Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt
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Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) ist in Deutschland die Funktionsbezeichnung des obersten Vorgesetzten der Soldaten der Bundeswehr.
Die Funktion liegt grundsätzlich beim Bundesminister der Verteidigung (Artikel 65a GG) und geht bei dessen Abwesenheit auf die Staatssekretäre über, im Verteidigungsfall jedoch beim Bundeskanzler (Artikel 115b GG).