Großrat des Faschismus
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Der Großrat des Faschismus (ital. Gran Consiglio Del Fascismo) war der Unterbau zu Mussolinis faschistischer Regierung in Italien. Mussolini war seit dem 30. Oktober 1922 Ministerpräsident.[1] Der Rat wurde am 27. Dezember 1922 gebildet,[2] zum verfassungsgemäßen Gremium wurde er erst per Regierungsgesetz am 9. Dezember 1928 und übte seine Macht auf die verschiedenen italienischen Institutionen aus.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufbau
Folgende Mitglieder gehörten dem Rat an:
[Bearbeiten] Führer und Regierungschef
- Benito Mussolini (bis 25. Juli 1943),
[Bearbeiten] Die Quadrumviri
Die Anführer des Marschs auf Rom:
- Michele Bianchi
- Emilio De Bono
- Cesare Maria de Vecchi
- Italo Balbo
[Bearbeiten] Vertreter von Staats- und Parteigremien
- Die Präsidenten von
- Senat
- Abgeordnetenkammer, ab 1939 Kammer der Fasci und der Korporationen
- Die Minister folgender Bereiche:
- Die Vorsitzenden folgender Institutionen und Vereinigungen:
- Königlich-Italienische Akademie
- Sondergericht des staatlichen Notstands und der Verteidigung
- Korporation der Industriellen
- Landwirtschaftliche Arbeiter
- Industriearbeiter
- Landwirte
- Der Befehlshaber der Milizia Volontaria pro La Sicurezza Nazionale
- Der Generalsekretär der Nationalen Faschistischen Partei (zugleich auch Generalsekretär des Großrates)
[Bearbeiten] Einzelpersonen
- Verschiedene von Mussolini persönlich ausgewählte Einzelpersonen
[Bearbeiten] Aufgaben
Im Wesentlichen hatte der Große Faschistische Rat folgende Aufgaben und Befugnisse:
[Bearbeiten] Innerhalb der Nationalen Faschistischen Partei
- Wahl der faschistischen Parteiabgeordneten
- Wahl des Generalsekretärs der Partei und anderer Parteiämter
- Absegnung der Parteisatzung
- Richtlinienkompetenz in der Parteipolitik
[Bearbeiten] Außerhalb der Nationalen Faschistischen Partei
- Anhörung bei der Wahl des Thronfolgers
- Wahl des Premierministers
- Auswahl der von den Berufsverbänden vorgeschlagenen Abgeordneten für die Kammer (siehe Literatur unten)
- Entscheidung über Funktion und Zusammensetzung des Großrates
- Entscheidung über Kompetenzen des Premierministers, über internationale Verträge und außenpolitische Belange
Der Großrat wurde durch den Premierminister einberufen. Sämtliche Verordnungen und Gesetze konnten nur durch Zustimmung des Premierministers in Kraft treten.
Dem Großrat des Faschismus gelang dennoch die unblutige Entmachtung Mussolinis, indem er diesen durch eine seine Ablösung fordernde Resolution überrumpelte. Darauf folgte Mussolinis Entlassung durch den König. Eine solche Vorgehensweise war in Nazi-Deutschland unmöglich, denn Hitler hatte als „Führer und Reichskanzler“ seit 1934 selbst die höchste Position im Staat inne. Außerdem arbeiteten gemäß dem Führerprinzip alle Parteigremien einzeln und nicht in einem Zentralorgan zusammengefasst ihm persönlich zu.
[Bearbeiten] Entscheidungsmodus
Normalerweise ergingen die Beschlüsse einstimmig zugunsten der von Mussolini in der jeweiligen Tagesordnung vorgelegten Punkte.
Lediglich zwei Ausnahmen gab es: in der Sitzung vom 13. Februar 1923 wurde beschlossen, dass die Zugehörigkeit zu den Freimaurern mit der Parteimitgliedschaft in der Nationalen Faschistischen Partei (Partito Nationale Fascista, PNF) unvereinbar war. Einige Mitglieder des Rates stimmen gegen den Vorschlag, weil sie Freimauer waren (Balbo, Acerbo, Rossi, Dudan), anderen stimmen, obwohl ebenfalls Freimaurer, für die Unvereinbarkeit.
Die zweite „Spaltung“ bezüglich der gewöhnlichen einheitlichen Abstimmung ereignete sich am 25. Juli 1943.[3]
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Historisches Museum: Chronik 1922, Eintrag 30.10.
- ↑ Deutsches Historisches Museum: Chronik 1922, Eintrag 27.12.
- ↑ Chronik 1923, Eintrag 13. Februar (ital.)
[Bearbeiten] Literatur
- Rudolf Lill u. a. (Hrsg.): Kleine italienische Geschichte. Bonn 2006.