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Generalinspekteur der Bundeswehr – Wikipedia

Generalinspekteur der Bundeswehr

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Stander des Generalinspekteurs der Bundeswehr
Stander des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Der Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInspBw) ist der ranghöchste General oder Admiral der Bundeswehr. Er ist der militärische Berater des Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung. Der Generalinspekteur ist dem Verteidigungsminister für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich und hat an seiner Seite je einen Inspekteur für Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Streitkräftebasis.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Position und Befugnisse

Im Rahmen seiner Aufgaben ist der Generalinspekteur weisungsbefugt gegenüber den Inspekteuren, jedoch nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlichen Vorgesetzten. Ihm untersteht bei seiner Arbeit der Führungsstab der Streitkräfte (FüS). Man sprach jedoch lange Zeit von einem „General ohne Kommando“, da er keine truppendienstliche Vorgesetztenfunktion gegenüber den Teilstreitkräften hat. Seit August 2002 ist ihm aber die Befehlsgewalt für alle Einsätze der Streitkräfte übertragen worden. Dazu ist ihm das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam unterstellt. Diese Neuregelung stärkt die Stellung des Generalinspekteurs erheblich.

Der Generalinspekteur wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesverteidigungsministers ernannt, seine Amtszeit ist jedoch nicht von der des Bundesministers der Verteidigung abhängig. Er hat seinen Dienstsitz beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin.

Seit dem 1. Juni 2008 wird der Generalinspekteur in Einsatzfragen vom Einsatzführungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung, der ihm direkt untersteht, unterstützt.

[Bearbeiten] Geschichte

Am 21. März 1970 verabschiedete der damalige Bundesverteidigungsminister Helmut Schmidt anlässlich einer Tagung an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg den Blankeneser Erlass. Dieser regelte erstmals die Stellung und Befugnisse des Generalinspekteurs und definierte ihn als „Gesamtverantwortlichen für die Bundeswehrplanung im Verteidigungsministerium“.

35 Jahre später, am 21. Januar 2005, wurde dieser Erlass vom Bundesverteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass abgelöst, der die militärische Spitzengliederung im Verteidigungsministerium neu ordnete und die Stellung der Staatssekretäre erheblich stärkte.

So ist der Generalinspekteur seitdem unterhalb der zivilen Leitung, also dem Verteidigungsminister und in seiner Abwesenheit den Staatssekretären als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, in „herausgehobener Stellung“ die „zentrale militärische Instanz“ (§ 1.2 Berliner Erlass). Nachgeordnet sind die fünf Inspekteure mit ihren Führungsstäben. Er ist als ranghöchster Soldat der Bundeswehr ihr höchster militärischer Repräsentant und somit Vertreter der Bundeswehr in den internationalen Gremien, in denen die Chefs der Stäbe der Gesamtstreitkräfte verbündeter oder befreundeter Staaten zusammenkommen. Damit ist er vergleichbar, hat jedoch nicht die selbe Entscheidungsgewalt, wie die Generalstabschef anderer Nationen, bspw. dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Joint Chiefs of Staff.

Eine weitere Neuerung war die Verantwortlichkeit des Generalinspekteurs für die Bundeswehrplanung und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Dementsprechend wurden die Befugnisse der einzelnen Inspekteure reduziert. Die Inspekteure sind zwar weiterhin verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der ihnen unterstellten Verbände, allerdings „im Rahmen der ihnen hierfür zugeteilten Kräfte und Mittel und gebilligten Strukturen“ (§ 2.2.2 Berliner Erlass). Dies bedeutet, dass der Generalinspekteur entscheidet, welche Ressourcen den einzelnen Teilstreitkräften und militärischen Organisationbereichen zur Verfügung stehen.

Die Stellung der Inspekteure der drei Teilstreitkräfte als truppendienstliche Vorgesetzte ihrer Befehlsbereiche bleibt zwar bestehen, jedoch ist der Generalinspekteur nun verantwortlich für „streitkräftebezogene ministerielle Fachaufgaben“ und gibt die „streitkräftegemeinsamen Grundsätze“ vor. „Dies schließt grundsätzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Führung, der Ausbildung, der Inneren Führung und der Politischen Bildung, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Wahrnehmung der Materialverantwortung ein.“ (§ 2.1.2 Berliner Erlass) Durch diese Neuordnung der Befugnisse ist es dem Generalinspekteur möglich durch Ausbildung und Innere Führung entscheidend auf den Charakter der Streitkräfte zu prägen und so möglichen Fehlentwicklungen wie bspw. der Misshandlung von Wehrpflichtigen, so geschehen im Sommer 2004 in einer Ausbidlungskompanie des Instandsetzungsbataillons 7 in Coesfeld, entgegen zu wirken.[1]

Zudem ist der Generalinspekteur durch den Erlass seit 2005 verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung aller Einsätze der Bundeswehr. Dazu ist ihm das 2001 aufgestellte Einsatzführungskommando der Bundeswehr unterstellt.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat zwei Stellvertreter, von denen einer zugleich Inspekteur der Streitkräftebasis ist (§ 2.1.4 Berliner Erlass). Der Stellvertreter des Generalinspekteurs vertritt ihn bei Abwesenheit umfassend in allen Verantwortlichkeiten und ist ständiger Anwesenheitsvertreter in allen ministeriellen Fachaufgaben nach Maßgabe der vom Generalinspekteur festgelegten Aufgaben. Dabei stellt der Stellvertreter aber keine ministerielle Instanz dar. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der Streitkräftebasis ist ständiger Anwesenheitsvertreter in allen ministeriellen Fachaufgaben nach Maßgabe des Generalinspekteurs und stellte ebenso keine ministerielle Instanz dar.

