine Abwandlung des Urteils empfohlen.

Oswald Pohl wurde am 7. Juni 1951 hingerichtet.

50 Jahre nach der Hinrichtung, im Jahre 2001, ließ die Anstaltsleitung der JVA Landsberg die Grabkreuze auf dem Spöttinger Friedhof (auf dem unter anderem Pohl bestattet ist) überholen, mit einem Kupferdach versehen und sorgte für einen einheitlichen Blumenschmuck. Aufgrund starker Proteste wurden 2003 der Friedhof entwidmet und die Namensschilder von den Gräbern entfernt.

[Bearbeiten] Fazit

Der Prozess gegen Pohl und das WVHA verfehlte seine beabsichtigte Wirkung zumindest teilweise. Der Prozess führte weder den Angeklagten selbst noch weite Teile der Öffentlichkeit zu der Einsicht, dass Handlanger und Schreibtischtäter kaum weniger Schuld auf sich geladen hatten als etwa die Mörder vor Ort in Auschwitz. Immerhin wurde die Mitwirkung von Verwaltungsspitzen, ohne deren Dienste ein Terrorregime nicht handlungsfähig wäre, durch die Nürnberger Nachfolgeprozesse erstmals strafrechtlich geahndet und damit ein warnendes Zeichen gesetzt.

[Bearbeiten] Auszeichnungen

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Karin Orth: Die Konzentrationslager-SS. Sozialstrukturelle Analysen und biographische Studien. dtv 34085, München 2004 ISBN 3-423-34085-1 (Einsetzung von Lagerkommandanten durch Pohl)
  • Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943-1952. Fischer Tb 13589, Frankfurt/M 1999, ISBN 3-596-13589-3 (bislang einzige Gesamtdarstellung, darin auch Fall IV))
  • Peter-Ferdinand Koch: Himmlers Graue Eminenz - Oswald Pohl und das Wirtschaftsverwaltungshauptamt der SS. Verlag facta oblita, Hamburg 1988 ISBN 3-926827-01-7 (journalistisch aufbereitete Zusammenstellung von Quellen sehr unterschiedlicher Relevanz / dort auch Brief vom 1. Juni 1948)
  • Jan Erik Schulte: Zwangsarbeit und Vernichtung: Das Wirtschaftsimperium der SS. Oswald Pohl und das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt 1933-1945. Paderborn 2001 ISBN 3-506-78245-2 (Karriere S. 32-44 / Flucht und Prozess S. 426-434)

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. IMT: Der Nürnberger Prozess, Band XXXVIII, Seite 366 / Doku. 129-R
  2. vergl. Schulte, Zwangsarbeit ISBN 3-506-78245-2
  3. http://www.rgolz.de/d-wirtschaftsverwaltungshauptamt.html Dokument Raubgut
  4. Brief abgedruckt in: Peter-Ferdinand Koch: Himmlers Graue Eminenz - Oswald Pohl und das Wirtschaftsverwaltungshauptamt der SS. Hamburg 1988. ISBN 3-926827-01-7


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