See also ebooksgratis.com: no banners, no cookies, totally FREE.

CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Freibetrag – Wikipedia

Freibetrag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung des Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigenden Teil der Einnahmen.

Beispiel:
Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen)    10.000 Euro
./.Werbungskostenpauschale                          51 Euro
./.Sparerfreibetrag                                750 Euro
= Steuerbemessungsgrundlage                      9.199 Euro
= Einkünfte aus Kapitalvermögen

Das deutsche Steuerrecht kennt zahlreiche Freibeträge, die teils aus sozialen Gründen eingeführt wurden, teils der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen. Die wichtigsten Freibeträge sind:

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einkommensteuer

[Bearbeiten] Erbschaftsteuer

  • Sachliche Freibeträge:
    • § 13 ErbStG: Steuerfrei bleiben: Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 € und andere bewegliche körperliche Gegenstände bis zu einem Wert von 10.300 €, jeweils nur bei Personen der Steuerklasse I (s.u.), ansonsten nur für insgesamt 10.300 €. Bestimmte andere Zuwendung, z. B. bei denkmalgeschützten Immobilien o. ä.
    • § 13a ErbStG: In Unternehmen gebundenes Vermögen, sofern der Betrieb weiter geführt wird: 225.000 €, der restliche Teil ist nur zu 65 % anzusetzen.
  • Persönliche Freibeträge § 16 ErbStG:
    • Ehegatten: 307.000 €
    • Kinder und Kinder verstorbener Kinder: 205.000 € pro Elternteil
    • restliche Personen der Steuerklasse I (Ehegatte, Kinder, Stiefkinder, Enkel etc., teilweise Eltern und Großeltern): 51.200 €
    • Personen der Steuerklasse II (u.a.: Geschwister, Schwiegereltern und -kinder): 10.300 €
    • Personen der Steuerklasse III: 5.200 €

[Bearbeiten] Freibeträge bei anderen Steuerarten

[Bearbeiten] Freibeträge, Freigrenzen und Werbungskostenpauschbeträge

Von Freibeträgen zu unterscheiden sind Freigrenzen und Werbungskostenpauschbeträge, die ähnliche Zielsetzungen und Wirkungen haben.

  • Freibetrag vs. Freigrenze: Während ein Freibetrag auch dann noch gewährt wird, wenn die Einkünfte den Freibetrag überschreiten, wird eine Freigrenze dann nicht mehr gewährt.
Beispiel: Freibetrag bzw. Freigrenze: 100 €, Einkünfte Fall a: 90 €, Fall b: 110 €.
zu versteuern Fall a: in beiden Fällen 0 €
zu versteuern Fall b: Freibetrag: 10 € (110-100); Freigrenze: 110 € (da 110 > 100 €).
Gesetzestechnisch lautet die Formulierung für einen Freibetrag z. B.: "werden der Besteuerung unterworfen, soweit sie den Freibetrag übersteigen", bei einer Freigrenze dagegen: "...bleiben steuerfrei, wenn sie die Freigrenze nicht übersteigen...". Eine Freigrenze von 512 € gibt es bei Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte).
  • Freibetrag vs. Werbungskostenpauschbetrag: Ein Freibetrag wird nach Abzug von Werbungskosten gewährt, während ein Werbungskostenpauschbetrag wegfällt, wenn man höhere Werbungskosten geltend machen will. Beispiel: Bei Einnahmen von 1.000 und Ausgaben (Werbungskosten, WK) von Fall a: 50 €, Fall b: 200 € wird ein Freibetrag (FB) und ein Werbungskostenpauschbetrag (WKP) von jeweils 100 € gewährt.
Fall a: zu versteuern: 1.000 - 100 (WKP) - 100 (FB) = 800 €. Da die tatsächlichen Werbungskosten geringer sind als der Pauschbetrag, können sie nicht angesetzt werden, stattdessen wird der Pauschbetrag angesetzt.
Fall b: zu versteuern: 1.000 - 200 (WK) - 100 (FB) = 700 €. Da die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, kann dieser nicht mehr genutzt werden.



Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!


aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -