Hauptstrasse

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Dieser Artikel behandelt die Schweizer Strassenkategorie, für die allgemeine Bezeichnung siehe Hauptstraße.

Kantons- bzw. Hauptstrassen sind nicht-richtungsgetrennte Durchgangsstrassen in der Schweiz. Ihre Eigentümer sind die Kantone. (Mit dem Begriff Staatsstrassen sind dagegen alle Strassen gemeint, die dem Staat gehören, also auch Nicht-Autobahnen)

Hauptstrassen sind vortrittsberechtigte Strassen. Die Beschilderung (Richtungsweiser, Ortstafeln) der Hauptstrassen erfolgt auf blauem Hintergrund. Dagegen sind Fahrer auf Nebenstrassen nicht vortrittsberechtigt; die Beschilderung der Nebenstrassen erfolgt auf weissem Hintergrund.

Die Hauptstrassen sind nummeriert. Die Nummern der wichtigsten Hauptstrassen werden an den Richtungsweisern gekennzeichnet (so genannte «Nummerntafeln für Hauptstrassen»).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Liste der Hauptstrassen

[Bearbeiten] Wichtigste Hauptstrassen

Die wichtigsten Hauptstrassen haben ein- oder zweistellige Nummern und sind mit den «Nummerntafeln für Hauptstrassen» gekennzeichnet.

[Bearbeiten] Weitere Hauptstrassen

Weitere Hauptstrassen haben dreistellige Nummern und sind nicht auf Richtungsweisern oder Strassenkarten als solche gekennzeichnet. Die Hauptstrassen 100–500 sind ohne Einschränkung befahrbar.

Hauptstrassen Nr. 500 und höher dagegen dürfen nur von Fahrzeugen mit bis zu 2.30 Metern Breite befahren werden; dazu gehören auch folgende Strassenabschnitte:

Insgesamt gibt es 16 solcher Hauptstrassen.

Nur wenige Hauptstrassen, vor allem Autobahnzubringer, sind nicht nummeriert. Die restlichen Strassen sind nicht vortrittsberechtigte Nebenstrassen.

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