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Dachauer Prozesse – Wikipedia

Dachauer Prozesse

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Richtertisch beim ersten Dachauer Prozess (5. November-13. Dezember 1945)
Richtertisch beim ersten Dachauer Prozess (5. November-13. Dezember 1945)

Die Dachauer Prozesse waren 284 US-amerikanische Militärgerichtsprozesse in deren Besatzungszone Süddeutschland gegen Kriegsverbrecher aus Deutschland, die in den Jahren 1945 bis 1948 auf dem Gelände des einstigen Konzentrationslagers Dachau stattfanden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Das Konzentrationslager Dachau wurde am 29. April 1945 von der US-Armee befreit. Zu dieser Zeit lebten noch um 32.000 Häftlinge im Lager, darunter auch viele, die von der SS aus aufgelösten Lagern nach Dachau verlegt worden waren, als sich Truppen der Alliierten den Lagern näherten.

Die von den Amerikanern angetroffenen Häftlinge waren zum Teil in extrem schlechtem Gesundheitszustand. Außerdem fanden die Befreier eine große Zahl Leichen verstorbener oder ermordeter Häftlinge vor.

Noch im Jahr 1945 begannen die Prozesse. Verhandelt wurde gegen die aufgegriffenen Teile der Wachmannschaften, gegen Lagerkommandanten von Konzentrationslagern, gegen Militärs und Zivilisten, denen die gezielte Ermordung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flieger vorgeworfen wurde, und gegen die Beschuldigten des Malmedy-Massakers.

Die Amerikaner führten in Dachau zwischen 1945 und 1947 mehrere Prozesse gegen Mannschaften der Konzentrationslager Dachau, Mauthausen, Flossenbürg, Buchenwald, Mühldorf (Mühldorf-Prozess) und Dora-Mittelbau durch.

Anklagebank im ersten Dachauer Prozess
Anklagebank im ersten Dachauer Prozess

[Bearbeiten] KZ Dachau

Der erste Dachauer Prozess, der Dachau-Hauptprozess, (United States of America v. Martin Gottfried Weiss et al.), richtete sich gegen Reste der Mannschaft des KZ Dachau und dauerte vom 5. November bis zum 13. Dezember 1945. Die Liste der dort Angeklagten reichte vom zeitweiligen Lagerkommandanten Martin Gottfried Weiss, Kommandanten diverser Kauferinger Nebenlager, wie Johann Baptist Eichelsdörfer, Arno Lippmann oder Alfred Kramer, die Schutzhaftlagerführer Michael Redwitz und Friedrich Wilhelm Ruppert bis zu drei Funktionshäftlingen. Unter dem angeklagten medizinischen Personal befanden sich die Lagerärzte Hans Eisele, Wilhelm Witteler und Fritz Hintermayer. Hinzuzuzählen ist noch der Tropenmediziner Claus Schilling, der die Malariaversuchsstation in Dachau geleitet hatte. Ebenso stand Otto Schulz als Vertreter der Deutsche Ausrüstungswerke (DAW) unter Anklage. Auch Otto Moll befand sich für seine Tätigkeit in diversen Kauferinger Außenlagern im Jahr 1945 unter den Angeklagten. Als einziger Vertreter der „Politischen Abteilung“ (Lager-Gestapo) war Kriminalkommisar Johann Kick angeklagt.

Der Urteilsverkündung schickte das Gericht einige grundsätzliche Überlegungen voraus. Tötungen und Misshandlungen seien in einer Art und Weise geschehen, die es gebiete, gegen jeden vorzugehen, der mit der Verwaltung oder Arbeit im Lager zu tun gehabt habe. Das Gericht sei zwar von Siegerseite eingesetzt worden, es wende jedoch ausschließlich Normen internationalen Rechts und solche Rechtsgrundsätze an, die von allen zivilisierten Menschen anerkannt seien.[1] Die 40 Beklagten wurden sämtlich schuldig befunden und 36 von ihnen zum Tode verurteilt. 28 zum Tode Verurteilte wurden am 28. und 29. Mai 1946 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis gehängt, darunter auch Johann Baptist Eichelsdörfer, der letzte Lagerarzt Fritz Hintermayer und trotz zahlreicher Gnadengesuche Claus Schilling.

