Schreibtischtäter
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Ein Schreibtischtäter ist jemand, der staatliche Machtstrukturen ausnutzt, um eine Straftat durch eine andere Person begehen zu lassen. Es handelt sich nicht nur um einen juristischen Begriff, sondern auch um ein Konzept der Politischen Theorie.
Der Ausdruck wird vor allem im Zusammenhang mit den am Schreibtisch geplanten Massenmorden in den Vernichtungslagern des Nationalsozialismus verwendet. Als Beispiele für Schreibtischtäter werden häufig Adolf Eichmann und Heinrich Müller, in Frankreich Maurice Papon genannt. Auch die Verantwortlichen für die Schießbefehle in der DDR gehören zu dieser Tätergruppe.
Wenn der Schreibtischtäter eine Befehlshierarchie ausnutzt, liegt nach deutschem Recht eine mittelbare Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) vor. Der Schreibtischtäter besitzt als Hintermann die Tatherrschaft, auch wenn er selbst nicht Hand anlegt. Er ist also kein Anstifter, sondern er ist selbst Täter. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom „Täter hinter dem Täter“.
[Bearbeiten] Literatur
- Johannes Wessels, Werner Beulke: Strafrecht Allgemeiner Teil. C. F. Müller Verlag, Heidelberg.
- Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen. Band 40, S. 218 ff. ([1])
- Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen. Band 42, S. 65 ff. ([2])