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Flat Tax – Wikipedia

Flat Tax

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit Flat Tax (kurz für Flat Rate Tax) oder Einheitssteuer wird ein einstufiger Einkommensteuertarif bezeichnet. Der Steuersatz ist konstant und damit gleich dem Grenzsteuersatz.

Die Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell verbunden mit einer möglichst vollständigen Erfassung der Einkommen und dem weitgehenden Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen, um auch bei einem niedrigen Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.

Eine Einheitssteuer mit einem Freibetrag führt zu einer indirekt progressiven Steuerbelastung: Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steigt der Durchschnittsteuersatz mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Länder mit Einheitssteuer

Flat tax in Europa
Flat tax in Europa
Land Einkommensteuer Körperschaftsteuer
Bulgarien 10 % 10 %
Estland 21% 21 %
Georgien 12 % 20 %
Hongkong 15 %
Lettland 25 % 15 %
Litauen 24 % 15 %
Mazedonien 10 % 10 %
Rumänien 16 % 16 %
Russland 13 % 24 %
Serbien 14 % 10 %
Slowakei 19 % 19 %
Tschechien 15 % 24 %
Ukraine 13 % 25 %

[Bearbeiten] Beispiel

Unter Finanzminister Ivan Mikloš führte 2004 die Slowakei die Einheitssteuer mit einem Steuersatz von 19 % ein. Dieser bezieht sich auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mehrwertsteuer. Steuerprivilegien und praktisch sämtliche gesetzlichen Ausnahmen wurden gestrichen, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10% für Grundnahrungsmittel, Bücher etc. wurde abgeschafft. Außerdem wurden diverse Gebühren, Verbrauchsteuern, soziale Abgaben erhöht. Bei vielen Artikeln, die die MwSt-Erhöhung betraf, ist der Konsum zurückgegangen.

Durch die Einheitssteuer wurden fast alle slowakischen Steuerzahler einkommensteuermäßig entlastet: Die Bezieher niedriger Einkommen über erhöhte Steuerfreibeträge, die höheren Einkommen über die gesenkten Steuersätze. Relativ gesehen wurden die Bezieher mittlerer Einkommen im ersten Jahr am wenigsten entlastet. In bestimmten mittleren Einkommensbereichen hat die Reform zu einer stärkeren Belastung geführt. Kritikern wird entgegengehalten, dass Besserverdienende nach wie vor in Absolutbeträgen mehr Einkommensteuer zahlen als Geringverdiener.

Entgegen vielen Prognosen sank das Steueraufkommen der Einkommensteuer nur geringfügig. Die Einnahmen für 2005 werden voraussichtlich deutlich höher ausfallen als für 2003. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Slowakei bereits seit der Zeit vor der Steuerreform schnell wächst, was die Steuereinnahmen unabhängig von der Steuerreform erhöht. Ein nachweisbarer Erfolg der Reform ist ein deutlich höheres Interesse ausländischer Investoren an der Slowakei. Allerdings ist dies auch durch das relativ geringe Lohnniveau bedingt.

[Bearbeiten] Einheitssteuer in der Diskussion

In Deutschland wurde der Einheitssteuer im Bundestagswahlkampf 2005 erhöhte Aufmerksamkeit zuteil. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, Mitglied des sogenannten Kompetenzteams der CDU, hatte einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 25 Prozent vorgeschlagen.

[Bearbeiten] Argumente für die Einheitssteuer

  • Die Flat Tax erlaubt es, Einkünfte in größerem Umfang als bisher abschließend an der Quelle zu besteuern (Abzugsteuer, Quellensteuer). Lohneinkünfte, Kapitalerträge und Renten könnten vollständig und endgültig durch Steuerabzug an der Quelle besteuert werden; eine Einkommensteuererklärung und Veranlagung wäre im Regelfall nicht mehr erforderlich.
  • Der Anreiz, Einkommen zwischen Personen oder Besteuerungsabschnitten zu verschieben, wird verringert. Es spielt keine Rolle mehr, welchem Jahr oder welcher Person eine Einnahme zugeordnet wird, denn der Steuersatz ist immer gleich.
  • Die Diskussion um das Ehegattensplitting wird entschärft, weil es auch hier keine Rolle spielt, welcher Ehegatte wie viel zum Familieneinkommen beisteuert. Bei jedem Ehegatten ist der Steuersatz gleich hoch.
  • Die Einteilung in Lohnsteuerklassen erübrigt sich und damit auch die Kritik an der vermeintlichen diskriminierenden Wirkung der Steuerklasse V (in Deutschland).
  • Die Einheitssteuer löst das Problem der Verknüpfung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zu einer rechtsformneutralen Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Wenn auch der Körperschaftsteuersatz dem Einkommensteuersatz entspricht, werden alle Unternehmensgewinne gleich besteuert.
  • Eine Einheitssteuer könnte ein Höchstmaß an Klarheit und Einfachheit im Einkommensteuerrecht schaffen und so zu einer einfacheren Steuererklärung führen.
  • Zusammen mit einem Freibetrag gibt es auch bei der Flat-Tax eine Steuerprogression.
  • Wird der Freibetrag auch dann gewährt, wenn das Einkommen den Freibetrag unterschreitet, dann wird die Progression negativ. Das bietet die Möglichkeit, ohne großen Verwaltungsaufwand eine Negativsteuer einzuführen, also das Auszahlen der negativen Differenz zwischen Freibetragshöhe und tatsächlichem (niedrigeren) Einkommen. Auf diesem Wege ließe sich gleichzeitig eine Grundsicherung mit minimalem Verwaltungsaufwand realisieren.

