Hauptuntersuchung
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Die Hauptuntersuchung (Abk. HU) soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen, meist in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen. Die bekannteste Hauptuntersuchung ist die von Kraftfahrzeugen, es existieren jedoch auch spezielle Regelungen für Straßenbahnen, Eisenbahnen und andere Verkehrsmittel.
[Bearbeiten] HU bei Kraftfahrzeugen in Deutschland
Die HU soll seit 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Mittlerweile gibt es vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung in allen EU-Staaten, in den USA und vielen weiteren Ländern.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜVe als ausführender Organisationen wurde die Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt und beschränkt sich auf die sicherheitsrelevanten Bauteile wie zum Beispiel Bremsen, Reifen und Auspuff.
Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu Anlage VIII zu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:
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Fahrzeugart Untersuchungsintervall PKW bei Erstzulassung 36 Monate PKW ab der zweiten HU 24 Monate Taxen und Mietwagen 12 Monate Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate
Die erfolgte HU wird durch eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich. Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter.
Siehe auch: Prüfplaketten
[Bearbeiten] HU bei Kraftfahrzeugen in anderen Ländern
- Frankreich: siehe Contrôle Technique
- Österreich: siehe Prüfplakette in Österreich
- Schweiz: MFK (Motorfahrzeugkontrolle) - Zuständig: Strassenverkehrsamt des jeweiligen Kantons
- Spanien: ITV Inspección Técnica de Vehículos
- Niederländisch: APK [1] Algemene Periodieke Keuring