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Diskussion:Scheidung – Wikipedia

Diskussion:Scheidung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel ist total unhistorisch juristisch. ich würde gerne mehr darüber wissen, seit wann es in Deutschland ein Ehescheidungsrecht gibt (seit 1918? oder schon vorher), wie das Scheidungsrecht in der Vergangenheit geregelt war etc. Zum Beispiel gab es vor der Justizreform unter der großen Koalition noch den Tatbestand "Schuldig geschieden", wobei die Schuldfeststellung durch meist männliche Richter oft sehr demütigend für die Gattin war.... Hinter all diesen Reformen stehen gesellschaftliche Kämpfe um Gleichberechtigung, die in diesem artikel einfach nicht erwähnt werden - HistorikerInnen, ergänzen bitte!

89.247.139.64 12:16, 23. Nov. 2006 (CET)

Es gab vor dem Personenstandsgesetz - also vor dem Kulturkampf im Deutschen Reich keine Ziviltrauung. Somit unterlag nicht nur die Trauung, sondern auch die Scheidung dem Kirchenrecht. Beim katholischen Kirchenrecht kann nur der Mann schuldig geschieden werden (impotentia coeundi). Es ist dort keine formale Scheidung, sondern die Ehe hatte nie existiert (Ehehindernis nach göttlichem Recht), da sie nie hätte geschlossen werden dürfen (Nichtigkeit). -- Leptokurtosis999 10:03, 18. Sep. 2007 (CEST)



Ich habe gedacht, nach kirchlichem Recht sei die Impotentia coeundi des Mannes ein Scheidungsgrund im Gegensatz zur Impotentia generandi? -- Robodoc 21:04, 17. Jan 2004 (CET)

Kannst du Belege für den Satz Nach kirchlichem Recht ist eine Scheidung nur unter besonderen Umständen, so z. B.bei einer Impotentia coeundi des Mannes! - möglich. anführen? Ich kann solche nicht finden. Könnte es sein, dass du die Scheidung 8wegen mittlerweile eingetretenen Impotenz) mit der Auflösung wegen Nichtvollzuges verwechselst, bei der die Impotenz Beweisanzeichen für den Nichtvollzug ist? --Andrsvoss 21:33, 17. Jan 2004 (CET)
Zunächst sollte die katholische Kirche (ich nehme doch an, daß diese gemeint ist), nicht allgemein mit "Kirche" gleichgesetzt werden. Des weiteren denke ich, daß die katholische Kirche überhaupt keine "Scheidung" kennt, sondern einzig eine Ungültigerklärung der Ehe; bürgerlich-rechtlich formuliert nach Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums (über die Eigenschaft des Ehegatten, zur Produktion von Nachkommen geeignet zu sein). Wo sind die CIC-Experten? StephanK 08:12, 13. Apr 2004 (CEST)
Ich habe den kurzen Verweis auf die christliche Einstellung zu Ehescheidung eingefügt. Unter Berufung auf das "Paulinische Privileg" 1.Korinther 7,15f (Wenn aber der ungläubige Teil auf der Trennung besteht, dann gebt ihn frei. In diesem Fall ist der christliche Teil, Mann oder Frau, nicht an die Ehe gebunden. Gott hat euch zu einem Leben im Frieden berufen. Weißt du denn, Frau, ob du deinen Mann retten kannst? Oder weißt du, Mann, ob du deine Frau retten kannst?) erklärt CIC 1143, §1, dass Ehescheidung unter einer Bedingung möglich ist: wenn bei einem Ehepaar bei ungetauft sind und sich einer taufen lässt, dann kann uU die geschieden werden.
Kath Katechismus 1649 führt die Trennung der Eheleute aus, schließt aber Ehescheidung aus.
Dietrich 21:40, 20. Dez 2004 (CET)

Es gibt zwei Scheidungsgründe im CIC: Er sieht eine Scheidung auch bei Nichtvollzug vor: "Can. 1142 - Die nicht vollzogene Ehe zwischen Getauften oder zwischen einem getauften und einem ungetauften Partner kann aus einem gerechten Grund auf Bitten beider Partner oder eines Partners, selbst wenn der andere dem widerstrebt, vom Papst aufgelöst werden." Ich hab das eingefügt.--Sigur 22:54, 30. Sep 2005 (CEST)