[Bearbeiten] Argumente gegen die Einheitssteuer

  • Die Kapitallenkungsmöglichkeiten des Staates, über steuerliche Anreize (z.B.: Abschreibungsmodelle, Verlustverrechnung) gewisse Investitionen (z.B.: in erneuerbare Energien, Schiffbau oder geschlossene Immobilienfonds) oder Ausgaben zu fokussieren, werden erschwert. Nach Ansicht mancher Wirtschaftswissenschaftler hätten solche staatliche Lenkungswirkung aber fast immer negative Auswirkungen, so daß dieser Nachteil aus gesamtwirtschaftlicher Sicht eher ein Vorteil sei.[1]
  • Tendenziell belastet die Umstellung auf eine Flat Tax untere und mittlere Einkommensbezieher stärker als die Bezieher höherer Einkommen, was sich allerdings durch die Kombination mit einem Freibetrag vermeiden ließe.
  • Da steuerlich abzugsfähige Ausgaben nur zu einem geringen Teil über eine Steuerentlastung gegenfinanziert werden, unterbleibt so ein zusätzlicher wirtschaftsstimulierender Konsumreiz, der aus der Neigung entstehen würde, seine progressive Steuerbelastung möglichst zu senken. Durch den dadurch fehlenden Konsum wird der Volkswirtschaft Geld entzogen, welches nicht in dem Maße wirtschaftsfördernd wie der Konsum lediglich zu einer höheren volkswirtschaftlichen Sparquote führt. Konsum nur zum Zwecke der Steuervermeidung würde allerdings wie Kapitallenkung des Staates allgemein (s.o.) nicht notwendigerweise gesamtwirtschaftlich sinnvoll sein.
  • Eine mit der Einheitssteuer einhergehende Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen bedeutet, dass die Steuerbasis erweitert wird, was zu individuellen Steuererhöhungen führen kann, abhängig von Steuersatz und Freibetrag.
  • Das als gerecht empfundene Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit wird nicht mehr über die steuerliche Progression gewährleistet, sondern nur noch in weit geringerem Maße über die Freibeträge. Andererseits würden Spitzenverdiener tatsächlich einen pauschalen Steuersatz zahlen, statt die Steuerlast durch Abzugsmodelle in unterschiedlichem Ausmaß senken zu können – wodurch das Argument der geringeren Umverteilungswirkung etwas an Bedeutung verlöre.
  • Gegenüber einem progressiven Einkommensteuertarif, bei dem die durchschnittliche Steuerbelastung bis zum Spitzensteuersatz nahezu linear ansteigt, und erst dann abzuflachen beginnt, flacht bei der Einheitssteuer der Durchschnittsteuersatz von Anfang an ab. Dies würde dazu führen, dass mit steigenden Einkünften der gesellschaftliche Finanzierungsanteil des Einkommensteuerzahlers am Gemeinwohl wesentlich geringer ansteigt als bei einem progressiven System.

[Bearbeiten] Umverteilungswirkung

Grenz- und Durchschnittsteuersätze bei einer Einheitssteuer von 25% und einem Grundfreibetrag von 8.000 € (allgemeines Beispiel)
Grenz- und Durchschnittsteuersätze bei einer Einheitssteuer von 25% und einem Grundfreibetrag von 8.000 € (allgemeines Beispiel)

Die reine Einheitssteuer hat keinen progressiven Verlauf des Grenzsteuersatzes. Im Falle eines Freibetrages verläuft der Durchschnittsteuersatz allerdings progressiv, wodurch eine Umverteilung der Einkommen stattfindet. Ob diese höher oder niedriger ist als eine mit ihr verglichene Referenz-Umverteilung, ergibt erst die Messung in konkreten Fällen: Für die zu vergleichenden Einkommensverteilungen werden vor und nach der Besteuerung Ungleichverteilungsmaße berechnet. Nicht aus der Art der Progression, sondern erst aus dem Vergleich der Ungleichverteilungsmaße ergibt sich der tatsächliche Grad der Nivellierung der Einkommensunterschiede. Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Einheitssteuer sowohl zu einer geringeren aber auch zu einer höheren Nivellierung von Einkommensunterschieden führen. Das hängt von Grenzsteuersatz und Freibetrag der Einheitssteuer und von den mit ihr verglichenen Steuertarifen ab.

Ohne Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf positive Werte wirkt der Freibetrag bei Einkommen unterhalb dieses Freibetrages als eine negative Einkommensteuer. Es gibt daher zwei Arten der Einheitssteuer: Die Einheitssteuer mit Negativsteuer hat eine hohe Nivellierungswirkung. Die Einheitssteuer mit einer Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf den positiven Bereich hat eine geringere Nivellierungswirkung. Im letzteren Fall werden negative Steuern nur durch Abgabefreiheit ersetzt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Vgl. Interview mit Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft, http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/479403/

[Bearbeiten] Literatur

  • Christoph Suttmann, Die Flat Tax. Bemessungsgrundlage und Tarif im Rahmen einer „flachen“ Einkommenssteuer: Effizienz, Gerechtigkeit und rechtliche Bewertung, Duncker & Humblot, Berlin 2007 (= Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft 177), ISBN 978-3-428-12485-5

[Bearbeiten] Weblinks


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