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Polizeipräsident – Wikipedia

Polizeipräsident

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Ein Polizeipräsident (Abk. PP oder auch PPr) ist bei der deutschen Polizei der Behördenleiter eines Großverbandes der Polizei, meist eines Polizeipräsidiums.

PP sind je nach Bundesland dem Regierungspräsidenten, dem Inspekteur der Polizei oder dem Innenminister/Innensenator/Präses der Behörde für Inneres unterstellt und diesem berichtspflichtig. Polizeipräsidenten stehen oft mehreren zehntausend Untergebenen vor. Die Leiter der Polizeiverwaltungsämter, der Fortbildungsinstitute usw. sind in der Regel keine Polizeivollzugsbeamten. Alle anderen sind Uniformträger.

In Berlin wird die gesamte LandespolizeiDer Polizeipräsident in Berlin“ genannt, da der Personalkörper sowie die Behörde als solches in dessen Namen (Auftrag) handelt.

[Bearbeiten] Aufgaben und Tätigkeiten

Polizeipräsidenten sind als Spitzenbeamte für alle Vorgänge in deren Zuständigkeitsbereich verantwortlich und oberster Repräsentant ihres Polizeipräsidiums. Teilweise ist die Bezeichnung ein Dienstgrad und eine berufliche Funktion, teilweise aber auch nur ein Dienstgrad (s. u.).

Beispiele:

Lagerhebung und -Analyse, Organisation, Abläufe, Personalwesen (u.a. Beurteilung seiner Beamten im gehobenen Dienst), Koordination, Haushaltswesen, Entscheidung in Organisation- und Einsatzfragen von grundsätzlicher Bedeutung, Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten seines Bereiches (präsidiumsweite Richtlinienkompetenz) usw.).

Ferner ist ein PP Dienstvorgesetzter der unterstellten Beamten und Vorgesetzter der Angestellten und Arbeiter.

Dem PP und dessen Vertreter(n) arbeitet ein Führungsstab und gegebenenfalls eine Geschäftsstelle (z. B. Präsidialbüro) zu.

[Bearbeiten] Vertretung

Ständiger Vertreter des Polizeipräsidenten ist zumeist der Leiter der Abteilung Einsatz in Personalunion als Polizeivizepräsident (PVP). Bei gleichzeitiger Abwesenheit des PP und seines Stellvertreters vertritt der rangälteste Leiter der Abteilung Einsatz den PP. Eine weitere Stellvertretung ergibt sich außerhalb der Bürozeit: hier wird der PP und der PVP zum Beispiel durch den Höheren Beamten vom Dienst (HvD) vertreten.

[Bearbeiten] Zugang

Polizeipräsidenten sind Beamte des höheren Dienstes in einer stark herausgehobenen Stellung. Ein Direktzugang ist nicht möglich (Ausnahme: In manchen Bundesländern - z. B. Nordrhein-Westfalen - bekleidet er ein politisches Amt; Beispiel hierfür ist der PP von Münster, der keine Polizeiausbildung genossen hat [1]). Der PP und sein Vertreter werden vom Innenminister/Präses bestimmt.

[Bearbeiten] Beamtenrecht

Polizeipräsidenten werden mit Bezügen der Besoldungsordnung B besoldet.

[Bearbeiten] Dienstgradabzeichen

Welche Schulterstücke ein Polizeipräsident trägt richtet sich danach, ob er der Bundespolizei oder einer Landespolizei zugehörig ist, welche Funktion er inne hat. Die Gestaltung ist bundesweit für alle Polizeien einheitlich (seit 1976 bei den Landespolizeien und zwischen 2001 bis 2005 beim Bundesgrenzschutz. Allen gemein ist einen goldener Stern, der (meist) partiell von Eichenlaub umschlossen wird.

Dienstgradabzeichen von Polizeipräsidenten
fig. 1
fig. 2
fig. 3
fig. 4

Legende

fig. 1: Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main; Direktor der Bereitschaftspolizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt); Direktor (Polizeipräsidenten Berlin; Direktor des Instituts für Aus - und Fortbildung (Nordrhein-Westfalen); Polizeipräsident als Leiter einer Polizeidirektion (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter des Präsidiums der Bereitschaftspolizei (Sachsen); Polizeipräsident als Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste (Sachsen); Polizeivizepräsident (Bayern); Vizepräsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Abteilungspräsident in der Bundespolizei

fig. 2: Polizeipräsident (Bayern), Inspekteur der Polizei (Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen); Landespolizeidirektor (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland) Landesschutzpolizeidirektor (Berlin (bis Juli 2003), Sachsen-Anhalt); Erster Direktor beim Polizeipräsidenten in Berlin als Leiter des Stabes; Direktor/Direktor der Bundespolizeidirektion

fig. 3: Präsident der Bereitschaftspolizei (Hessen); Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder; Landespolizeidirektor in Berlin (bis 1993); Präsident eines Bundespolizeipräsidiums

fig. 4: Inspekteur der Bundespolizei; Landespolizeipräsident (Bayern)

[Bearbeiten] Sonstiges

Bei Großlagen ist der PP meist Polizeiführer.

Einen bemerkenswerten Aufstieg kann Udo Nagel vorweisen: Er fing in den 1970er Jahren als Beamter des mittleren Dienstes bei der Polizei an und stieg beim PP München bis zum Kriminaldirektor auf. Anschließend wurde er zum PP in Hamburg berufen und wirkte von 2004 bis 2008 als Präses der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg.

[Bearbeiten] Siehe auch


[Bearbeiten] Österreich

Unterscheidungszeichen der Angehörigen des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden
Unterscheidungszeichen der Angehörigen des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden

Als Polizeipräsident wird in Österreich der Leiter Bundespolizeidirektion Wien bezeichnet. Er ist somit Leiter einer Sicherheitsbehörde welche in Wien in Personalunion mit dem Sicherheitsdirektor des Bundeslandes Wien einhergeht. Der Stellvertreter des Polizeipräsidenten wird als Polizeivizepräsident bezeichnet.

Die Leiter der anderen Bundespolizeidirektionen in Österreich tragen die Verwendungsbezeichnung Polizeidirektor. Die abweichende Bezeichnung in Wien unterstreicht die besondere Stellung Wiens als Bundeshauptstadt, aber auch was die Kriminalitätshäufung betrifft.

Der Polizeipräsident von Wien ab 1. Januar 2008 ist Gerhard Pürstl.


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