Bundesverkehrswegeplan 1973
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: In diesem Artikel fehlen noch die Straßen- und Wasserverkehrsprojekte --Bigbug21 20:55, 19. Mär. 2008 (CET)
Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. |
Der Bundesverkehrswegeplan 1973 war der erste Bundesverkehrswegeplan in der Bundesrepublik Deutschland. Er wurde am 19. September 1973 durch den Bundestag verabschiedet.
Der Plan gilt als ein maßgeblicher Meilenstein für die Einführung des Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsverkehrs in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Die 1968 durch eine Arbeitsgruppe des Bundesverkehrsministeriums begonnene Planung des Bundesverkehrswegeplans verfolgte das Ziel, die Verkehrsnetze von Straße, Schiene und Wasserwegen aufeinander abzustimmen und zu einem Gesamtsystem zu integrieren. Gleichzeitig sollte der volkswirtschaftliche Bedarf mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abgestimmt und unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten bewertet werden. Die damalige Deutsche Bundesbahn richtete am 1. Oktober 1969 eine Entwurfs- und Planungsabteilung ein.
[Bearbeiten] Vorhaben
[Bearbeiten] Schienenverkehr
Im Bereich des Schienenverkehrs waren für den Zeitraum von 1971 bis 1985 sieben Neu- und acht Ausbaustrecken vorgesehen. Die Gesamtlänge der, für 300 km/h konzipierten, Neubaustrecken lag bei rund 950 km, die der Ausbaustrecken bei insgesamt rund 1250 km. Im Bereich der Bundesschienenwege waren Gesamtinvestitionen von 31 Milliarden D-Mark (rund 16 Milliarden Euro, Preisstand: 1973) vorgesehen.
Der Schienenverkehrs-Teil des Bundesverkehrswegeplans 1973 schloss weite Teile des Ausbauprogramms für das Netz der Deutschen Bundesbahn ein, das im August 1970 von Vorstand und Verwaltungsrat der DB beschlossen wurde. Im Planungszeitraum 1971 bis 1985 waren dabei Investitionen von 31 Milliarden D-Mark vorgesehen. Neben Maßnahmen zur Sanierung, Modernisierung und Elektrifizierung hatte dieser Plan sieben Neu- und neun Ausbaustrecken enthalten.[1] Darauf aufbauend legte eine Projektgruppe des Bundesverkehrsministeriums den Bericht „Untersuchung über Verkehrswege-Investitionen in ausgewählten Korridoren der Bundesrepublik Deutschland vor“, der die vier in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommenen Neubaustrecken enthielt. Die vier Neubaustrecken sind auch im 1973 von der UIC vorgestellten europäischen Infrastruktur-Leitplan enthalten.[2]
Wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung eines Schienen-Schnellverkehrssystem hatte die Hochleistungs-Schnellbahn-Studie, die im Auftrag des Bundesverkehrsministers in den Jahren 1969 bis 1971 entwickelt worden war.
[Bearbeiten] Geplante Neubaustrecken
- Hannover–Kassel–Würzburg (zwischen 1973 und 1991 als Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg realisiert)
- Mannheim–Schwetzingen–Stuttgart (zwischen 1976 und 1991 als Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart in ähnlicher Form realisiert)
- Köln–Groß-Gerau (–Frankfurt am Main) (zwischen 1995 und 2002 in ähnlicher Form als Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main realisiert)
- Aschaffenburg–Würzburg (teilweise mit der Nantenbacher Kurve realisiert, Ausbau im Bereich des Schwarzkopftunnels geplant)
- Stuttgart–Ulm–Augsburg–München (Neubaustrecke Wendlingen–Ulm mit Stuttgart 21 in Planung, Abschnitt Ulm–München teilweise für 200 km/h ausgebaut, siehe Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart–Augsburg)
- Rastatt–Offenburg (Rheintalbahn, teilweise fertiggestellt, im Ausbau und in Planung)
- Kaiserslautern–Ludwigshafen (Neubauprojekt verworfen, Ausbau der Bestandsstrecke läuft)
[Bearbeiten] Geplante Ausbaustrecken
- Hamburg–Osnabrück–Dortmund (als Rollbahn u. a. weitgehend realsiert)
- Hamburg–Uelzen–Hannover (realisiert, siehe Bahnstrecke Hamburg–Hannover)
- Dortmund–Hannover–Braunschweig
- Flieden–Frankfurt am Main (Kinzigtalbahn (Hessen))
- (Frankfurt am Main)–Hanau–Aschaffenburg
- Frankfurt am Main–Mannheim (Riedbahn, wurde weitgehend für 200 km/h ausgebaut)
- Würzburg–Nürnberg–Augsburg (Bahnstrecke Nürnberg–Würzburg, wurde zu etwa einem Drittel für 200 km/h ausgebaut, weiterer Ausbau nicht realisiert)
[Bearbeiten] Fortschreibung der Maßnahmen
Im März 1977 stimmte das Bundeskabinett dem Koordinierten Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege bis zum Jahr 1985 (KIP) zu. In dieser Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 1973 waren Investitionen in Höhe von 111 Milliarden D-Mark für den Zeitraum von 1976 bis 1985 vorgesehen. Allein 11,9 Milliarden D-Mark sollten auf die beiden im Bau befindlichen Neubaustrecken zwischen Hannover und Würzburg sowie zwischen Mannheim und Stuttgart entfallen. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Maßnahmenpaket war ein volkswirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von 2,6 sowie ein Beitrag zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses der Bundesbahn.[1]
[Bearbeiten] Quelle
- Rüdiger Block: Auf neuen Wegen. Die Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn. In: Eisenbahn-Kurier Special: Hochgeschwindigkeitsverkehr. Nr. 21, 1991, ohne ISSN, S. 30–35.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ a b Gunther Ellwanger: Neubaustrecken und Schnellverkehr der Deutschen Bundesbahn. Chronologie.. In: Knut Reimers, Wilhelm Linkerhägner (Hrsg.): Wege in die Zukunft. Neubau- und Ausbaustrecken der DB. Hestra Verlag Darmstadt, 1987, ISBN 3-7771-0200-8, S. 245–250
- ↑ Ohne Autor: Die weiteren Pläne der Neuen Bahn. In: Bahn-Special, Die Neue Bahn. Nr. 1, 1991, Gera-Nova-Verlag, München, S. 78 f.