Sozialgeld
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Sozialgeld ist eine spezielle Leistung des deutschen Sozialsystems, welche die Sozialhilfe (HLU) aus dem Sozialgesetzbuch XII für hilfebedürftige Personen ersetzt, die
- nicht erwerbsfähig sind,
- mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grunde nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben und
- keinen Anspruch auf Grundsicherung nach § 41 SGB XII haben.
Daneben haben auch nicht erwerbsfähige, minderjährige Kinder von nach dem Bafög förderungsfähigen Auszubildenden Anspruch auf das Sozialgeld.
Rechtsgrundlage ist § 28 SGB II.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II sind
- Kinder bis zum 15. Geburtstag, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- dauerhaft erwerbsunfähige Minderjährige in einer Bedarfsgemeinschaft bis zum 18. Geburtstag sowie
- volljährige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft, die vorübergehend, aber nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind (vgl. [1]).
[Bearbeiten] Regelleistung
Die Höhe des Sozialgeldes beträgt bei Kindern bis 13 Jahren 60 Prozent des Regelsatzes (= 208 €) und steigt für Kinder ab 14 Jahre auf 80 Prozent des Regelsatzes (278 €). Bei volljährigen Partnern liegt die Leistungshöhe bei 90 Prozent des Regelsatzes.
[Bearbeiten] Geschichte
Das Sozialgeld ist eine Leistung für Hilfebedürftige, die aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Hartz-Konzept (2002) entwickelt wurde; hier waren drei Leistungen vorgesehen: die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I sowie die Sozialleistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
Nach Vorstellungen des Hartz-Konzeptes war jedoch vorgesehen, dass das Sozialgeld die bisherige Sozialhilfe ersetzen und von den Sozialämtern, also durch die Kommunen, verwaltet werden solle [2]). Das Sozialgeld nach SGB II wird jedoch nicht von den Kommunen, sondern vom Bund gezahlt [3].
[Bearbeiten] Vermögensfreibeträge
Anspruch auf Sozialgeld hat nur, wer kein Eigenvermögen über 1600 Euro besitzt, für Über-60-Jährige gilt ein Freibetrag von 2600 Euro. Angesparte Beträge im Rahmen der Riester-Rente sind hiervon ausgenommen. Sonstige Altersbezogene Vermögenswerte wie beim Arbeitslosengeld 2 gibt es nicht, so dass jeder, der wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit auf Sozialgeld angewiesen ist, sein Vermögen bis zur Freibetragsgrenze verbrauchen muss, um Anspruch auf Zahlung von Sozialgeld zu haben.
[Bearbeiten] Regionale Unterschiede im Bezug von Sozialgeld
Die Sozialgeldquoten sind in den verschiedenen Bundesländern höchst unterschiedlich. In den nördlichen und östlichen Bundesländern sind die Sozialgeldquoten am höchsten.
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Stand: Juni 2005 [4],[5] |
[Bearbeiten] Siehe auch
- Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
- Grundsicherung (GSi)
- Armut
[Bearbeiten] Literatur
- AG TuWas [Rainer Roth, Harald Thomé] (Hrsg.): Leitfaden Alg II/Sozialhilfe (23. Aufl.). Frankfurt am Main: Digitaler Vervielfältigungs- und VerlagsService 2005 (ISBN 3-932246-50-0).
- Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz. Hamburg, Berlin: Assoziation A 2006 (ISBN 3-935936-51-6).
- Peter Hartz et al.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Berlin 2002 (Kurzfassung, 19 S.; Langfassung, 355 S.).
- Arbeitslosenprojekt TuWas [Udo Geiger, Ursula Fasselt, Ulrich Stascheit, Ute Winkler] (Hrsg.): Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II (2. Aufl.). Frankfurt am Main: Fachhochschulverlag 2006 (ISBN 3-936065-70-5).
[Bearbeiten] Weblinks
- ALG II / Sozialgeld – Von Leistungen ausgeschlossene Personenkreise
- Offenes Forum für Sozialgeld-Empfänger
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Arbeitslosenprojekt TuWas 2006, S. 144
- ↑ Hartz 2002: 27; 129
- ↑ AG TuWas 2005: 206
- ↑ ZEFIR-Datenpool: Leistungsempfänger/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II Juni 2005
- ↑ ZEFIR-Datenpool: Leistungsempfänger/-innen von Sozialgeld nach SGB II im Alter von unter 15 Jahren im Juni 2005
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