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Generalität – Wikipedia

Generalität

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Generalität bezeichnet im Deutschen die Gesamtheit aller Angehörigen der höchsten Offiziersrangklasse, also neben Generalen auch die Admirale, da die Admiralität lediglich eine Verwaltungs- und Kommandobehörde ist. Die Stellung innerhalb der Generalität wird durch den Dienstgrad festgelegt, bei gleichem Dienstgrad entschied die Anciennität über den Vorrang, bei gleicher Anciennität entschied die Seniorität.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Deutsches Reich 1871-1945

Im Deutschen Reich umfasste die Generalität die Träger des Dienstgrads Generalmajor bzw. Konteradmiral aufwärts.

Generale Flaggoffiziere
Reichsmarschall (ab 1940)
Generalfeldmarschall Großadmiral
Generaloberst Generaladmiral
General der Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Flieger, Fallschirmtruppe, Panzertruppen Admiral
Generalleutnant Vizeadmiral
Generalmajor Konteradmiral

[Bearbeiten] DDR von 1956 bis 1990

In der Nationalen Volksarmee der DDR gab es keine Feldmarschälle, dafür aber den Dienstgrad Armeegeneral und den nicht vergebenen Dienstgrad eines Marschall der DDR. Daher bildeten folgende Ränge die Generalität:

Generale Flaggoffiziere
Marschall der DDR
Armeegeneral Flottenadmiral
Generaloberst Admiral
Generalleutnant Vizeadmiral
Generalmajor Konteradmiral

[Bearbeiten] Bundeswehr seit 1955

Die Bundeswehr hat 1955 für die Generalität die in fast allen NATO-Staaten üblichen Dienstgrade übernommen, die auf das US-amerikanische Vorbild zurückgehen. Der Dienstgrad Brigadegeneral wurde eingeführt, einen Feldmarschall gibt es nicht mehr. Die Dienstgradgruppe der Generale und Admirale umfasst:

Generale Flaggoffiziere
General Admiral
Generalleutnant Vizeadmiral
Generalmajor Konteradmiral
Brigadegeneral Flottillenadmiral

siehe auch: Spitzengliederung der Bundeswehr

[Bearbeiten] Österreich-Ungarn bis 1918

Siehe: k.u.k. Generalität

Die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn hatte bis zu ihrer Auflösung 1918 folgende Dienstgrade in der Generalität.

Generale Admirale
Feldmarschall (Tábornagy)
Generaloberst (ab 1915) (Vezérezredes) Großadmiral
Feldmarschalleutnant (Altábornagy) Admiral
General der Kavallerie Lovassági Tábornok

General der Infanterie Gyalogsági Tábornok ab 1908, bis 1908 Feldzeugmeister
(ab 1908 Feldzeugmeister Táborszernagy
nur noch für Angehörige der Artillerie)

Kontreadmiral
Generalmajor (Vezérőrnagy)
(davor Generalfeldwachtmeister)
Vizeadmiral

[Bearbeiten] Schweiz

Traditionell wird in der Schweizer Armee der Dienstgrad eines Generals nur in Krisenzeiten vom Parlament an den Oberbefehlshaber vergeben. Zur Generalität zählen aber prinziell alle Höheren Stabsoffiziere, also Brigadier, Divisionär und Korpskommandant. Da die Schweiz ein Binnenland ist, verfügt die Armee über keine Marine.

Generale
General (nur in Krisenzeiten)
Korpskommandant
Divisionär
Brigadier

[Bearbeiten] Russland

[Bearbeiten] Russisches Reich bis 1917

Zar Peter I. kopierte nicht nur viele deutsche Dienstgradbezeichnungen für Russland, sondern übernahm auch das Konzept der Generalität in der Rangtafel.

