Europäische Investitionsbank
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Europäische Investitionsbank | |
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Unternehmensform | eigene Rechtspersönlichkeit |
Gründung | 1958 |
Unternehmenssitz | Luxemburg |
Unternehmensleitung |
Philippe Maystadt |
Bilanzsumme | 289.158 Mio EUR [1] |
Branche | Banken |
Website | http://www.eib.org/ |
Die Europäische Investitionsbank (kurz EIB) wurde 1958 auf Initiative des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle gegründet und hat ihren Hauptsitz in Luxemburg. Die EIB ist ein eigenständiges Organ der Europäischen Union und somit nicht an Weisungen von Kommission oder Parlaments gebunden, sie konsultiert diese jedoch. Zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds bildet sie die EIB-Gruppe. Kapitaleigner der EIB sind die Mitgliedstaaten der EU. Seit der letzten EU-Erweiterungsrunde beläuft sich das gezeichnete Kapital der EIB auf 163 Milliarden Euro. Von diesem Betrag sind satzungsmäßig 5 % (8,1 Milliarden Euro) eingezahlt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Förderschwerpunkte
Die EIB ist als Finanzierungsinstrument der Europäischen Union gemäß Artikel 267 EG-Vertrag den politischen Zielen der Union verpflichtet und soll andere EU-Fördermaßnahmen flankieren. Die Aufgaben ergeben sich neben dem EG-Vertrag aus der Satzung der EIB sowie aus Mandaten, die ihr aus Beschlüssen des Europäischen Rates übertragen werden. Sie ist somit zuständig für die Vergabe von Krediten und Bürgschaften an öffentliche und private Institutionen in Übereinstimmung mit den Zielen der Union. Zu den vier prioritären Förderzielen der EIB in der EU gehören:
- Regionalentwicklung und Kohäsion (d.h. Verbesserung des innereuropäischen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes);
- Umsetzung der Innovation-2010-Initiative (siehe Lissabon-Strategie);
- Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN) und der Zugangsnetze;
- Schutz und Verbesserung der Umwelt, u.a. Klimaschutz und erneuerbare Energien.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU gegenüber den Partnerländern. Regionale Schwerpunkte sind der Mittelmeerraum (hier existiert das FEMIP Programm) und die AKP-Länder (Cotonou-Investitionsfazilität). Im Rahmen der EU-Außenbeziehungen ist die EIB ferner verantwortlich für die finanzielle Umsetzung von Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit auf Basis verschiedener Ad-hoc-Mandate der EU.
[Bearbeiten] Struktur
Die Gremien der EIB sind der Rat der Gouverneure, der Verwaltungsrat, das Direktorium und der Prüfungsausschuss.
- Der Rat der Gouverneure setzt sich aus den zuständigen Fachministern der Mitgliedsstaaten zusammen, in der Regel sind dies die Finanzminister. Gemeinsam legen sie die Leitlinien für die Kreditpolitik fest, genehmigen die Jahresbilanz und die Ergebnisrechnung, erteilen Genehmigungen für die Beteiligung der Bank an Finanzierungen außerhalb der Union und entscheiden über Kapitalerhöhungen. Zudem bestellen Sie die Mitglieder der anderen Gremien. Der Vorsitzende ist gegenwärtig der Franzose Thierry Breton.
- Dem Verwaltungsrat obliegt die Entscheidung über Darlehen und Bürgschaften. Er gewährleistet die ordnungsgemäße Verwaltung des Institutes und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen (EG-Vertrag), der EIB-Satzung und der Leitlinien des Rates der Gouverneure. 25 Mitglieder werden von den Mitgliedsstaaten ernannt, ein Mitglied ist ein Vertreter der Europäischen Kommission. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig. Es können bis zu sechs stimmberechtigte Sachverständige bestellt werden. Die Mitglieder erhalten keine Vergütung, sondern lediglich Sitzungsgelder. Vorsitzender ist Philippe Maystadt aus Belgien.
- Das neunköpfige Direktorium ist das Exekutivorgan der EIB. Unter der Aufsicht des Präsidenten und kontrolliert durch den Verwaltungsrats tätigt es die laufenden Geschäfte, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und gewährleistet deren Umsetzung. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig.
- Der unabhängige Prüfungsausschuss überwacht die ordnungsgemäßige Ausführung der Geschäfte und prüft die Bücher der Bank. Er erstattet dem Rat der Gouverneure Bericht. Der Ausschuss umfasst drei Mitglieder und drei Beobachter, die vom Rat der Gouverneure für drei Jahre ernannt werden.
[Bearbeiten] Arbeitsweise
Das Kapital der EIB wird zum Einen von den Mitgliedsländern bereitgestellt, indem diese gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttoinlandsprodukt) Anteile an der EIB zeichnen. Zum Anderen nimmt sie durch Begebung von Anleihen umfangreiche Mittel an den Kapitalmärkten auf. Da die Mitgliedsstaaten Eigentümer der Bank sind, verfügt sie auf den internationalen Finanzmärkten über ein hervorragendes Rating (AAA). Finanziert werden förderungswürdige Projekte normalerweise bis zu 50% der Gesamtsumme, diese wird zu günstigen Bedingungen (z.B. niedrige Zinsen) zur Verfügung gestellt. Die Investitionsziele werden von der EIB in einem „operativen Gesamtplan“ für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Die EIB verfasst über ihre Aktivitäten einen jährlichen Bericht.
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Siehe auch
- Entwicklungsbank
- Förderprogramme der EU
- Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
- Europäischer Investitionsfonds