Sachkunde
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Sachkunde ist ein allgemeiner Begriff zur Bezeichnung des Wissens in einem Gebiet (Sachgebiet) oder über eine komplexe Sache. Jemand, der von einer Sache etwas versteht, wird als Sachkundiger bezeichnet. Da diese Definition sehr interpretationsbedürftig ist, wird im Bereich des Arbeitsschutzes der Ausdruck Befähigte Person verwendet und mit einem Befähigungsnachweis verbunden. In bestimmten Gebieten können Sachkundige mit besonderer Befähigung zu staatlich anerkannten, öffentlich bestellten und/oder vereidigten Sachverständigen benannt werden.
Sachkunde gilt zum Beispiel als eine Disziplin bei der Hundeschulung oder in der Architektur (Bausachverständiger, Handwerk). Auch beim Pflanzenschutz wird der Terminus Sachkunde verwendet, um Personen mit einem breiten Kenntnisspektrum zum jeweiligen Gebiet zu bezeichnen. Im Waffenrecht wird durch das Waffengesetz eine Sachkunde als Voraussetzung zum Erwerb eines Waffenscheins gefordert, die erst nach einem speziellen Lehrgang mit einem Sachkundenachweis bescheinigt wird.
Die Sachkunde nach § 5 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung (umgangssprachlich auch „Giftprüfung“ genannt) bescheinigt Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit dem Gefahrensymbol Xn (gesundheitsschädlich) und den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, über die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren und die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.
Der Ausdruck „Sachkunde“ bezeichnet im engeren Sinne auch die in den 1960er-Jahren in Deutschland entwickelten Vorläuferkonzepte des Sachunterrichts in Schulen im Übergang von der Heimatkunde hin zum Sachunterricht.
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[Bearbeiten] Fachkunde
Fachkunde bezeichnet Wissen im der Sache übergeordneten Fachgebiet. Ein Sachkundiger für Schraubverbindungen muss nicht unbedingt viel von Statik verstehen, er überprüft nur die Einhaltung der „Regeln für Schraubverbindungen“. Das Zustande kommen der Regeln ist Aufgabe des übergeordneten Fachgebietes (zum Beispiel der Statik, siehe auch Fachkundiger)
[Bearbeiten] Deutschland
In einigen Bundesländern (Berlin) wie auch umgangssprachlich wird diese Fachbezeichnung auch für den heutigen Sachunterricht in Schulen verwendet.
Als Vertreter der Sachkunde können Walter Jeziorsky, Ilse Lichtenstein-Rother und Rudolf Karnick bezeichnet werden. Alle trugen mehr oder weniger zur Überwindung ideologischer Überfrachtung in der Heimatkunde bei und erweiterten insbesondere das Themenspektrum.
Für Jeziorsky kam anstelle der primären geographischen Orientierung der alten Heimatkunde die Inhalte Lebenskunde, Handwerkskunde, Technologie, Geschichte, Kartographie, Arbeitskunde, Warenkunde, Verkehrskunde, Landschaftskunde, Naturlehre, Wetterkunde, Städtische Einrichtungen, Völker- und Menschenkunde hinzu.
Ilse Lichtenstein-Rother schlug vor allem berufskundliche Themen vor, wie Schuster, Gärtner, Hausbauhandwerker, Bäcker, Bauer.
Trotz aller Fortschritte wurde bei der Umsetzung der Konzepte zur Sachkunde eine Neuauflage der alten Verbal- und Auswendiglernschule betrieben. „Kunde“ wird so als „Lehre von Bezeichnungen“ und weniger als Verstehensorientierung verstanden.
[Bearbeiten] Japan
In Japan wird dieses Fach unter der Bezeichnung „Lebenskunde“ (Seikatsuku) für das erste und zweite Schuljahr geführt.
[Bearbeiten] Literatur:
- Kaiser, Astrid; Pech, Detlef (Hrsg.): Geschichte und historische Konzeptionen des Sachunterrichts. Baltmannsweiler 2004
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