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Hauptuntersuchung – Wikipedia

Hauptuntersuchung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Dieser Artikel beschreibt die Hauptuntersuchung bei Kraftfahrzeugen. Für Schienenfahrzeuge siehe Hauptuntersuchung (Bahn), andere siehe Technische Überprüfung.

Die Hauptuntersuchung (Abk. HU) soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen, meist in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen. Die bekannteste Hauptuntersuchung ist die von Kraftfahrzeugen, es existieren jedoch auch spezielle Regelungen für Straßenbahnen, Eisenbahnen und andere Verkehrsmittel.

[Bearbeiten] HU bei Kraftfahrzeugen in Deutschland

Runde Plakette als Nachweis der Hauptuntersuchung, hier gültig bis einschließlich 12/2007
Runde Plakette als Nachweis der Hauptuntersuchung, hier gültig bis einschließlich 12/2007
Plakette für das Jahr 1978
Plakette für das Jahr 1978
Wichtig für die HU: Der Bremsweg
Wichtig für die HU: Der Bremsweg

Die HU soll seit 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Mittlerweile gibt es vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung in allen EU-Staaten, in den USA und vielen weiteren Ländern.

Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜVe als ausführender Organisationen wurde die Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt und beschränkt sich auf die sicherheitsrelevanten Bauteile wie zum Beispiel Bremsen, Reifen und Auspuff.

Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu Anlage VIII zu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:

Fahrzeugart Untersuchungsintervall
PKW bei Erstzulassung 36 Monate
PKW ab der zweiten HU 24 Monate
Taxen und Mietwagen 12 Monate
Motorräder/Leichtkrafträder 24 Monate
Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger 24 Monate
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate

Die erfolgte HU wird durch eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich. Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter.

Siehe auch: Prüfplaketten

[Bearbeiten] HU bei Kraftfahrzeugen in anderen Ländern

[Bearbeiten] Siehe auch


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