Es gibt drei Scheidungsgründe im CIC: Die Ehe kann auch für nichtig erklärt werden. Dies ist in Can. 1084 bei einer impotentia coeundi der Fall. Da nach Can. 1084 §2 bei Rechts- oder Tatsachenirrtum die ungültige Ehe geschlossen werden kann, kann dies bei Vorliegen des Beweises die Ehe für ungültig erklärt werden. Gleiches gilt für die Zwangsehe. -- Leptokurtosis999 10:46, 18. Sep. 2007 (CEST)


Einen kurzen Hinweis auf das ScheidungsFOLGENrecht und dessen große praktische Bedeutung fände ich angebracht. -- StephanK 12:44, 29. Feb 2004 (CET)


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

Es fragt sich grundsätzlich, was die Einzelnachweise dem Leser bringen sollen. Zwei Links sind aber auf jeden Fall wegen Verstoßes gegen die Richtlinien zu entfernen:

Frage: Wie kann man die referenzierten Links entfernen? Direkt im Artikel scheint es ja nicht möglich zu sein. Freue mich auf Antwort. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.78.177.17 (Diskussion • Beiträge) --Bubo 23:03, 19. Nov. 2007 (CET))

So geht das ;-) --Bubo 23:03, 19. Nov. 2007 (CET)
Hallo Bubo, ich sehe, Du hast die Technik im Griff ;-) - Danke.

[Bearbeiten] IP 217.231.70.28, 2. Juni 2005, 9:49

Hallo, kann eigentlich die Ehe (sie ist im dezember04 ausgesprochen worden im Januar hat der Partner sich das Leben genommen)von einer Person als nichtig erklärt werden? Wenn ja, finde ich das sehr eigenartig!

[Bearbeiten] IP 213.6.9.20, 15. Juli 2005, 20:30

Was ist aus der Scheidungsmoeglichkeit ohne Rechtsanwalt ueber eine notarielle Klaerung (einvernehmlich kostenguenstiger) geworden?

[Bearbeiten] Neue Zahlen des stat. Bundesamtes erschienen (13.7.05)

Hallo. Wäre es hier nicht sinnvoll, auch die stat. Entwicklung der Ehescheidungen einzubauen (ist das eine Rookie-Frage? Dann passt es ja ;-) )Thobo 11:26, 20. Jul 2005 (CEST)

Wikipedia:Sei mutig! :o) --Eike 20:24, 20. Jul 2005 (CEST)
Ich begrüße den Vorschlag, einige einleitende Zahlen zu ergänzen. Habe einige Zahlen gelernt, habe aber kein Quellenbeleg: Scheidungen nehmen in Deutschland seit etwa 1992 zu. "006 wurden etwa 200.000 Ehen geschieden. 100.000 davon mit Kindern, 150.000 Kinder waren betroffen. Bei der derzeitigen Quote werden etwa 36% der Ehen geschieden. --Lu 12:23, 26. Jul. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Scheidung im Islam

Der Artikel ist aber noch sehr einseitig. Soll nicht beispielsweise im Islam für eine Scheidung genügen, dass der Mann drei mal "Ich verstoße dich" sagt? -- Nichtich 19:35, 8. Nov 2005 (CET)

[Bearbeiten] Änderungen von Benutzer:84.73.216.78

Bitte NPOV beachten und Änderungen belegen! --Bubo 13:00, 26. Dez 2005 (CET)

[Bearbeiten] Malta

Ist in Malta die Scheidung erlaubt? --84.61.22.0 20:06, 13. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Auswirkungen auf Kinder

