Schützenschnur
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Die Schützenschnur der Bundeswehr ist eine Auszeichnung für besondere Schießleistungen, die an alle Soldaten verliehen werden kann. Sie wird jedoch nur von Mannschaften und Unteroffizieren zum Dienstanzug getragen.
Die Bedingungen zum Erwerb sind in der ZDv 3/12 „Schießen mit Handwaffen“, die Trageweise in der ZDv 37/10 „Anzugsordnung in der Bundeswehr“ geregelt.
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[Bearbeiten] Geschichtliches
Die Geschichte der Schützenschnur geht auf den Achtzigjährigen Krieg zurück. Auf Befehl des spanischen Königs sollte ein jeder Niederländer der mit einer Muskete angetroffen würde, sofort gehängt werden. Daraufhin begannen die niederländischen Musketiere Stricke mit sich zu führen, die sie über der linken Schulter trugen.
Die Idee einer Auszeichnung für besonders gute Schützen geht auf den preußischen König Friedrich Wilhelm I. zurück. Anfang 1720 trugen die Ausgezeichneten silberne Schnüre zu ihrer Uniform, im Siebenjährigen Krieg wurden Schützenschnüre erstmals im großen Umfang verliehen. Nach der Besetzung Preußens durch die Franzosen unter Napoleon wurde unter Scharnhorst die preußische Armee umstrukturiert und das Schützenabzeichen fester Bestandteil des neuen Militärs.
Seit dem Jahre 1864 wurde die Schützenschnur erstmals in drei verschiedenen Stufen verliehen: Bronze, Silber und Gold. Diese Regelung existiert bis heute.
Mit der Gründung des Deutschen Reiches wurde die deutsche Armee einmal mehr umstrukturiert. Erst unter dem Kaiser Wilhelm II. wurde die Schützenschnur, nunmehr in vier Stufen verliehen, in die gesamtdeutsche Armee eingeführt. Die Anzahl dieser Auszeichnungen wurde stärker reglementiert, um die Menge zu verleihender Schnüre zu reduzieren. Außerdem mussten seit diesem Jahr die Leistungen für Auszeichnung jedes Jahr aufs Neue erbracht werden.
In der Reichswehr und späteren Wehrmacht wurde die Schützenschnur unter starken Veränderungen der Verleihungskriterien beibehalten. Bis 1945 wurde die Schnur in zwölf verschiedenen Stufen und unterschiedlichsten Ausführungen verliehen. Auch mussten die Leistungen nicht jährlich neu erbracht werden und Offiziere durften keine Schützenschnüre mehr tragen.
Im Mai 1957 wurde die Schützenschnur auch beim Bundesgrenzschutz (BGS) eingeführt.
Auch in der NVA und den Grenztruppen der DDR wurde eine sehr ähnliche Schützenschnur an Mannschaften und Unteroffiziere verliehen. Die Schießprüfung konnte bis zu zwei Mal wiederholt abgelegt werden, dies wurde durch an der Schützenschnur befestigte ebenfalls silberfarbige Eicheln kenntlich gemacht.
[Bearbeiten] Aktuelle Bestimmungen
Seit 1965 existiert die Schützenschnur in der heutigen Form in der Bundeswehr. Sie wird für herausragende Schießleistungen in drei Stufen verliehen:
- 1. Stufe mit Plakette in Bronze
- 2. Stufe mit Plakette in Silber
- 3. Stufe mit Plakette in Gold und bei Wiederholung mit eingeprägter Zahl in Fünferschritten (5, 10, 15, …)
Zu beachten ist, dass bei guten Schießleistungen sofort eine Schützenschnur in Gold verliehen werden kann, ohne vorher die anderen Stufen zu durchlaufen. Unabhängig von der erreichten Stufe besteht die Schützenschnur selbst bei Heer und Luftwaffe aus einem matten Aluminiumgespinst, bei der Marine aus einem blauen Textilgespinst. Die Schnur wird nur beim ersten Erwerb ausgehändigt, wenn man höhere Stufen erreicht, erhält man eine entsprechende Plakette zum Austausch. Für die Schützenschnur in Bronze muss der Soldat je eine Wertungsübungen in zwei Waffen der Gruppe 1 mit Bronze (oder höher) erfüllen.
