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Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum – Wikipedia

Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum („NLFZ“ oder „NLFZ SiLuRa“) nahm im Oktober 2003 im niederrheinischen Uedem seinen Betrieb auf.

Logo des NLFZ SiLuRa
Logo des NLFZ SiLuRa

In diesem Zentrum kontrollieren deutsche Soldaten, Beamte der Bundespolizei und die Deutsche Flugsicherung gemeinsam rund um die Uhr im Schichtdienst den Luftraum, um terroristische Bedrohungen durch zivile Flugzeuge (sogenannte Renegade-Fälle) abzuwehren.

Gegebenenfalls werden auch Informationen des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes oder der Polizeibehörden der Länder herangezogen; auch mit den angrenzenden Nachbarstaaten wird zusammengearbeitet.

Die rot-grüne Regierung hatte vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA und nach dem Geisterflug eines verwirrten Segelfliegers über Frankfurt am Main im Januar 2003 das neue Luftsicherheitsgesetz im Januar 2005 beschlossen; das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum ist Bestandteil dieses Gesetzes.

In diesem gemeinsam vom Bundesministerium der Verteidigung (wegen der Einsatzmittel der Luftwaffe), Bundesministerium des Innern (zuständig für die innere Sicherheit) und Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (vor allem als zuständiges Ressort für den Luftverkehr in Deutschland; betroffen aber auch, wenn es um öffentliche Verkehrseinrichtungen, Plätze und Gebäude geht) eingerichteten Lagezentrum werden Informationen aus allen Bundes- und Länderressorts, die mit der Sicherheit im Luftraum befasst sind, sowie deren nachgeordneten Behörden zusammengeführt und ausgewertet.

In diesem Zentrum arbeiten Angehörige der zuständigen Ministerien zusammen. Für den Bereich Luftverteidigung bilden die Vertreter der Luftwaffe das Kernelement mit der Führungszentrale für in nationaler Zuständigkeit durchzuführende Maßnahmen der militärischen Luftverteidigung. Im Bereich „Innere Sicherheit“ stellen Beamte der Bundespolizei in der Außenstelle „Sicherheit im Luftraum“ des Lagezentrums des Bundesministerium des Inneren die Aufgabenwahrnehmung sicher. Den Bereich „Luftsicherheit“ organisiert ein Vertreter der Deutschen Flugsicherung als Koordinator für das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.

Auch wenn die Streitkräfte keine originäre Zuständigkeit haben, verfügt nur die Luftwaffe aufgrund der Aufgabenwahrnehmung des NATO-Airpolicing über eine identifizierte Luftlage über dem Territorium Deutschlands. Ebenfalls stellt nur die Luftwaffe Jagdflugzeuge in permanenter Bereitschaft zur Verfügung.

[Bearbeiten] Vorgehensweise

Im Verdachtsfall wird vom NLFZ Alarm gegeben. Dem Airpolicing geht die Identifizierung der verdächtigen Maschine durch die NATO-geführte Alarmrotte voraus. Stellt sie fest, dass es sich um ein ziviles Luftfahrzeug handelt, wird der Einsatz als Renegade-Fall eingestuft und die Befehlsgewalt geht an die deutsche Führung über. Die Einsatzleitung unterliegt dann dem Inspekteur der Luftwaffe oder seinem Stellvertreter. Die gesamte Verantwortung und Entscheidungskompetenz trägt der Bundesverteidigungsminister.

Nach einer Identifizierung einer verdächtigen Zivilmaschine durch eine von der NATO-Luftverteidigung geführte Alarmrotte werden in einem Renegade-Fall die von verschiedenen Jagdgeschwadern (z. B. JG 71 (Wittmund) oder 74 (Neuburg)) kommenden deutschen Jagdflieger mit F-4F Phantom unter nationales Kommando gestellt und können im Zuge des Airpolicing das verdächtige Flugzeug abdrängen, zur Landung zwingen, Waffengewalt androhen, Warnschüsse abgeben. Für erzwungene Landungen stehen beispielsweise die Fliegerhorste Wittmund, Laage und Lechfeld zur Verfügung, als zivile Flugplätze sind unter anderem Hannover, Köln-Bonn, Leipzig, Hahn und München vorgeschlagen.

Auch das Aufsteigen der Jagdflugzeuge zur Absicherung des Luftraums wird vom NLFZ aus koordiniert. Innerhalb von 15 Minuten können die Jäger aufsteigen und 20 Minuten später jedes Ziel in Deutschland erreichen.

[Bearbeiten] Einsätze

Ungefähr 20-mal im Jahr eskortiert die Luftwaffe Flugzeuge im deutschen Luftraum und geleitet sie zur Landung.

[Bearbeiten] Beispielfälle

Am Pfingstmontag, den 16. Mai 2005 löste der komplette Ausfall der Bordelektronik samt Funk- und Navigationssystem einer einmotorigen Piper Terror-Alarm im NLFZ aus. An Bord der im polnischen Breslau gestarteten Maschine befand sich neben dem Piloten noch eine Frau als Passagier.

Die Alarmrotte des Jagdgeschwaders 74 in Neuburg an der Donau wurden aufgrund des fehlenden Funkkontaktes benachrichtigt. Zwei Phantom F-4F nahmen dann Sichtkontakt zu dem Piloten der Kleinmaschine auf und begleiteten die Maschine bis Stuttgart.

Im vorliegenden Fall erklärte die Luftwaffe, dass man keine Regressforderungen stellen werde. Dies würde aber dann geschehen, wenn der Pilot grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung leitete in diesem Fall auch keine gesonderte Untersuchung ein. Dennoch sei dieser Vorfall als meldepflichtiges Ereignis einzustufen. Das bedeutet, dass die Maschine in den Wartungsbetrieb komme und die Behörde den technischen Bericht übersandt bekäme.


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