Dieser Artikel beleuchtet derzeit leider nur den rechtlichen / religösen Aspekt. Was ist z.B. mit den Auswirkungen auf die Beteiligten insbesondere Kinder (falls vorhanden)? Da ich hier kein Experte bin stellt sich für mich die Frage ob es dafür empirische Studien gibt. Ich kenne nur diesen Artikel aus der Suedddeutschen: Trennung: Gute Scheidung, Schlechte Scheidung. (jetzt kenne ich auch den englischen Artikel und werde falls es damit keine Probleme gibt, wenn ich Zeit habe -->April, mal teile ins deutsche übersetzen) Was haltet ihr davon? --Cyrus Grisham 14:41, 29. Jan 2006 (CET)


Noch ein paar Auswirkungen auf die (armen) Kinder:Eine deutsche Studie hat jetzt einen klaren Zusammenhang zwischen Scheidung der Eltern und der Entwicklung einer Neurodermitis beim Kind erwiesen. [[1]] (Stuedie ist in Allergie (2006, Band 61: 1397-1402) erschienen. Cyrus Grisham 15:01, 18. Dez. 2006 (CET)


Ja, es gibt empirische Studien, auch für die Auswirkungen auf Kinder, z.B.: Amato & Keith (1991,2001); Cherlin et al (1983). Ich Begrüße die Idee, den Artikel um nicht-rechtliche Aspekte zu erweitern. Ich kann Material anbieten, aber keine vollständige Ausarbeitung leisten. --Lu 12:20, 26. Jul. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Zahlen

Ein paar Zahlen (Zahlen geschiedener Ehen, absolut und relativ) habe ich im Artikel vergeblich gesucht... Schade. 193.30.192.163 12:56, 28. Jun 2006 (CEST)

[Bearbeiten] katholische Dogmatik vs. Rechtssprechung

Die Rechtsprechung gibt an, dass eine Auflösung der Ehe rechtens ist, wenn Verweigerung der ehelichen Beiwohnung gegeben ist.

Die katholische Sekte fordert aber zur Enthaltsmkeit(Beischlaf nur mit dem Ziel neues Menschenmaterial zu produzieren) auf, bzw. verbietet sie die Verhütung.

Wie geht das jetzt zusammen?

Bsp. Ee lässt sich katholisch taufen(war es vorher nicht weil zb. Ossi), sie (aus bayerisch ländlicher Gegend) ist Katholikin, hat aber noch nie was davon gehalten.

Sie will den gewohnten allabendlichen Koitus. Er ist aber von der Kirche auf Enthaltsamkeit programmiert worden.

Bekommt Sie jetzt Recht ->Verweigerung der ehelichen Beiwohnung seinerseits Bekommt Er jetzt Recht ->schwere Eheverfehlung bzw. ein ehrloses und unsittliches Verhalten Ihrerseits (da seine neuerworbenen religiösen Gefühle verletzt werden)

Das geht zusammen. Die Verweigerung muß immer stattgefunden haben. Dann gilt die Ehe als nicht vollzogen. Oder er "kann nicht" (und konnte noch nie!). Dann ist die Ehe ungültig (kommt häufig bei "Alibi-Ehen" vor). Klar; diese Regelung ist männerfeindlich und soll eine Frau vor Alibi-Ehen schützen. Auf die Frequenz des Geschlechtsverkehres kommt es weder im CIC, noch im ZGB an. Nur im archaischen BGB und ABGB ist dies der alleinige Grund der Ehescheidung (Zerrüttung: Prinzip: "ab mensa et toro") -- Leptokurtosis999 10:58, 18. Sep. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Länder ohne Ehescheidung

Gibt es Länder, in denen es keine Ehescheidung gibt? --84.61.4.227 11:33, 3. Dez. 2006 (CET)

In der EU ist mir nur Irland bekannt; es gibt hier nur eine formale gerichtliche registrierte Trennung ohne Auflösung des Ehebandes -- Leptokurtosis999 14:01, 8. Feb. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Kosten des Anwaltszwangs bei einvernehmlicher Scheidung

Ich habe hier eine Berechnungsgrundlage gefunden: [2] 217.86.30.191 12:25, 3. Jan. 2007 (CET)