[Bearbeiten] KZ Mauthausen

Vom 29. März bis zum 13. Mai 1946 wurde mit dem zweiten Dachauer Prozess (United States of America v. Hans Altfuldisch et al.) das umfangreichste Konzentrationslagerverfahren durchgeführt, das sich gegen das Lagerpersonal von Mauthausen richtete. (siehe: Mauthausen-Hauptprozess). Alle 61 Angeklagten wurden für schuldig befunden, 58 davon zum Tode verurteilt. Neun Todesstrafen wurden später in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt. Die Hinrichtungen wurden am 27. und 28. Mai 1947 durch Erhängen vollzogen. Neben dem Hauptangeklagten, dem Gauleiter Oberdonau August Eigruber, befanden sich darunter die Adjutanten des Lagerkommandanten Viktor Zoller und Adolf Zutter, weiter Julius Ludolf, Kommandant der Nebenlager Loibl-Pass, Groß-Raming und Melk, Eduard Krebsbach, der Standortarzt 1941 bis 1943 sowie die Lagerärzte Friedrich Entress, der letzte Standortarzt Waldemar Wolter und der Lagerarzt des KZ Ebensee Wilhelm Jobst. Hinzu kamen drei Funktionshäftlinge (siehe auch: Kapo (KZ)).

Vom 6. August bis zum 21. August 1946 wurde der zweite Mauthausen-Prozess (United States of America v. Franz Kofler et al.) in Dachau durchgeführt. Von den acht Angeklagten, darunter ein Funktionshäftling, wurden vier zum Tode durch den Strang verurteilt und am 10. September 1948 hingerichtet. Zudem wurden eine lebenslängliche und zwei zeitige Haftstrafen verhängt. Ein Anklagter wurde freigesprochen.

[Bearbeiten] KZ Flossenbürg

Vom 12. Juni 1946 bis zum 22. Januar 1947 fand in Dachau der Flossenbürg-Hauptprozess statt (United States of America v. Friedrich Becker et al.) und kurz danach auch noch diverse Nebenprozesse. Von den insgesamt 52 Angeklagten, darunter zehn Funktionshäftlinge, wurden 15 zum Tode durch den Strang verurteilt. Drei Todesurteile wurden später in Freiheitsstrafen umgewandelt. Die Todesurteile wurden am 3. und 15. Oktober 1947 im Landsberger Kriegsverbrechergefängnis durch Erhängen vollstreckt. Insgesamt 26 Freiheitsstrafen wurden verhängt, 12 davon lebenslang. Fünf Angeklagte wurden freigesprochen, von vier Angeklagten ist das Schicksal unbekannt. Zwei der bereits im Hauptprozess Angeklagten wurden in Nebenprozessen ebenfalls zum Tod durch den Strang verurteilt und in Landsberg 1948 hingerichtet, darunter der KZ-Arzt Heinrich Schmitz. Nach Nebenprozessen wurden vier weitere Hinrichtungen 1948 oder 1949 in Landsberg vollzogenen und damit insgesamt im Zusammenhang mit den Flossenbürg-Prozessen 18 Todesurteile vollstreckt.

[Bearbeiten] Außenkommando Mühldorf

In der Zeit vom 1. April 1947 bis zum 13. Mai 1947 wurde in Dachau von einem General Military Government Court der amerikanischen Besatzungsmacht ein Prozess gegen 14 NS-Täter des Außenkommandos Mühldorf durchgeführt (United States of America v. Franz Auer et al.), der sogenannte Mühldorf-Prozess. Franz Auer, Arbeitseinsatzführer im Lager 1944 und 1945, Erika Flocken, Wilhelm Jergas, Herbert Spaeth und Otto Sperling wurden zum Tode durch den Strang verurteilt; Heinrich Engelhardt und Hermann Giesler zu lebenslanger Haft. Karl Gickeleiter, Wilhelm Griesinger und Jacob Schmidberger wurden zu 20 Jahren, Daniel Gottschling zu 15 Jahren Haft und Wilhelm Baya zu 10 Jahren Haft im War Criminal Prison No.1, Landsberg verurteilt. Zwei der Angeklagten – Karl Bachmann und Anton Ostermann – wurden freigesprochen. Nur ein einziges der Todesurteile wurde aber tatsächlich vollstreckt. Franz Auer wurde am 26. November 1948 in Landsberg hingerichtet. Die anderen Strafen wurden in der Folgezeit kontinuierlich reduziert, bis alle Häftlinge Anfang oder Mitte der 1950er Jahre wieder auf freien Fuß gesetzt wurden.