Generale Admirale
Generalfeldmarschall (генерал-фельдмаршал) Generaladmiral (генера́л-адмира́л)
General der Infanterie (bis 1798 général en chef (генера́л-анше́ф))

General der Kavallerie (генера́л от кавале́рии)
Generalfeldzeugmeister (генера́л-фельдцейхме́йстер)

Admiral (адмира́л)
Generalleutnant (генера́л-пору́чик) Vizeadmiral (ви́це-адмира́л)
Generalmajor (генера́л-майо́р) Konteradmiral (ко́нтр-адмира́л), (bis 1724 Schout-bij-nacht (шаутбейна́хт)

[Bearbeiten] Sowjetunion von 1940 bis 1991

Nach der Oktoberrevolution von 1917 wurden alle Vorrechte des Adels und auch die Rangtafel abgeschafft. An die Stelle der Dienstgrade traten die Bezeichnungen der Dienststellung. Erst 1940 wurden die Dienstgrade wieder eingeführt, die sich an denen des Zarenreichs orientierten. An die Stelle des Generalfeldmarschalls und des Generaladmirals traten der Marschall der Sowjetunion bzw. der Flottenadmiral der Sowjetunion, außerdem wurden neue Ränge, die Hauptmarschälle und die Marschälle einer bestimmten Waffengattung, die dem Armeegeneral gleichgestellt waren, eingeführt.

Generale Admirale
Marschall der Sowjetunion (Ма́ршал Совéтского Сою́за) Flottenadmiral der Sowjetunion (Адмира́л Фло́та Совéтского Сою́за)
Armeegeneral (генера́л а́рмии)

Hauptmarschall einer Waffengattung (Гла́вный Ма́ршал рода войск)
Marschall einer Waffengattung (Ма́ршал рода войск)

Flottenadmiral (адмира́л фло́та)
Generaloberst (генера́л-полко́вник) Admiral (адмира́л)
Generalleutnant (генера́л-лейтена́нт) Vizeadmiral (ви́це-адмира́л)
Generalmajor (генера́л-майо́р) Konteradmiral (ко́нтр-адмира́л)

[Bearbeiten] Russische Föderation seit 1991

Die Russische Föderation hat die sowjetischen Ränge weitestegehend übernommen, jedoch heißt der Marschall der Sowjetunion nun entsprechend Marschall der Russischen Föderation. Die Ränge Hauptmarschall und Marschall einer Waffengattung, sowie Flottenadmiral der Sowjetunion fielen weg.

[Bearbeiten] Israel

In den israelischen Streitkräften Tzahal besteht die Generalität nur aus drei Dienstgraden. Als Besonderheit ist anzumerken, dass die gleichen Ränge für Heer, Marine und Luftwaffe verwendet werden. Den höchsten Dienstgrad Raw-Aluf hat jeweils nur der Generalstabschef von Tzahal inne. Da hier nur drei Generalsdienstgrade existieren, ist der Raw-Aluf vergleichbar mit einem Generalleutnant, entspricht aber als dienstgradhöchster Soldat wohl eher einem General.

Generale
Raw-Aluf (רב-אלוף)
Aluf (אלוף)
Tat-Aluf (תת-אלוף)

[Bearbeiten] US-Streitkräfte

Generale Flaggoffiziere
General of the Army Fleet Admiral
General Admiral
Lieutenant General Vice Admiral
Major General Rear Admiral (upper half/uh)
Brigadier General Rear Admiral (lower half/lh)

[Bearbeiten] Regelungen zur Generalität

Das US-Gesetz (US Code Title 10 Section 525[1]) limitiert die absolute Anzahl von aktiven Offizieren im Dienstgrad Lieutenant General und General. Insgesamt ist die Anzahl der Generalität auf 302 Offiziere für die US Army, 216 für die US Navy, 279 für die US Air Force, 80 für das US Marine Corps, sowie 2 für den United States Public Health Service (Assistant Secretary for Health und den Surgeon General of the United States) begrenzt. Für die Army, Navy und Air Force gilt dabei, dass nicht mehr als 15,7 % der aktiven Generalität höherrangig als ein Major General sein darf und nicht mehr als 25 % den Dienstgrad General führen dürfen. Dies entspricht 11 Generalen für die Army, 8 Admiralen für die Navy, 10 Generalen für die Air Force und 3 Generalen für das Marine Corps.

Viele dieser Viersterne-Posten sind dabei für bestimmte Posten reserviert. So sind in der Army und der Air Force jeweils der Chief of Staff und der Vice Chief of Staff Generale und in der Navy der Chief of Naval Operations und der Vice Chief of Naval Operations jeweils Admirale. Im Marine Corps trägt der Commandant of the Marine Corps und der Assistant Commandant den Dienstgrad eines Generals. Zudem ist der Commandant of the Coast Guard und der Assistant Secretary for Health [2] ein Admiral.

Das Gesetz lässt jedoch zahlreiche Ausnahmen zu. So fallen Offiziere, die als Chairman of the Joint Chiefs of Staff oder Vice Chairman dienen, aus der Prozentregelung für ihre Teilstreitkraft heraus. Zusätzlich gesondert behandelt werden die Offiziere, die in Teilstreitkräfte-übergreifenden Positionen dienen. So fallen die Unified Combatant Commanders und der Kommandierende General der US Forces Korea aus der Begrenzung für Generale raus, zählen jedoch für die Prozentregelung für Lieutenant Generals. Ausserdem kann der Präsident die Begrenzungen für einzelne Teilstreitkräfte verändern, wenn er bei einer anderen Teilstreitkraft jene Änderungen kompensiert. Schlussendlich hat der Präsident auch die Möglichkeit, die genannten Begrenzungen in Kriegszeiten oder in Zeiten des nationalen Notstandes zu ignorieren.

[Bearbeiten] Ruhestandsregelungen

Offiziere müssen entweder nach fünf Jahren im Dienstgrad General/Admiral oder nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand gehen, je nachdem, was später zutrifft. Zudem kann die Dienstzeit vom Präsidenten um fünf Jahre, bis maximal zum 62. Lebensjahr des Offiziers, verlängert werden. Alle Offiziere müssen im Monat nach ihren 62. Geburtstag in den Ruhestand gehen, jedoch kann der Präsident bis zu zehn eigentlich pensionsfähige Offiziere bis zu ihrem 64. Geburtstag im Dienst belassen.

Ein verdeutlichendes Beispiel: Admiral William J. Fallon, Kommandeur des US Central Command (CENTCOM), wurde am 30. Dezember 1944 geboren, trat 1967 in den aktiven Dienst, wurde im Jahre 2000 zum Admiral befördert und übernahm am 16. März 2007 CENTCOM. Normalerweise müsste Fallon also nach 40 Dienstjahren 2007 in den Ruhestand gehen. Er wird jedoch vermutlich bis zum Ende seiner dreijährigen Amtszeit, plus ein mögliches Jahr Verlängerung, im Jahre 2009 bzw. 2010 - also bis zu seinem 64. bzw. 65. Geburtstag - im aktiven Dienst bleiben.

Da die Dienstgrade Lieutenant General und General nur temporär vergeben werden, muss der Offizier einen angemessenen Posten bekleiden. Tut er dies nicht, muss er innerhalb von 60 Tagen in den Ruhestand gehen oder degradiert werden.[3] Wenn die Regierung einen Offizier für eine Position vorgesehen hat, die noch nicht frei ist, muss sie ihn auf einem angemessenen Posten „parken“. Zu diesen Posten gehören z.B. für Lieutenant Generals, die zur Beförderung zum General vorgesehen sind, der Direktor des Joint Staff, sowie die Direktoren J-3 und J-5 des Joint Staff. Generale die für eine spätere Verwendung „geparkt“ werden müssen, werden als Vizegeneralstabschef ihrer Teilstreitkraft oder als Kommandierender General des US Southern Command eingesetzt, wobei das Southern Command ein beliebter „Parkplatz“ zu sein scheint, was einige kurzzeitige Ernennungen zeigen; (Wesley Clark, nach 12 Monaten zum Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) ernannt; Peter Pace, nach 12 Monaten zum Vice Chairman of the Joint Chiefs of Staff; Bantz J. Craddock, nach 20 Monaten zum SACEUR ernannt).

[Bearbeiten] Andere Länder

Der Begriff Generalität existiert auch in anderen Ländern, z.B. in Frankreich, den Niederlanden und in Spanien. Dabei handelt es sich aber um Regierungs- und Verwaltungseinheiten, die so genannten Generalstände.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. US Code Title 10 Section 525 (englisch)
  2. Dienstgrade des Public Health Service (englisch)
  3. Tom Bowman: "Unceremonious End to Army Career" (The Baltimore Sun vom 29. Mai 2005, archiviert auf TruthOut.org; englisch)


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