Angenommen, wir nehmen Nettogehälter von 2000€ (M) und 1500€ (F) an, dann sind die Anwaltskosten pro Anwalt bei einvernehmlicher Scheidung bei ca. 1000€ ohne MWSt oder realistischer bei 2 Anwälten (ein Anwalt darf nicht beide Parteien vertreten!) bei 2000€ - ohne daß je eine Strittigkeit und somit ein Rechtsfall vorlag! Der neue Regierungsentwurf des FamFG will bei kinderlosen einvernehmlichen Scheidungen ein vereinfachtes Verfahren ohne Anwaltszwang einführen. Dadurch ist wirklich die einvernehmliche Scheidung billiger. Bislang ist eine einvernehmliche Scheidung teurer als eine strittige Scheidung, da bei der einvernehmlichen Scheidung gemäß § 630 ZPO zwar der Streitwert um 15% verringert ist, aber noch Notargebühren für die Scheidungsvereinbarung hinzukommen. -- Leptokurtosis999 14:17, 8. Feb. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bahá'i-Religion???

Was ist die Bahá'i-Religion? Gehört das hier hin?

Nein, tut es nicht, jemand sollte es herausnehmen. --NeD 16:30, 11. Mär. 2008 (CET)
Done. Ganz interessant wäre hier noch die Darstellung der Positionen der fernöstlichen Religionen. Solange selbst das noch fehlt, haben kleinere Religionen keine wirkliche Relevanz hier. --Mipago 18:58, 11. Mär. 2008 (CET)

[Bearbeiten] "Zerrüttung"

Irgend jemand hat den Artikel mit dem Begriff "Zerrüttung" zersetzt, der aber lange kein Rechtsbegriff mehr ist. Das wäre zu bereinigen, ich habe einen Anfang getan, aber der Artikel ist komplett zersetzt. Ich habe wirklich nicht die Zeit dazu. --Yanestra 00:06, 1. Jul. 2007 (CEST)

[Anm.: Ich habe den Artikel mit dem Überarbeiten-Textbaustein versehen.]

Hier hat das keinen Zweck, ab damit zur QS. --01:47, 1. Jul. 2007 (CEST)

Also, das BGB in Deutschland spricht zwar tatsächlich nicht von "Zerüttung", sondern vom "Scheitern". Die juristische Literatur benutzt diese Begriffe häufig synonym. Den Artikel daher in die Qualitätssicherung zu schieben, scheint mir etwas zu übertrieben. Ich werde mal den Begriff des Scheiterns zumindest einführen.Vatiwurst 20:32, 1. Jul. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Scheidungsrate?

Was ist das für ein Blödsinn in der Tabelle, die Zahl der Scheidungen einfach durch die Zahl der Eheschließungen im jeweils gleichen Jahr zu teilen und daraus eine "Scheidungsrate" zu errechnen????? Das sind doch völlig verschiedene Ehen aus unterschiedlichen Jahrgängen. So ein Begriff wie "Scheidungsrate" ist nur sinnvoll, wenn man schaut, z.B. wieviele von den Ehen in einem früheren Jahr sind heute bereits geschieden bzw. werden noch geschieden. --cesar 18:48, 27. Sep. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] Ehescheidungen in Deutschland

Das muss ich unterstreichen: da werden Äpfel durch Birnen geteilt, sprich: die (älteren) geburtenstarken Jahrgänge stehen auf Seiten der "Scheidung", die heute geburtenschwächeren auf Seite "Eheschließung". Nur dadurch kommt eine Rate von 50 % zustande. Das ist völlig unseriös. --Gerbil 19:37, 17. Nov. 2007 (CET)

Und noch ein Tipp: gehe zu [3], suche dort z.B. die BIB Mitteilungen 3/2002 und finde dort auf S. 14 eine saubere Berechnung, die eine Scheidungsrate von 20 Prozent für den Eheschließungsjahrgang 1991 im Jahr 2001 nachweist. --Gerbil 19:47, 17. Nov. 2007 (CET)


[Bearbeiten] Unglückliche Formulierung

Österreich hat ein sehr altertümlich anmutendes Scheidungsrecht. finde ich "altertümlich anmutend" keine präzise und wertfreie definierung wie sie in wikipedia eigentlich standart sein sollte.