[Bearbeiten] KZ Buchenwald

Vom 11. April bis zum 14. August 1947 fand der Buchenwald-Hauptprozess gegen Angehörige des Lagers Buchenwald statt (United States of America v. Josias Prince zu Waldeck et al.). Alle 31 Angeklagten wurden für schuldig befunden, 22 zum Tode verurteilt. Es wurden elf Todesurteile vollstreckt, die anderen wurden in lebenslängliche Haftstrafen umgewandelt. Unter den Verurteilten befanden sich Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont als Höherer SS- und Polizeiführer Fulda-Werra, der Lagerkommandant von Buchenwald von 1942 bis 1945 Hermann Pister, Hermann Grossmann, Kommandant des Rautalwerkes Wernigerode und der Rüstungsproduktionsstätte Bochumer Verein, der KZ-Arzt Hans Eisele, Hermann Hackmann, der Adjutant von Karl Otto Koch, sowie Ilse Koch.

[Bearbeiten] KZ Dora-Mittelbau

Einen weiteren Verfahrenskomplex bildete der Dora-Prozess (United States of America v. Kurt Andrae et al.) gegen 19 Angehörige des Personals des Arbeitslagers Dora Mittelbau vom 7. August bis zum 31. Dezember 1947, wobei der Zweite Schutzhaftlagerführer Hans Möser als Hauptangeklagter vor Gericht stand. Von den Angeklagten wurde Möser als einziger am 30. Dezember zum Tod durch den Strang verurteilt und am 26. November 1948 in Landsberg gehängt. Insgesamt 14 Freiheitsstrafen wurden verhängt, sieben davon lebenslang. Vier der Angeklagten wurden freigesprochen.

[Bearbeiten] Folgeprozesse

Den Konzentrationslagerhauptverfahren folgte eine Vielzahl von Folgeprozessen. Allein gegen das Dachauer Lagerpersonal wurde in rund weiteren hundertzwanzig Verfahren ermittelt. In den folgenden KZ-Prozessen lag der Anteil der zum Tode Verurteilten teilweise niedriger.

[Bearbeiten] Fliegerprozesse

Die so genannten Fliegerprozesse fanden nicht nur in Dachau, sondern auch an anderen Orten statt.

[Bearbeiten] Malmedy-Prozess

Der Malmedy-Prozess war einer der Dachauer Prozesse vom 16. Mai bis 16. Juli 1946. Im Prozess wurden 74 Angehörige des Panzerregiments der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte-SS Adolf Hitler beschuldigt, im Dezember 1944 bei Malmedy 77 gefangene US-Soldaten erschossen (Malmedy-Massaker) und bis zum Abschluss der Ardennen-Offensive allein im Bereich von Stavelot 130 Morde an Zivilisten begangen zu haben. Es kam zu 43 Todesurteilen und vielen Haftstrafen. Alle Todesurteile wurden später in Haftstrafen umgewandelt. 1956 kam der letzte Gefangene dieses Verfahrens frei.

[Bearbeiten] Literatur

  • Robert Sigel: Im Interesse der Gerechtigkeit. Die Dachauer Kriegsverbrecherprozesse 1945-48. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-593-34641-9.
  • Holger Lessing: Der erste Dachauer Prozess (1945/46). Nomos-Verlag, Baden-Baden 1993, ISBN 3-7890-2933-5.

[Bearbeiten] Weblinks


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