Für die Schützenschnur in Silber muss der Soldat alle Wertungsübungen in einer Waffe der Gruppe 1 mit Silber (oder höher) erfüllen, mit der seine Einheit standardmäßig ausgerüstet ist; sowie alle Wertungsübungen einer beliebigen Waffe der Gruppe 2 mit Silber (oder höher) erfüllen.
Für die Schützenschnur in Gold muss der Soldat alle Wertungsübungen in einer Waffe der Gruppe 1 mit Gold erfüllen, mit der seine Einheit standardmäßig ausgerüstet ist; sowie alle Wertungsübungen einer beliebigen Waffe der Gruppe 2 mit Gold erfüllen.
Die Waffengruppen gelten für alle Teilstreitkräfte außer den Soldaten der Streitkräftebasis (SKB), des Sanitätsdienstes, der Feldjägertruppe, des Militärmusikdienstes und dem Kommando Spezialkräfte. Sie lauten wie folgt:
- Waffengruppe 1: Gewehr, Maschinenpistole, Pistole
- Waffengruppe 2: Maschinengewehr, Panzerfaust
Soldaten oben genannter Einheiten schießen die Schützenschnur jeder Stufe nur in der Waffengruppe Eins.
Der Soldat muss die Leistungen für die Schützenschnur innerhalb von zwölf Monaten vollbringen. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Tag, an dem die erste Leistung erbracht wird (d.h. nicht zwangsläufig der 1. Januar!). Die Wertungsübungen darf der Soldat an einem Tag zweimal wiederholen, erfüllt er sie nicht oder erreicht er nicht die gewünschte Stufe, so muss er sich einen Tag gedulden.
Falls in einem Kalenderjahr dem Soldaten bereits eine goldene Schützenschnur verliehen wurde, so darf er keine Wertungsübungen vor dem 1. Januar des nächsten Jahres schießen.
Reservisten und Angehörige fremder Streitkräfte können die Schützenschnur unter den gleichen Voraussetzungen erwerben. Bei erfüllten Leistungen und eingereichtem Antrag wird die Auszeichnung von einem Vorgesetzten zusammen mit einer Besitzurkunde verliehen, die dann zum Tragen berechtigt. Diese Trageerlaubnis bleibt lebenslang erhalten. Grund für die Wiederholung der Schützenschnur stellt also nur persönlicher Ehrgeiz oder die bezifferte Plakette bei mehrmaliger Wiederholung dar. Die Wertungsübungen bauen auf den Schulschießübungen auf und unterscheiden sich von ihnen nur in der Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten. Für die genauen Bestimmungen der Schießübungen siehe die ZDv der entsprechenden Waffe oder den Link weiter unten.
Offiziere können die Schützenschnur erwerben, tragen eine erhaltene Schützenschnur aber nicht.
[Bearbeiten] Beispiel
Ein Soldat der Jägertruppe (Infanterie) hat es sich zum Ziel gesetzt, in diesem Kalenderjahr die goldene Schützenschnur zu erreichen. Dazu muss er folgende Kriterien erfüllen:
- Da er standardmäßig mit dem G36 ausgerüstet ist, muss er die G36-S9-WÜ mit Gold bestehen. Auch wenn er zusätzlich die P-S2-WÜ und P-S3-WÜ in Gold schießt, berechtigt ihn dies nicht dazu, eine Schützenschnur in Gold zu bekommen, da seine Standardwaffe maßgebend ist.
- Da nur sehr selten eine Wertungsübung im Schießen mit der Panzerfaust erfolgt, muss der Soldat die MG-S3-WÜ und MG-S4-WÜ in Gold erfüllen.
- Er darf sich dabei nur zwei Wiederholungen (also max. 3 Durchgänge) je Übung pro Tag erlauben und die Leistungen müssen in einem Zeitraum von 365 Tagen zusammenliegen.
Wenn all diese Übungen in Gold erfüllt und ordnungsgemäß protokolliert wurden, darf er seine Schützenschnur beantragen.
[Bearbeiten] Sonstiges
Auch bei manchen Schützenfesten werden Schützenschnüre verteilt.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951 – 1971 Fiedler-Verlag, Coburg 1995 ISBN 3-923434-17-0
[Bearbeiten] Weblinks
- www.reservisten-aschaffenburg.de - PDF-Datei zu den Bestimmungen der Schützenschnur (76 KB)
- Knüpfen der Schützenschnur (Holland)