[Bearbeiten] Link-Vorschlag

Hallo,

nach einer freundlichem Unterhaltung mit LKD was das entfernen des Links zu scheidung.de angeht möchte ich den folgenden Deep-Link vorschlagen. http://www.scheidung.de/kostenlose-ratgeber-allgemein/kostenlose-ratgeber-uebersicht.html.

Hier findet sich eine Übersicht von kostenlosen Ratgebern zum Thema die immer auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Innerhalb dieser Ratgeber findet der geneigte Besucher auch umfangreiche Beispiele und Tools die ihm in seiner Situation weiterhelfen können. SvKab 15:17,18.03.2008

Wo ist denn die weiterführende enzyklopädische Information? Ich finde zwischen den Werbeflächen nur Ratgeber (siehe dazu Was Wikipedia nicht ist, Punkt 9). --Kickof 15:45, 18. Mär. 2008 (CET)
Hmm also scheint hier ein grundsätzliches Missverständniss vor zu liegen. Bei den Ratgebern handelt es sich um die weiterführende Information. Diese sind halt, wie bei den Portalseiten von Wikipedia thematisch sortiert. Thema Recht, Thema Mediation, Thema Kinder etc. Ich wollte nur einfach nicht in jedem Abschnitt des Artikel hier einen Deep Link auf die meiner Meinung nach durchaus vorhandenen weiterführenden Informationen legen sondern allgemein einen Hinweis darauf geben, dass es im Internet eine Seite gibt, die sich ausschliesslich dem Thema Scheidung widmet und damit den Besucher viel umfangreicher Informieren kann, als ein lexikalisches Portal.SvKab 15:54, 18. Mär. 2008 (CET)
Wikipedia ist kein Ratgeber. Wieso sollte dann ein Ratgeber verlinkt werden?
Darüber hinaus steht unter Wikipedia:Weblinks: „Bevorzuge Webseiten ohne oder mit wenig Werbung“. Auch diese Randbedingung ist nicht erfüllt. --Kickof 16:01, 18. Mär. 2008 (CET)


Wikipedia ist kein Ratgeber - Nein genau deshalb sollte ein weiterführender Link zu einem Ratgeber und zu weiterführenden Informationen erwünscht sein wenn die Seite denn wirklich weiterführende Informationen anbietet. Und was die Werbung angeht. Hierbei handelt es sich zu 80% um Produkte die die Added Life Value selbst anbietet. Genau wie es die auf dem Ipod Artikel verlinkte Webseite apple.de tut. Aber das tut eigentlich nichts zur Sache (präventiv gegen den BlaBla Artikel :-) )SvKab 16:20, 18. Mär. 2008 (CET)
„... genau deshalb sollte ein weiterführender Link zu einem Ratgeber ...“. Genau deshalb nicht. Nun, mich hast Du nicht überzeugt. Warten wir deshalb noch etwas ab. --Kickof 16:28, 18. Mär. 2008 (CET)

"... Genau deshalb nicht", verstehe ich nicht. In meinem Freundeskreis ist das Thema sowas von aktuell, und die suchen nach Informationen an einer Stelle, auch mal anonym, also übers Internet: Was passiert nach der Trennung mit den Kindern, wie vermeide ich ein finanzielles Desaster nach der Scheidung, wieviel Geld bekommt meine Ex-Frau, wie machen wir es den Kindern am besten klar, dass wir uns trennen. 99,9% aller Seiten zu Trennung und Scheidung sind doch Anwaltsseiten, und scheidung.de ist nunmal keine Anwaltsseite, sondern die bieten von A bis Z so viele Infos, die wirklich weiterhelfen. So what, wenn man darüber hinaus auch über Scheidung.de einen Anwalt finden kann, ist doch gut, oder nicht? Und alles, was den Menschen seriös und wirklich weiterhilft, ist doch auch gut für Wikipedia u.a., so sehe ich das. Das "...Genau deshalb nicht...", sorry im voraus, kann nur von jemandem kommen, der noch nicht in einer solchen Situation war, oder noch nicht daran gedacht hat. Und das ist (ja leider) eine Ausnahme in der heutigen Gesellschaft. Alles andere ist doch eher sterile Diskussion, und geht am Bedürfnis der Menschen vorbei. Denkt mal bitte darüber nach. Merci! Und alles Gute. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.132.168.173 (Diskussion • Beiträge) 17:50, 18. Mär. 2008)

