Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
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Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln |
Kurztitel: | Lebensmittel- Kennzeichenverordnung |
Abkürzung: | LMKV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Lebensmittelrecht |
FNA: | 2125-40-25 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1625, 1626) |
Inkrafttreten am: | 3. August 1984 |
Neubekanntmachung vom: | 15. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2464) |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 VO vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3011) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
22. Dezember 2007 (Art. 3 VO vom 18. Dezember 2007) |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden.
- Fertigpackungen sind Packungen, die in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wurden
- Endverbraucher sind alle Haushalte. Ihnen gleichgestellt sind Gaststätten und »Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung«
Daher gilt die LMKV nicht für Packungen, die an »gewerbliche Weiterverarbeiter« verkauft werden – das sind z. B. Bäckereien, Konditoreien, Teigwaren- oder Pizzahersteller.
Ausgenommen sind Packungen, deren Oberfläche kleiner als 10 cm² ist.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Elemente der Kennzeichnung
- die Verkehrsbezeichnung
- der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
- das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung – ohne Mengenangabe)
- Quid-Regel – Mengenangabe doch erforderlich, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird durch Wort oder Bild
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
- die Mengenangaben/Füllmenge
Seit 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Siehe Allergenkennzeichnung. (s.a. [1])
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
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