Der Generalinspekteur wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch folgende Instanzen unterstützt (§ 2.1.3 Berliner Erlass):
Der Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) untersteht ihm als ministerieller Stab direkt und wird von einem Chef des Stabes im Dienstgrad Generalmajor oder Konteradmiral koordiniert. Der Führungsstab der Streitkräfte ist zugleich militärische Kommandobehörde, da er truppendienstliche und organisationsbereichsspezifische Angelegenheiten der Streitkräftebasis bearbeitet. Außerdem wird er von den Inspekteuren und ihren Führungsstäben unterstützt und von drei Gremien beraten. Dies sind der Militärische Führungsrat, der Einsatzrat und der Rüstungsrat. (§ 3 Berliner Erlass)

Der Militärische Führungsrat setzt sich aus dem Generalinspekteur, der den Vorsitz führt, und den Inspekteuren zusammen. Zusätzlich nimmt der Stellvertreter des Generalinspekteurs sowie vom Vorsitzenden herangezogene Fachleute an den Sitzungen teil. Der Militärische Führungsrat befasst sich mit streitkräfteweiten Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, wobei der Generalinspekteur letztlich in eigener Verantwortung abschließend entscheidet.

Als weiteres Gremium werden im Einsatzrat Angelegenheiten des Einsatzes der Bundeswehr erörtert, für das Ministerium koordiniert und ansprechend der Leitung vorgetragen. Hier kann also bei gegebener Unstimmigkeit über den Kopf des Generalinspekteurs hinweg entschieden werden. Im Einsatzrat sind die Inspekteure, der Hauptabteilungsleiter Rüstung, die Leiter der zivilen Abteilungen und der IT-Direktor gleichberechtigte Mitglieder.

Als drittes Gremium fungiert der Rüstungsrat, in dem Fragen der Rüstung, Material- und Ausrüstungsplanung und Vorschläge zum Haushalt und Finanzplanung des Ministeriums erörtert werden.

Dokumente zur Geschichte des Generalinspekteurs:

[Bearbeiten] Besoldung

Der Generalinspekteur ist in die Besoldungsgruppe B 10 (9.965,09 €) der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) eingestuft und erhält zusätzlich eine Amtszulage (366,70 €, Stand Dezember 2007, Tabelle West).

[Bearbeiten] Generalinspekteure der Bundeswehr

General Schneiderhan
General Schneiderhan
Nr. Name Beginn der Berufung Ende der Berufung Dienstgrad (Teilstreitkraft)
14 Wolfgang Schneiderhan 1. Juli 2002 --- General (Heer)
13 Harald Kujat 1. Juli 2000 30. Juni 2002 General (Luftwaffe)
12 Hans-Peter von Kirchbach 1. April 1999 30. Juni 2000 General (Heer)
11 Hartmut Bagger 8. Februar 1996 31. März 1999 General (Heer)
10 Klaus Naumann 1. Oktober 1991 8. Februar 1996 General (Heer)
9 Dieter Wellershoff 1. Oktober 1986 30. September 1991 Admiral (Marine)
8 Wolfgang Altenburg 1. April 1983 30. September 1986 General (Heer)
7 Jürgen Brandt 12. Dezember 1978 31. März 1983 General (Heer)
6 Harald Wust 21. Dezember 1976 11. Dezember 1978 General (Luftwaffe)
5 Armin Zimmermann 1. April 1972 30. November 1976 Admiral (Marine)
4 Ulrich de Maizière 25. August 1966 31. März 1972 General (Heer)
3 Heinz Trettner 1. Januar 1964 25. August 1966 General (Luftwaffe)
2 Friedrich Foertsch 1. April 1961 31. Dezember 1963 General (Heer)
1 Adolf Heusinger 1. Juni 1957 31. März 1961 General (Heer)

Die Generalinspekteure Heusinger, Altenburg, Naumann und Kujat wurden nach ihrer Amtszeit noch Vorsitzende des NATO-Militärausschusses.

[Bearbeiten] Verweise

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Quellen

  1. Strucks „Berliner Erlass“: Die Bundeswehr bekommt einen Generalstabschef (Jürgen Rose für die AG Friedensforschung der Universität Kassel; eingesehen am 5. März 2008)

[Bearbeiten] Weblinks

Commons
 Commons: Berliner Erlass – Bilder, Videos und Audiodateien
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