Schaust Du, wenn Du einen Ratgeber in Sachen Scheidung suchst, in den Brockhaus? Die Seite mag genau das Richtige für Ratsuchende sein, aber sie ist hier an der falschen Stelle. --Kickof 18:07, 18. Mär. 2008 (CET)
Ich weiss garnicht wieso Ihr Euch so anstellt einen Link zu einer Seite auf zu nehmen, die offensichtlich Informationen anbietet, die weit über das Spektrum eines Lexikons hinausgehen. Bei Wikipedia wird immer der lexikalische Anspruch herausgehoben. Das ist ja auch ok so. Im Zuge der Quellenangaben hinzuweisen woher das Wissen kommt das Wikipedia sammelt ist ja auch richtig und ok. Und nach meinem Verständnis sollen die Weblinks dem Besucher die Möglichkeit bieten, über dem lexikalischen Horizont hinaus Informationen zu erhalten. Hierzu hat er die Möglichkeit eine Suchmaschine zu konsultieren. Aber warum sollte diese Möglichkeit nicht auch direkt hier haben. Es geht ja nicht darum Wikipedia zu einer billigen Werbeplattform um zu funktionieren sondern den Nutzern qualitativ hochwertige Informationen an zu bieten und darüberhinaus weitere Möglichkeiten auf zu zeigen.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.132.168.173 (Diskussion • Beiträge) 18:50, 18. Mar 2008) Hubertl 11:40, 2. Apr. 2008 (CEST)
Die WP ist nunmal keine Suchmaschine und auch kein Ratgeber. Deine grundsätzlichen Überlegungen, die Weblinks zu einer Linksammlung aufzubohren sind hier allerdings auch fehl am Platz und sollten -wenn überhaupt- hier diskutiert werden. --Krawi Disk Bew. 10:01, 19. Mär. 2008 (CET)

Scheidung.de bietet kostenlos auf über 300 Seiten umfassende Informationen über das deutsche Scheidungsrecht. Scheidungen.at auch. Wo ist der Unterschied? Merci für gute Antwort. Wenn Du schreibst, "(...)sondern den Nutzern qualitativ hochwertige Informationen an zu bieten und darüberhinaus weitere Möglichkeiten auf zu zeigen.", dann ist das genau das, was auf Scheidung.de passiert, finde ich. Viele Gruesse P.S.: Gebt Euch doch einen Ruck, denn über Scheidung.de kommt man auch zu der Polnischen, Französischen, Russischen, Chinesischen Seite.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.132.168.181 (Diskussion • Beiträge) 13:38, 31. Mar 2008) Hubertl 11:37, 2. Apr. 2008 (CEST)

Ziemlich penetrant, wie hier offenbar einige Mitarbeitder der Fa. Added Life Value, die hinter "scheidung.de" stehen, versuchen, Wikipedia als Werbeplattform zu benutzen. Im Übrigen gibt es Anwaltsseiten im Netz, die informativer und übersichtlicher sind. Natürlich sind die kommerziell, aber das ist scheidung.de auch. Zum Beispiel www.ehe-scheidung-online.de oder www.scheidung-online.de. Bei www.scheidung-online.de hat man außerdem die Möglichkeit, kostenlos Zusatz- und Verständnisfragen zu stellen, also ein echter Mehrwert für die User. Im Grunde genommen gibt es aber zu jedem Stichwort dutzende kommerzieller Seiten mit weiteren Infos. Würde man links auf diese Seiten zulassen, wäre Wikipedia schnell die größte Werbeplattform der Welt.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.62.52.219 (Diskussion • Beiträge) 2:36, 2. Apr 2008) Hubertl 11:37, 2. Apr. 2008 (CEST)


aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -