Nichtraucherschutz
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Als Nichtraucherschutz bezeichnet man Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen). Darunter fallen Enthaltsamkeit, Werbeverbote für Tabakwaren und Aufklärungskampagnen.
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Hintergrund
Tabakrauch ist gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen[1]. Selbst der Rauch einer einzelnen Zigarette führt dazu, dass die Gesundheit aller im selben Raum geschädigt wird. Entsprechende Studien, die dies belegen, sind von Fachgesellschaften der Mediziner, von der WHO[2] und auch von der Bundesrepublik Deutschland sowie einigen Zigarettenherstellern (Philip Morris[3]) anerkannt worden.
Wenn ein Raucher an einer Zigarette zieht, entsteht an der Glutspitze bei einer Temperatur von ca. 950 Grad der sogenannte Hauptstromrauch mit einem Gemisch aus mehr als 4000 Chemikalien, viele davon von der WHO als krebserregend oder möglicherweise krebserregend eingestuft. Der Nebenstromrauch, also das, was einer brennenden Zigarette zwischen zwei Zügen entweicht (und was beim Passivrauchen eingeatmet wird) ist aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperatur noch giftiger, da beispielsweise der Anteil an Formaldehyd, Blausäure oder Benzol wesentlich höher ist.[4]
Passivraucher, so die WHO, haben ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisko, die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Demnach sterben in Deutschland jährlich 3300 bis 4000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, die meisten durch Herzinfarkte.
Nichtraucherschutz in Deutschland
Der Nichtraucherschutz ist in Deutschland derzeit im internationalen Vergleich noch wenig entwickelt, obwohl auch hier Veränderungen zu verzeichnen sind. Zum Beispiel herrscht Rauchverbot in weiten Teilen der Bahnhöfe und Flughäfen. Zahlreiche öffentliche Einrichtungen sind mittlerweile rauchfrei, z. B. viele Universitäten, Schulen, Behörden und Krankenhäuser.
Am Arbeitsplatz hat laut Arbeitsstättenverordnung-§ 5 der Arbeitgeber die „erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“ In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur in so weit Schutzmaßnahmen zu treffen, "als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."
Von Nichtraucherverbänden und Gesundheitsorganisationen wird gefordert, dass der Staat ein umfassendes gesetzliches Rauchverbot erlässt. Verschiedene fraktionsübergreifende Vorstöße im Bundestag in diese Richtung sind in der Vergangenheit gescheitert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betrachtet es als Erfolg, ein gesetzliches umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie verhindert zu haben, weil er massive Umsatzeinbrüche bei seinen Mitgliedsbetrieben befürchtet. Stattdessen sollten bis 2008 im Rahmen einer Selbstverpflichtung 90 % der Gaststätten mindestens 50 % ihrer Plätze für Nichtraucher reservieren.[5] Nachdem jedoch die Selbstverpflichtung gescheitert war, führten die meisten Bundesländer Rauchverbote mit Ausnahmen in der Gastronomie ein. Siehe: Rauchverbot
Für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants waren 2006 76 Prozent der Deutschen laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts polis/Usuma, die der Focus beauftragt hatte und publizierte.[6] Die Umfrageergebnisse unterscheiden sich jedoch sehr stark, laut Allensbach sind lediglich 47 % für ein Rauchverbot in Gaststätten (2006). [1] Laut einer Allensbach-Erhebung aus dem Januar 2008, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtete, befürworten nur 48% der Deutschen ein moderates Rauchverbot in Gaststätten, während ein striktes Rauchverbot mit großer Mehrheit abgelehnt wird.[7] Umfragen der GfK im Auftrag des DKFZ [8] und von Infratest dimap im Auftrage der hessischen Landesstelle für Suchtfragen [9] ergaben jedoch eine Zustimmung zu Rauchverboten in der Gastronomie von um die 70 Prozent.
Wirksame Maßnahmen zur Prävention fehlen in Deutschland:
- Die Dichte an Zigarettenautomaten ist mit 600.000 in Deutschland die höchste weltweit.
- Viele US-Bundesstaaten haben die Altersgrenze für Nikotin von 18 auf 19 Jahre angehoben, in Deutschland liegt diese bei 18 Jahren.
- Die EU-Kommission beschloss 2003 eine Richtlinie, die absolute Werbeverbote für Tabakwaren im Internet und in den Printmedien vorsieht. Deutschland setzte diese Richtlinie erst Ende 2006 in ein nationales Gesetz um, nachdem eine Klage gegen diese Richtlinie gescheitert war.
Wie wenig wirksam diese Maßnahmen jedoch sind, belegen die folgenden Zahlen: In Deutschland sterben jedes Jahr bis zu 140.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.[10] Da das Einstiegsalter zunehmend sinkt - auf jetzt nur noch 13,6 Jahre - wird diese Zahl wohl künftig weiter steigen, da das Lungenkrebsrisiko auch vom Einstiegsalter abhängt.[11]
Weblinks
-
Commons: Rauchverbot – Bilder, Videos und Audiodateien
- Nichtraucherschutz in Europa – eine knappe Übersicht
Quellen
- ↑ Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg: Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen- Deutschland muss handeln
- ↑ WHO: Tobacco Free Initiative (Englisch)
- ↑ Philip Morris: Secondhand Smoke (Englisch)
- ↑ Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg: Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko Band 5
- ↑ http://www.nichtraucherfuehrer.de/pdf/zielvereinbarung.pdf
- ↑ Mehrheit für Rauchverbot.
- ↑ Mehrheit der Bevölkerung lehnt strikte Rauchverbote ab
- ↑ Zwei Drittel für Rauchverbot in Gaststätten
- ↑ Hessen sagen Ja zum Rauchverbot
- ↑ http://www.dhs.de/web/datenfakten/tabak.php
- ↑ http://www.uni-duesseldorf.de/krebs2/krebsarten9.html